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Abschiebung, was passiert mit dem Eigentum: Kfz, Grundstück, Haus (Gelesen: 3.051 mal)
Nudelgericht
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung, was passiert mit dem Eigentum: Kfz, Grundstück, Haus
02.10.2017 um 23:13:38
 
Hallo zusammen,

wenn eine Abschiebung zu vollziehen ist, was passiert mit dem Eigentum des Ausländers?
Möbel
Kfz
Grundstück
Haus/Eigentumswohnung
Bankkonto
Eigenschaft als Vermieter
Rentenauszahlung
Riester-Rentenauszahlung
Handyverträge

Darf er kurzzeitig nach Deutschland wegen medizinischer Behandlung?

Eure Ratschläge sind wie immer goldwert.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 03.10.2017 um 00:13:13
 
Nudelgericht schrieb am 02.10.2017 um 23:13:38:
...wenn eine Abschiebung zu vollziehen ist, was passiert mit dem Eigentum des Ausländers?

Dieser Ausländer wird außer Landes gebracht, nicht enteignet. In den meisten Fällen hat er noch ausreichend Zeit, seine Angelegenheiten zu regeln.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.10.2017 um 10:49:31
 
Da mir einer Abschiebung auch eine Einreisesperre einher geht kann er auch nicht zur medizinischen Behandlung wieder einreisen.

Sei  Eigentum behält er , er kann es verkaufen oder einlagern oder entsorgen, ganz wie er mag. Er kann auch jemand bevollmächtigen z.b. einen Anwalt der das für Ihn erledigt.

Selbes gilt für Bankkonten oder Rentenverträge. Entweder er hat noch Zeit sich selber drum zu kümmern oder er lässt es machen.
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Alana
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Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.10.2017 um 01:27:48
 
Nudelgericht schrieb am 02.10.2017 um 23:13:38:
Darf er kurzzeitig nach Deutschland wegen medizinischer Behandlung?

Wobei es die Möglichkeit gibt, aus einem wichtigen Grund eine Betretenserlaubnis zu beantragen. Hier liegen die Hürden aber äußerst hoch. Im Fall einer medizinischen Behandlung wäre denkbar: Wenn bei einer sehr schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheit die einzige erfolgversprechende Heilungschance bei einem Arzt in Deutschland bestände. Wenn es  Behandlungsmöglichkeiten im Ausland gibt, ist eine Betretenserlaubnis für eine medizinische Behandlung auszuschließen.

Wie hoch die Hürden sind, kann man sich leicht überlegen: Der Staat war gezwungen, mit oft enormem finanziellem Aufwand Recht und Gesetz durchzusetzen, weil jemand das Recht dieses Staates ignoriert hat. Eine Betretenserlaubnis birgt immer die Gefahr, dass der Schaden für den Staat noch größer wird, weil der Betreffende das nutzen könnte, um einfach zu bleiben. Also muss es schon wirklich sehr gewichtige Argumente geben, um trotz Einreisesperre kurzfristig nach Deutschland kommen zu können.
§ 11 (8) AufenthG benennt die Voraussetzung: "wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde".
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