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Aufenthaltstitel früher beantragen - ist das möglich (Gelesen: 2.037 mal)
stephy89
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01.10.2017 um 16:44:40
 
Bei meinem algerischen Mann läuft demnächst der Aufenthaltstitel ab (Januar 2018) Wir sind seit 5 Jahren verheiratet.  Können wir einen neuen Aufenthaltstitel jetzt schon beantragen ? Sein Arbeitgeber drängt darauf aber das Ausländeramt meinte letztes Mal ,dass wir auf einen Brief warten sollen. Aber das kann ja noch dauern ...
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reinhard
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Antwort #1 - 01.10.2017 um 17:08:25
 
Natürlich darf Dein Mann jeden Antrag jederzeit stellen.

Ich halte es für einfacher, dem Arbeitgeber zu sagen, dass der Titel im Januar 2018 verlängert wird und er dann gleich eine Kopie bekommt.
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stephy89
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Antwort #2 - 01.10.2017 um 18:15:00
 
Er hat jetzt nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Dezember ,Grund war der Aufenthaltstitel.  Um dort ne Verlängerung zu bekommen braucht er die Karte . Eine Kopie reicht da nicht aus ,die sind da streng .
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reinhard
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Antwort #3 - 01.10.2017 um 18:54:01
 
Wie gesagt, er kann jeden Antrag jederzeit stellen, da sieht das Gesetz überhaupt keine Einschränkungen vor. In solch einem Fall würde ich den Antrag per Mail stellen und begründen, warum es nötig ist.

Und, falls er das kann, dem Arbeitgeber mal das Aufenthaltsgesetz näher bringen. Im Arbeitserlaubnisrecht steht ausdrücklich, dass eine Kopie der Karte in die Personalakte soll, die Karte behält der Arbeitnehmer natürlich.
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stephy89
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Antwort #4 - 01.10.2017 um 20:52:06
 
Der Arbeitgeber will die Karte dann und macht sich dann davon ne Kopie. Sorry falls ich das unverständlich erklärt habe. Er will morgen zum Ausländeramt . Welche Unterlagen braucht er da? 100 Euro kostet es glaub auch oder ?
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erne
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Antwort #5 - 01.10.2017 um 22:58:38
 
stephy89 schrieb am 01.10.2017 um 20:52:06:
Welche Unterlagen braucht er da?


wenn es um die AE nach §28.1 geht, braucht er seinen RP, seinen eAT, neue Fotos und Dich (damit du bestätigen kannst, dass ihr noch in einer ehelichen LG lebt)
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