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Niederlassung (Gelesen: 1.561 mal)
Makimara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbische
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28.09.2017 um 19:13:53
 
Hallo an alle Smiley Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen  Smiley Ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland. Habe zwei Kinder. Ich habe einen Aufenthaltstitel Paragraph 28,1,stz 3. Es geht konkret darum was die Voraussetzung für eine Niederlassung ist? Arbeite seit 6 Monaten in Teilzeit , zurzeit befristet für ein Jahr , danach unbefristeter Arbeitsvertrag. Ich verdiene 680 Euro im Monat und von der Agentur für Arbeit kriege ich zusätzlich um die 120 Euro. Die Wohnung wird auch vom Amt übernommen. Zurzeit arbeite ich für 4 Stunden.  Besteht überhaupt die Möglichkeit eine Niederlassung zu beantragen? Ich arbeite als Reinigungkraft. Lg und Danke im Voraus
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.09.2017 um 19:26:23
 
Aktuell ist damit keine NE möglich, da der LU erst gesichert sein muss.

Dagegen spricht dass dein Vertrag befristet ist und dein Einkommen zu gering ( Du bekommst ja noch Unterstützung vom Amt).
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.09.2017 um 19:35:04
 
Was meinst du mit, du bekommst 120 € vom Amt?

Lebt in deinem Haushalt auch der deutsche Vater deiner Kinder?
Ist er auch erwerbstätig?
Wieviel beträgt die Miete?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Makimara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbische
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Antwort #3 - 28.09.2017 um 19:51:32
 
Und wiehoch müsste mein Gehalt sein? Ich lebe alleine mit meinen Kindern. Die Kinder kriegen Unterhalt und Kindergeld. Die Miete beträgt 750 Euro + 100 Euro Strom.
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Makimara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbische
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Antwort #4 - 28.09.2017 um 19:53:22
 
Danke für die schnellen Antworten  Smiley Also für meinen Arbeitgeber wäre es kein Problem das ich in Zukunft einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme und mehr Lohn kriege
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.09.2017 um 20:13:26
 
Offen gesagt sind deine Antworten ziemlich dürftig. 680 € brutto oder netto?
Könnte sein, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, und darum eine NE möglich wäre.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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