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Nebenwohnung (Anmeldung bei WG, Zweitwohnungssteuer) (Gelesen: 3.490 mal)
Themen Beschreibung: Was bedeutet es für alle Beteiligten? (Mitbewohner, uns, Eigentürmer)
a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.09.2017 um 13:55:00
 
Hallo zusammen!

ich beschriebe ganz kurz unsere Situation:

- ich bin nicht EU-Bürger
- Meine Frau ist Französin
- Sie ist im Moment in Berlin als alleinige Wohnung angemeldet (wo sie freiberuflich arbeitet)
- Ich bin in Hessen als alleinige Wohnung angemeldet, wo ich studiere
- Für die bürokratischen Sachen einer Ehe (z.B. Visa-Antrag für mich), müssen wir eine gemeinsame Wohnung anmelden. Das bedeutet, es wird meine in Hessen sein (da die ABH in meiner Stadt für mich zuständig ist)
- Sie wird sehr oft, auch für längere Zeit, bei mir sein.
- Meine Wohnung ist eine WG (d.h. andere Mitbewohner sind dabei) und ist an einer Hauptmieterin vermietet. Ich wohne als Untermieter dort.

Fragen:

1) Welche Wohnung sollte sie als "Hauptwohnung" und "Nebenwohnung" anmelden?

2) Sie wird keinen Vertrag mit der Hauptmieterin abschließen, da sie weder Miete noch Kaution bezahlen wird, denn sie bekommt kein eigenes Zimmer, sondern ist sie dann bei mir quasi als Gast. (Bei den Kosten des gemeinsamen Lebens wird sie sich dann natürlich beteiligen - aber hier geht eher um die in einem Vertrag unterschriebenen Kosten). Ist das ein Problem? Oder muss sie sogar einen Vertrag abschließen?

3) -mit Frage 1) verbunden- Ist es ein Problem für die ABH, dass meine Wohnung für mich als "alleinige Wohnung" gilt, und für meine Frau als "Nebenwohnung" (bzw. "Hauptwohnung")?

4) Wie viel wäre es dann die Zweitwohnungsteuer für sie, wenn sie keinen Vertrag hat? (oder dann auch, wenn sie eventuell einen braucht? Hab etwas von 5% der Kaltmiete gelesen).

5) Gibt es irgendwelche Nachteile für die Eigentürmer des Hauses (bzw. die Firma, die das Haus verwaltet) oder sogas für die Hauptmieterin (die, die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung unterschreiben würde), meine Frau bei sich anmelden zu lassen, wenn diese halt ab und zu da ist?

Ich will keinem Menschen auf die Füße treten. Diese Situation ist mir vollkommend neu, und ich möchte das Ganze informiert rangehen und wissen, was von uns erwartet ist und wie alle Beteiligten auskommen.

Danke im Voraus! Smiley

arv9191
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Antwort #1 - 23.09.2017 um 14:05:16
 
a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
1) Welche Wohnung sollte sie als "Hauptwohnung" und "Nebenwohnung" anmelden?

Wo die Begegnungen hauptsächlich stattfinden.

Wenn sie immer(!) zu dir reist, dann bei dir. Fährst du immer(!) zu ihr, dann bei ihr.
Bist du oder planst du aber während der vorlesungsfreien Zeit bei ihr zu leben, dann du bei ihr.

Siehe auch Antwort zu Frage 3

Musst du selber herausfinden.

a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
2) Sie wird keinen Vertrag mit der Hauptmieterin abschließen, da sie weder Miete noch Kaution bezahlen wird, denn sie bekommt kein eigenes Zimmer, sondern ist sie dann bei mir quasi als Gast. (Bei den Kosten des gemeinsamen Lebens wird sie sich dann natürlich beteiligen - aber hier geht eher um die in einem Vertrag unterschriebenen Kosten). Ist das ein Problem? Oder muss sie sogar einen Vertrag abschließen?

Das müsst ihr unter euch ausmachen.

a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
3) -mit Frage 1) verbunden- Ist es ein Problem für die ABH, dass meine Wohnung für mich als "alleinige Wohnung" gilt, und für meine Frau als "Nebenwohnung" (bzw. "Hauptwohnung")?

Ihr müsst eine gemeinsame Hauptwohnung haben. Was du da versuchst  ist konstruiert. Entweder man ist verheiratet und lebt die eheliche Gemeinschaft in einer Wohnung oder eben nicht. Also entweder gemeinsame Hauptwohnung in Berlin und du Nebenwohnung in Hessen, oder gemeinsame Hauptwohnung in Hessen und sie eine Nebenwohnung in Berlin.

a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
4) Wie viel wäre es dann die Zweitwohnungsteuer für sie, wenn sie keinen Vertrag hat? (oder dann auch, wenn sie eventuell einen braucht? Hab etwas von 5% der Kaltmiete gelesen).

Das ist Steuerrecht. Da fragst du bei der jeweiligen Stadt nach.

a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
5) Gibt es irgendwelche Nachteile für die Eigentürmer des Hauses (bzw. die Firma, die das Haus verwaltet) oder sogas für die Hauptmieterin (die, die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung unterschreiben würde), meine Frau bei sich anmelden zu lassen, wenn diese halt ab und zu da ist?

Fällt mir nix ein.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.09.2017 um 14:19:54
 
Aras schrieb am 23.09.2017 um 14:05:16:
Ihr müsst eine gemeinsame Hauptwohnung haben. Was du da versuchst  ist konstruiert. Entweder man ist verheiratet und lebt die eheliche Gemeinschaft in einer Wohnung oder eben nicht. Also entweder gemeinsame Hauptwohnung in Berlin und du Nebenwohnung in Hessen, oder gemeinsame Hauptwohnung in Hessen und sie eine Nebenwohnung in Berlin. 


Das heißt also, ich müsste auch zum Bürgeramt und meine jetzige Wohnung von "alleinige Wohnung" in "Hauptwohnung" wechseln? Aber wie gehts für mich eine Hauptwohnung ohne Nebenwohnung?
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Aras
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Antwort #3 - 23.09.2017 um 14:28:41
 
Hat man nur eine gemeldete Wohnung, dann ist das auch zugleich die Hauptwohnung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.09.2017 um 14:30:27
 
Danke Ihnen!

Letzte Frage: wenn meine Frau sich in Hessen mit Hauptwohnung anmeldet, wird die Wohnung in Berlin automatisch zur Nebenwohnung, oder müsste sie das extra persönlich noch melden?
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Antwort #5 - 23.09.2017 um 14:44:28
 
Beim Ummelden muss sie sagen, dass die Wohnung in Berlin als Nebenwohnung verbleibt.
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Antwort #6 - 23.09.2017 um 14:44:58
 
a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
4) Wie viel wäre es dann die Zweitwohnungsteuer für sie, wenn sie keinen Vertrag hat? (oder dann auch, wenn sie eventuell einen braucht? Hab etwas von 5% der Kaltmiete gelesen).


Ein Ehepartner, der aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz hat, muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlen, siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051011_1bvr123200

a919191a schrieb am 23.09.2017 um 13:55:00:
5) Gibt es irgendwelche Nachteile für die Eigentürmer des Hauses (bzw. die Firma, die das Haus verwaltet) oder sogas für die Hauptmieterin (die, die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung unterschreiben würde), meine Frau bei sich anmelden zu lassen, wenn diese halt ab und zu da ist?


In manchen Mietverträgen steht, dass ein bestimmter Betrag zusätzlich fällig wird, wenn mehr als x Personen in der Wohnung leben. Zum Teil werden auch Nebenkosten wie Gebühren für Müllentsorgung auf die Personenzahl umgelegt, sodass sich eventuell die Nebenkosten für die gesamte WG erhöhen würden. Ob das alles rechtens ist, weiß ich nicht, aber wenn es so im Vertrag steht, müsste man ggf. erst mal dagegen vorgehen.
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Antwort #7 - 23.09.2017 um 15:08:38
 
Danke für die Info!!
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Antwort #8 - 24.09.2017 um 10:50:25
 
Moin,

Ich glaube hier wurde etwas Wesentliches übersehen:

Er braucht kein Visum (er meint sicherlich Ae, denn ein Visum gibt es nicht in der ABH), denn seine Frau als in Deutschland lebende Französin fällt unter Freizügigkeit. Er bekommt eine Aufenthaltskarte; und das bedingungslos.
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Antwort #9 - 24.09.2017 um 10:53:31
 
So wie ich das jetzt verstanden habe, geht es um die Anwendung des Meldegesetzes und nicht um ausländerrechtliche Fragen.
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