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Nachbeurkundung nach der Einbürgerung (Gelesen: 1.925 mal)
fragendesich
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19.09.2017 um 22:07:32
 
Hallo,

ich bin vor ein paar Monaten eingebürgert worden und wollte meine Geburt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Weiß einer von euch vielleicht, ob die vom Standesamt ausgestellte Urkunde meine ursprüngliche Geburtsurkunde ersetzt oder ob ich trotz deutscher Urkunde bei Behördengängen jedes Mal noch die ursprüngliche Geburtsurkunde samt Übersetzung vorlegen muss? Es handelt sich um eine brasilianische Geburtsurkunde.

Hintergrund meiner Frage ist, dass laut Info vom Standesamt die Heiratsurkunde meiner Elternn zur Bearbeitung meines Antrags bzw. Überprüfung der Echtheit der Geburtsurkunde benötigt wird, was ganz sicher zu einer deutlichen Erhöhung des Kosten- und Zeitaufwands führen wird.

Ich bin mir halt nicht sicher, ob der Aufwand es wert ist und wollte mich vorher erkundigen, ob jemand hier schon mal Erfahrung damit hatte.

Vielen Dank vorab.
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Aras
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Antwort #1 - 19.09.2017 um 22:13:00
 
Wenn du eine deutsche Geburtsurkunde vorlegst wird keiner nach einer brasilianischen Geburtsurkunde fragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fragendesich
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Antwort #2 - 25.09.2017 um 11:28:55
 
Naja, wenn in der "umgeschriebenen deutschen" Urkunde irgendwelche Hinweise auf eine ausländische Urkunde stehen, werden diese sicherlich Fragen aufwerfen... aber, ich versuche es einfach mal...

Jedenfalls, vielen Dank für die Antwort.

LG
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Petersburger
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Antwort #3 - 25.09.2017 um 12:02:44
 
fragendesich schrieb am 25.09.2017 um 11:28:55:
Naja, wenn in der "umgeschriebenen deutschen" Urkunde irgendwelche Hinweise auf eine ausländische Urkunde stehen, werden diese sicherlich Fragen aufwerfen...

Nicht für deutsche Behörden. Punkt.
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