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Grenzübertrittsbescheinigung (Gelesen: 3.168 mal)
Themen Beschreibung: Muss bis 30 September ausreisen.
mfezo9119
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i4a rocks!


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19.09.2017 um 12:09:57
 
Hallo,

brauche dringend eine Hilfe.
Ich bin im Januar 2010 nach Deutschland eingereist mit einem Studentenvisums. Im Jahr 2011 habe ich eine Franzose geheiratet, und erst im Jahr 2015 habe ich den Antrag für die Freizügigkeit gestellt und wurde wegen fehlenden Dokumenten abgelehnt. Zwischenzeitlich habe ich keinen Kontakt mehr mit meiner Frau und sie wohnt wo anders. Ab 2015 habe ich immer die Fiktionsbescheinigung gehabt bis November 2016.
Seit drei Semestern habe ich mich an einer anderen Hochschule neu eingeschrieben, wo ich die Fächer gut abgelegt habe.
Bin jetzt ohne Aufenthaltstitel seit November 2016 und habe ich eine Grenzübertrittsbescheinigung zum 30 September erhalten.
Ist es noch möglich etwas zu machen??

Danke.
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Aras
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Antwort #1 - 19.09.2017 um 12:19:57
 
Wieso wurde die Aufenthaltskarte abgelehnt?  VOn wann bis wann warst du mit deiner Frau zusammen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 19.09.2017 um 12:22:05
 
Dann wurde dein Antrag (Auf was lautete der zuletzt? Freizügigkeit oder AE zum Studium??) wohl abgelehnt, stand da nichts zu den Gründen ?

Um das zu Beurteilen müsstest du mehr Infos geben, was ist z.b. aus dem Erststudium geworden?
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mfezo9119
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Antwort #3 - 19.09.2017 um 12:25:05
 
Die Freizügigskeit wurde wegen fehlenden Dokumenten ( drei letzte Lohnabrechnungen von der Frau) abgelehnt, und wir haben 4 Jahre zusammen gelebt.
Wollte auch mein Studentenvisums wieder haben und hat die Behörde gemeint, dass sie Zweifel an mein regelmäßiges Studium haben.
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Aras
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Antwort #4 - 19.09.2017 um 12:28:09
 
Offen gesagt, bin ich hier raus. Du brauchst einen Anwalt im Ausländerrecht/Verwaltungsrecht, da jetzt nur noch der Klageweg geht.
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Antwort #5 - 19.09.2017 um 12:33:04
 
der letzte Antrag auf Erteilung der Freizügigkeit abgelehnt. Da die Frau keine arbeit hatte, konnte ich die drei letzte Lohnabrechnungen nicht leisten.
Erststudium von 2011 bis mitte 2016 wurde abgebrochen und habe mich im Sommer 2016 an einer anderen Hochschule eingeschrieben.
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mfezo9119
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Antwort #6 - 19.09.2017 um 12:35:51
 
hat jemand zufällig einen Anwalt für solche Sachen zu empfehlen?
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Aras
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Antwort #7 - 19.09.2017 um 12:38:17
 
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Antwort #8 - 19.09.2017 um 12:45:01
 
Was ist denn aus dem Kind mit der Französin geworden? Das solltest du zumindest beim Anwalt nicht unerwähnt lassen, z.b. ob du Personensorgerecht hast.
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