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BAMF will Namen nicht korrigieren (Gelesen: 8.274 mal)
traute
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Antwort #15 - 22.09.2017 um 17:43:47
 
Saxonicus schrieb am 21.09.2017 um 19:38:50:
Mit welchen Dokumenten hat er denn seine Identität zu Beginn dargelegt ? 


Als er in Italien war, hatte er keinerlei Dokumente zum Identifizieren. Er kam in das relocation Programm, und sein Bruder in DE (auch Flüchtling) mußte eine eidesstattliche Erklärung abgeben, erklärte aber, dass der Name falsch sei. Nach einem Jahr in Italien kam er im Juni in DE an, stellte hier einen Asylantrag, wurde registriert mit den italienischen Papieren und am nächsten Tag. Am nächsten Tag hatte er eine Anhörung, zu der er Identitätspapiere (kirchliche Geb. Urkunde in Tigrinya) von seinem Bruder bekommen hatte. Diese waren von der Mutter aus Eritrea vor einnigen Monaten geschickt worden. Unter anderem waren auch Schulzeugnisse mit Foto dabei.
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traute
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Antwort #16 - 22.09.2017 um 17:50:10
 
KaGe schrieb am 19.09.2017 um 19:56:57:
Aber dass ein Betreuer der Unterkunft behauptet, bis zum richtigen Namen könne er keinen Integrationskurs beginnen, das halte ich für völlig überzogen.


Es gibt I Kurse für Erwachsene (ab 27J.)und andere für Jugendliche (unter 27J.) Lt falschem Geb. Datum ist er über 27, richtig ist aber unter 27. (genau = 26)KaGe schrieb am 21.09.2017 um 18:44:48:
Ansonsten: Wenn der Flüchtling Kohle übrig hat, soll er sich halt 'n Anwalt suchen und gegen das BAMF klagen.
Ich halte es für eine bekloppte Idee


Welche Möglichkeit hat er denn sonst? Mit Beratungshilfeschein kostet das doch nichts.

KaGe schrieb am 21.09.2017 um 18:44:48:
Habt ihr jetzt ans BAMF eine Beschwerde geschrieben und um Korrektur gebeten, auf die nicht erfolgte Anhörung hingewiesen?
Ein Schulzeugnis mit Foto


Ja, Beschwerde ist zum 2. Mal geschrieben.KaGe schrieb am 21.09.2017 um 18:44:48:
gibts keine Geburtsurkunde


Nur eine kirchliche in tigrinya Sprache. Das wird ja nicht anerkannt Griesgrämig
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Antwort #17 - 22.09.2017 um 17:51:28
 
Frage @ Reinhard:
Kann der Flüchtlingsbeauftragte in diesem Fall tätig werden?
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Antwort #18 - 22.09.2017 um 18:23:12
 
traute schrieb am 22.09.2017 um 17:50:10:
Es gibt I Kurse für Erwachsene (ab 27J.)und andere für Jugendliche (unter 27J.) 

Oh, das höre ich seit ca. 2 Jahren wirklich zum allerersten Mal.
Kann das eine länderrechtliche Regelung sein, denn das BAMF als Förderer/Bezahler  ist ja bundesweit mit einheitlichen Vorgaben unterwegs.

älter als 18 Integrationskurs---- BAMF

welches Kriterium für was ??? sollte denn bei >< 27 gelten?
Und einen solchen Kurs an 1 Jahr scheitern zu lassen, das klingt absurd.



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Antwort #19 - 22.09.2017 um 21:22:11
 
Meine ursprüngliche Frage war, was kann man tun, damit das BAMF den Namen und Geb. Datum korrigiert.
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Antwort #20 - 22.09.2017 um 22:20:13
 
Auch wenn es plump klingt:
Einen (schriftlichen) Antrag stellen.

Ein Antrag ist eine Willenserklärung die eine Behörde auffordert eine Maßnahme durchzuführen oder eine Handlung zu unterlassen (saloppe Definition von mir).

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 23.09.2017 um 12:32:18
 
@traute
Zuerst hattest du gefragt, wie verhindert werden kann, dass nun Ausweis und Pass mit falschem Namen ausgestellt werden.
Das lässt sich jetzt offenbar gar nicht verhindern.
Geraten wurde bereits, die neuen Dokumente nicht anzunehmen.
Dann hast du gefragt, ob man das BAMF verklagen solle.
Geraten wurde dann, die ausstellende Behörde anzuschreiben. Bevor man klagt. Das wäre das BAMF.  Das wäre ein Antrag.
Man könnte auch mit gleichem Inhalt die ABH anschreiben und bei Nichtzuständigkeit die Weiterleitung ans BAMF verlangen.
Dann hast du gefragt, ob der Flüchtlingsbeauftragte tätig werden kann? Man kann ihn ebenso anschreiben. Das wäre auch ein Antrag.

Wie man im EP liest, haben als erste die italienischen Aufnahmebehörden aufgrund mündlicher Erklärungen den falschen Namen und das falsche Geb-Datum eingetragen.
Das BAMF akzeptiert nicht, was in D eine andere Person dazu erklärt und vorlegt.

Als Anlage kann man den bisherigen Schriftverkehr und Kopien von Dokumenten mitschicken.
In der Zwischenzeit Integrationskurs besuchen und alten Bescheid/AT verwenden.

Mehr fällt mir nicht ein.

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