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BAMF will Namen nicht korrigieren (Gelesen: 9.405 mal)
traute
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18.09.2017 um 22:23:29
 
Ein Flüchtling ist als Transfer von Italien nach DE gekommen. In den Übersendungspapieren von Italien wurde sein Name und Geb. Datum falsch eingetragen. Beim Antrag auf Asyl in DE wurden diese falschen Daten übernommen. Bei der Anhörung des BAMF wurden Zeugnisse (in englisch) mit Foto aus dem Heimatland vorelegt. Seine Mutter hatte diese seinem Bruder in DE geschickt. Das BAMF hat sich geweigert, die Daten zu korrigieren und nun diese Dokumente "zu ihrer Entlastung" zurück geschickt. Ausweise und Paß werden nun mit diesen falschen Daten ausgestellt. Wie kann das verhindert werden?
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Aras
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Antwort #1 - 18.09.2017 um 23:52:44
 
Gegen jeden Bescheid Widerspruch erheben und auf die korrekte Schreibung des Namens und des Geburtsdatums hinweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #2 - 19.09.2017 um 05:58:28
 
Dann dürfte der neu ausgestellte Ausweis in Kürze gar nicht angenommen werden, oder?
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Antwort #3 - 19.09.2017 um 12:02:34
 
Bei Urkundenfälschungen wird der Urkundeninhaber verfolgt und nicht der Urkundenersteller. Jedes Mal wenn er also die Urkunden verwendet obwohl er das Gegenteil weiß begeht er eine Urkundenfälschung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #4 - 19.09.2017 um 13:46:41
 
traute schrieb am 19.09.2017 um 05:58:28:
Dann dürfte der neu ausgestellte Ausweis in Kürze gar nicht angenommen werden, oder?

Bei dem Umtausch meines Führerscheins in diesen neuen EU-Führerschein, habe ich das Kärtchen zweimal zurückgegeben bzw. gar nicht erst angenommen, weil die Daten fehlerhaft waren. Erst beim dritten Versuch war dann alles in Ordnung.

Man sollte schon bei der Entgegennahme eines neuen Dokuments genau überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.
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traute
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Antwort #5 - 19.09.2017 um 19:27:25
 
Aras schrieb am 19.09.2017 um 12:02:34:
Bei Urkundenfälschungen wird der Urkundeninhaber verfolgt und nicht der Urkundenersteller. Jedes Mal wenn er also die Urkunden verwendet obwohl er das Gegenteil weiß begeht er eine Urkundenfälschung


Kann er das BAMF auf Korrektur verklagen? Wenn ja, wohin muß er sich wenden? Bundesverwaltungsamt?

Lt Betreuer in der Unterkunft kann er so lange nicht am Integrationskurs teilnehmen, bis sein Name richtig ist.
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KaGe
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Antwort #6 - 19.09.2017 um 19:56:57
 
@traute
Was die Korrektur des Namens betrifft, weiss ich nicht, an wen man sich da wenden müsste.
Aber ich rate auch dazu, den neuen Ausweis und Pass nicht anzunehmen.

Aber dass ein Betreuer der Unterkunft behauptet, bis zum richtigen Namen könne er keinen Integrationskurs beginnen, das halte ich für völlig überzogen.

Diejenigen, die hier längst ihre I-Kurse hinter sich haben, haben auch  tw. Dokumente mit verkehrten Namen und Geb-Daten.
Sie haben aber die "falschen" Ausweise (aus Unkenntnis) angenommen und ihre Kurse belegt.

Hat die Person jetzt noch den provisorischen Bescheid (A4-Blatt?).
Und was sagt die ABH, die die Ausweise und Pässe bestellt hat?

Schuld haben eigentlich die italienischen Behörden, aber in D ist das  wohl auch häufig vorgekommen.
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reinhard
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Antwort #7 - 19.09.2017 um 21:24:21
 
Er sollte immer bei der jeweiligen Stelle, die etwas macht (BAMF, Ausländerbehörde, Jobcenter) schriftlich fordern, den richtigen Namen zu benutzen, und eine schriftliche Antwort fordern. Nur dann kann er dagegen auch vorgehen.
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traute
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Antwort #8 - 20.09.2017 um 20:36:05
 
Er hat bei der Antragstellung auf Asyl darauf hingewiesen, dass sein Name und Geb. Datum falsch seien. So wurde der richtige Name als Alias Name eingetragen, aber alle Papiere auf den falschen Namen ausgestellt. Man sagte ihm, er solle das bei der Anhörung vom BAMF sagen. Es gab keine Anhörung. Sein Verfahren war nach 4 Wochen positiv beendet. Somit haben alle weiteren Behörden den falschen Namen übernommen. Nachweis für den richtigen Namen sind Schulzeugnisse mit Foto, die er überall vorgelegt hat.
Sollte ein Anwalt die Sache übernehmen?
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reinhard
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Antwort #9 - 21.09.2017 um 11:06:20
 
Ob er die Ratschläge befolgen will, das wäre einfach und kostenlos, muss er entscheiden. Wenn er lieber Geld bezahlen möchte, um nicht selbst daran arbeiten zu müssen, soll er das tun. Es ist so einfach, dass man dafür nicht studiert haben muss.

Aber es sollte seine Entscheidung bleiben.
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Antwort #10 - 21.09.2017 um 13:14:19
 
traute schrieb am 18.09.2017 um 22:23:29:
Bei der Anhörung des BAMF wurden Zeugnisse (in englisch) mit Foto aus dem Heimatland vorelegt.



Das BAMF kann ja nicht einfach auf Zuruf die Daten ändern. Dann könnte sich ja jeder Namen und Daten geben, wie er möchte. Eine Änderung der Personalien ist grundsätzlich nur möglich, wenn ein Lichtbilddokument vorgelegt wird. Zeugnisse reichen dafür nicht aus. Es gibt ja keinen Beweis, dass er das wirklich ist.
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Antwort #11 - 21.09.2017 um 17:04:10
 
traute schrieb am 18.09.2017 um 22:23:29:
Bei der Anhörung des BAMF wurden Zeugnisse (in englisch) mit Foto aus dem Heimatland vorelegt.

Das BAMF hat sich geweigert?

traute schrieb am 20.09.2017 um 20:36:05:
Es gab keine Anhörung.

Wasn jetzt?

Schreibt doch BAMF, ABH, JC oder Sozialamt, AOK, Sparkasse an.
Wo noch läuft er mit falschem Namen rum?
Wo haperts jetzt?
Am Integrationskurs?
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Antwort #12 - 21.09.2017 um 18:24:26
 
KaGe schrieb am 21.09.2017 um 17:04:10:
Das BAMF hat sich geweigert? 


Bei der Antragstellung auf Asyl hat das BAMF den richtigen Namen als alias Namen aufgenommen und gesagt, bei der Anhörung (Interview) werde das korrigiert. Es gab aber KEINE Anhörung. Er hat seine Aufenthaltserlaubnis OHNE Anhörung bekommen.

Und deshalb läuft er jetzt mit falschen Daten rum. Niemand fühlt sich für Korrektur zuständig. ABH verweist auf BAMF. Das alles ist schriftlich fixiert. BAMF schickt kommentarlos die Unterlagen zurück und korrigiert NICHT. Er will seinen richtigen Namen und nicht mit falschem Unterschriften leisten. Bisher ist er dazu genötigt worden.
Da muß doch was zu machen sein, deshalb meine Frage nach einer Klage gegen das BAMF.
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Antwort #13 - 21.09.2017 um 18:44:48
 
Ja, viele laufen noch mit falschen Namen und Geburtstagen rum. Ich weiss das auch.
Das BAMF hat sich also nicht geweigert, sondern hat es nicht für nötig gehalten. Dann wurde es verschlampt.

Beantworte doch mal: Hängts jetzt am Integrationskurs?

Ansonsten: Wenn der Flüchtling Kohle übrig hat, soll er sich halt 'n Anwalt suchen und gegen das BAMF klagen.
Ich halte es für eine bekloppte Idee.
Er will---- dann soll er halt.
Dann soll er aber auch nicht Ausweis und Pass mit falschem Namen entgegennehmen. Bezahlt hat er das schon, oder?

Was heisst das?: Das alles ist schriftlich fixiert
Habt ihr jetzt ans BAMF eine Beschwerde geschrieben und um Korrektur gebeten, auf die nicht erfolgte Anhörung hingewiesen?
Ein Schulzeugnis mit Foto? wie alt war er da und wie alt ist er jetzt?
gibts keine Geburtsurkunde (ohne Foto Zwinkernd

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Antwort #14 - 21.09.2017 um 19:38:50
 
Mit welchen Dokumenten hat er denn seine Identität zu Beginn dargelegt ?
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