Hallo,
Kurz über mich:
Ehefrau ist mit deutscher Staatangehörigkeit.
Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis aus DE.
Seit 2015 wohnen wir in China und wir haben uns aus DE bereits abgemeldet. Aber ich besuche Deutschland wegen kurzer Geschäftsreise jedes Jahr 3-4 mals.
Meine Niederlassungserlaubnis ist ein Klebe-Etikett auf Pass.
Meiner derzeitige Pass ist bis Ende 2018 gültig.
Meine Fragen:
1. Ich verstehe so, dass nach Ende 2018 meine Niederlassungserlaubnis im bisherigen Pass gültig bleibt. Ich könne in DE einreisen, wenn ich meinen alten und neunen Reisepass vorzeigen. Einer
eAT ist nicht erfordlich. Korrekt?
2. Klebe-Etiketten nur bleiben bis zum 31.08.2021 gültig.
Da ich mich bereits aus DE abgemeldet und wohne ich in China, wie kann ich später einen
eAT für fortsetzung meiner Niederlassungerlaubnis beantragen?
Vielen Dank!