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Abschiebekosten + Visum (Gelesen: 4.464 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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10.09.2017 um 19:08:31
 
Servus Leute

Ich bin zurück und dieses Mal habe ich endlich seit letzte Woche das geteilte Sorgerecht , und die Mutter meines Kindes hat noch der Ausländerbehörde geschrieben wie wichtig es wäre dass ich da bin und deswegen hat sie auch das Sorgerecht mit mir geteilt. Falls sie krank sein sollte wäre es am besten dass mein Kind bei mir lebt usw.....

Naja jetzt meine Frage, mein Anwalt meinte mit dem Brief und das Sorgerecht könnte ich sofort ein Visum beantragen und muss nicht auf die Befristung der einreisesperre warten. Ich nehme an das wird gleichzeitig gemacht, auf jeden Fall sind die abschiebekosten noch nicht beglichen worden und ich wollte wissen wird jetzt die Befristung davon abhängig gemacht?

Oder ist das so wie bei einem der mit einer deutsche verheiratet ist? Da wird die Sperre nicht davon abhängig gemacht

Lg
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reinhard
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Antwort #1 - 10.09.2017 um 19:17:27
 
Warum schreibst Du nicht in einem Deiner alten Themen weiter? So können nur diejenigen antworten, die sich selbst die Informationen aus den alten Themen zusammensuchen.

Dort stehen übrigens auch alle Antworten auf Deine neuen Fragen. Du könntest also die Antworten auch einfach selbst suchen und lesen.
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Tomford
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 10.09.2017 um 19:39:01
 
Wegen den Kosten habe ich keine Antwort aber ok. Danke
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reinhard
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Antwort #3 - 10.09.2017 um 22:14:01
 
Doch, hast Du auch schon mehrfach:

Der Visumantrag kann als Befristungsantrag verstanden werden, Du solltest das in einem Begleitschreiben klarstellen.

Befristung ist von der Bezahlung der Kosten unabhängig.
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Tomford
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Antwort #4 - 23.10.2017 um 15:01:47
 
Was hält ihr von dem 4. Punkt, was passiert dann wenn die Abschiebung rechtswidrig war? Wie ichs verstanden würde  die Sperre und Kosten hier wegfallen?
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reinhard
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Antwort #5 - 23.10.2017 um 16:00:17
 
Solange Dein Anwalt es meint, hat es für Dich keine Auswirkungen. Erst wenn er entsprechend beantragt oder klagt, bekommst Du Sicherheit zu diesen Punkten. Vermutlich musst Du ihn erst mal dafür bezahlen, dass er aktiv wird.
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Antwort #6 - 23.10.2017 um 17:33:51
 
Ob die Abschiebung rechtswidrig war entscheidet nicht Dein Anwalt. Das entscheidet ein Gericht. Aber auch nur wenn Du auch  klagst. Deine Entscheidung, Dein Risiko.

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Tomford
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Antwort #7 - 24.10.2017 um 13:23:01
 
Ja der Anwalt wurde schon bezahlt aber ich warte auf eine Antwort von der ALB und wenn die sperre nicht aufgehoben wird, werde ich auf jeden Fall klagen.
Das ist nur der Befristungsantrag dass solange dauert, ich warte schon seit zweieinhalb Jahren drauf.
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reinhard
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Antwort #8 - 24.10.2017 um 15:38:09
 
Tomford schrieb am 24.10.2017 um 13:23:01:
Das ist nur der Befristungsantrag dass solange dauert, ich warte schon seit zweieinhalb Jahren drauf.


Die Begründung für die Neubefristung ist ja das geteilte Sorgerecht. Das hast Du Anfang September 2017 eingereicht, wenn ich mich richtig erinnere.

Richtig ist also: Die Ausländerbehörde hat zwei Jahre und vier Monate auf Deine Unterlagen gewartet, und die sind jetzt seit zwei Monaten bei der Behörde eingegangen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen muss die Behörde jetzt entscheiden.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 24.10.2017 um 18:51:29
 
Tomford schrieb am 24.10.2017 um 13:23:01:
...ich warte auf eine Antwort von der ALB und wenn die sperre nicht aufgehoben wird, werde ich auf jeden Fall klagen.

Ob und wann die Sperre aufgehoben/befristet wird, dürfte hauptsächlich von den Gründen abhängen, die zur Abschiebung geführt haben. Auch mit einer Klage vor Gericht wird sich daran wenig ändern.
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