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Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU? (Gelesen: 18.734 mal)
ALVANIOS
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Antwort #60 - 13.10.2017 um 13:08:29
 
Petersburger schrieb am 13.10.2017 um 12:44:57:
Aber diese Voraussetzung ist nicht immer gegeben. Immer wieder sind seitens der AV noch Fragen offen, die noch geklärt werden müssen.

Da es fast immer im Interesse des Antragstellers ist, wenn die ABH bereits ihren Teil der Arbeit tun kann, während andere Dinge laufen (z.B. in einigen Ländern Sicherheitsabfragen, Urkundenprüfungen u.dgl.), muss die Antwort der ABH auch nicht der "Schlussstein" für die Entscheidung sein.


Ich kann es gut verstehen, und diese Infos habe ich seit dem Anfang an gehabt.

Ich dachte aber dass es :

- Zum einen, die Fragen die im Inland (DE) noch offen wären, schon im Vorfeld/oder gar Parallellverfahren von der BVA bei der Uebermittlung des Antrages geklärt wurden (z.Bsp falls es Behördenintern noch Bedenken bestehen würden), und damit hatte die ABH auch einen Klaren Bild...,
- Zum anderen, die Fragen die im Ausland noch offen wären, (Sicherheitsabfragen/ Sicherheitsbedenken im Heimat oder sonst irgendwo in EU oder gar ausserhalb der EU), da habe ich gar keine Bedenken, weil erstens wurden kaum Urkunden von mir verlangt, und zweitens habe ich einen ganz sauberes Verhalten , mit nicht mal ein fahrlässiges Verstoss irgendwo was mein Leben vor und nach dem DE-Aufenthalt angeht...

Wenn es wohl mehreres zu tun ist, mehr als das was ich mir im o.g. Darstellung gedacht habe, so bitte um irgendeine Einzelheit als Bsp wenn jemand eine Ahnung hat...

Danke vielmals
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reinhard
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Antwort #61 - 13.10.2017 um 15:04:23
 
Es läuft so:

1) Du stellst den Visumantrag (ist passiert)

2) Die Auslandsvertretung schickt es an die Ausländerbehörde (ist passiert)

3) Die Ausländerbehörde stimmt zu oder lehnt ab (ist passiert, sie hat zugestimmt)

4) Die Auslandsvertretung entscheidet über den Antrag und teilt Dir das Ergebnis mit. (ist noch nicht passiert)

Du musst jetzt auf 4) warten, Deine Fragen ergeben nach wie vor keinen Sinn. Nur diejenigen, die die Akte auf dem Schreibtisch haben, könnten die Fragen beantworten. Sie tun es aber nicht, weil sie arbeiten müssen.
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ALVANIOS
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Antwort #62 - 13.10.2017 um 15:16:19
 
Danke dir reinhard,

ich merke jedoch dass meine Fragen Euren Gedult aufs Spiel setzten.

Aber bin jedoch der Meinung dass solange ich nach jeder Frage/Unklarheit, Antworten bekomme die mich weiter bringen und ich davon immer mehr Klarheit und Gewisheit bekomme und immer mehr lerne, ergeben meine Fragen nach wie vor doch einen Sinn.

Ich stelle nicht jeden Tag Visumsanträge, werde wahrscheinlich auch in Zukunft nicht mehr tun...

Danke trotzdem
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