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Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU? (Gelesen: 18.727 mal)
Aras
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Antwort #30 - 07.10.2017 um 11:43:55
 
Wir können nicht in die Zukunft sehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #31 - 07.10.2017 um 12:00:53
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 11:43:55:
Wir können nicht in die Zukunft sehen.

Ich erwarte auch keine Hellseheraussagen hier. All das was ich erwarte sind nur Aussagen die sich auf Erfahrungen beziehen...
Also, ihr seid seit Jahren sowohl in diesen Foren als auch Berufstätig in der Branche, und könnt mir möglicherweise mehr aus diese Erfahrungen erzählen als ich nur vermuten kann...
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Aras
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Antwort #32 - 07.10.2017 um 12:28:11
 
Ja und die Erfahrung besagt, dass jeder Fall ein Einzelfall ist.

Alle Anträge müssen nach Eingang bearbeitet werden, Art. 3 GG. Jedoch besagt das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 GG auch, dass ungleiche Fälle nicht gleich behandelt werden müssen. Also erfolgt eine Priorisierung der Fälle nach Billigkeitsgesichtspunkten(Billigkeit = Gerechtigkeit). Wenn also bereits eine Priorisierung erfolgt, dann werden diese Fälle nur vorgezogen. Sofort entschieden kann nur wenn alles entscheidungsrelevante gegeben ist und die Sach- und Rechtslage einfach. Ansonsten muss man eben weitere Erkenntnisquellen oder ähnliches heranziehen.

Dein Fall ist nicht einfach.

Was willst du hier lesen?

Dir wurde von der Stadt X eine fristgerechte Bescheidung zugesichert. Was willst du von uns hier lesen, wenn du von amtlicher Stelle bereits die Zusicherung hast, dass diese rechtzeitig entscheiden?

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« Zuletzt geändert: 08.10.2017 um 11:37:52 von Mick » 
Grund: Name der Stadt auf Wunsch des TS geändert 

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 07.10.2017 um 12:32:31
 
Alle erfahrenen Foristen haben dir geantwortet, woran die lange Bearbeitungsdauer wahrscheinlich in deinem Fall liegt und dass hier niemand weiss, wie viele Tage oder Wochen es ausgerechnet bei DIR noch dauern dürfte.
So eine Aussage wirst du hier nicht bekommen.
Selbst, wenn ein User ähnliche Vorgeschichte hätte, identisch wird die Bearbeitung nicht sein können.

Da die ABH und andere dir mind. einmal auf Anfrage geantwortet haben, werden sie das nicht immer wieder tun, wenn sich an der aktuellen Situation nichts geändert hat. Die Behörden wären sonst über die Maßen nur damit beschäftigt, solche Anfragen zu beantworten---wann sollen sie dann die Vorgänge möglichst schnell bearbeiten?
Es fragen nicht nur Antragsteller per mail oder Brief an, sondern stehen auch persönlich Schlange--- nur um persönlich zu fragen, ob es heute was neues gäbe.
Da du auch sehr viele andere Stellen angeschrieben hast und sich trotzdem noch nichts ergeben hat----wirst du Geduld haben müssen.

Hast du auch deinen zukünftigen AG informiert?
Wenn der deine Situation kennt, reagiert er hoffentlich mit einer kleinen Änderung im Vertrag.
Arbeitsbeginn dann eben zB 1 Monat später.
oder ganz kulant ----ab 1.1.2018
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Antwort #34 - 07.10.2017 um 16:27:54
 
KaGe schrieb am 07.10.2017 um 12:32:31:
Hast du auch deinen zukünftigen AG informiert?
Wenn der deine Situation kennt, reagiert er hoffentlich mit einer kleinen Änderung im Vertrag.
Arbeitsbeginn dann eben zB 1 Monat später.
oder ganz kulant ----ab 1.1.2018

Und wenn er überaupt keine Aenderung vornimmt, was dann ? D.h. ich verliere die Stelle wofür ich mich 1 Jahr lang bemüht habe, mehrere Flugreisen in Anspruch genommen habe, mehrere Auswahlverfahren und Tests durchmachen musste etc... .
Ich habe sogar dafür gesorgt, um immer dran zu bleiben zwecks Termine bei der AV, dadurch dass ich seit Januar 2017 in regelmässigen Zeitabstände, Termine bestellte und danach stornierte, damit ich keine Verzogerung erlebe, falls der Vertrag zustande käme...

Und jetzt brauche ich nur noch eine verspätete Bescheidung (oder gar eine Ablehnung), damit alles verloren geht...?!
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Antwort #35 - 07.10.2017 um 16:41:56
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 12:28:11:
Was willst du von uns hier lesen, wenn du von amtlicher Stelle bereits die Zusicherung hast, dass diese rechtzeitig entscheiden? 

Mit dem Satz habe ich einen Problem, und zwar : Was ist unter "...rechtszeitig entscheiden..." zu verstehen ?

-Rechtszeitig im Sinne der gesetzlichen Fristen (wenn JA, um welche Fristen geht es genau- Was schreibt das Gesetz vor- wenn es überhaupt klare Vorschriften gibt- ?)
-Rechtszeitig im Sinne der Vertragsfristen ? (Wenn JA, habe ich keinen Grund mehr zu besorgt zu sein was die Fristen angeht...)
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Antwort #36 - 07.10.2017 um 16:45:40
 
Offensichtlich ist damit gemeint, dass die Entscheidung rechtzeitig vor Arbeitsantritt ergeht (positiv oder negativ).

Aber ich bin selber kein Fan von solchen Aussagen, da man nichts drauf geben kann.

Du kannst nur eine Woche vorher nochmal fragen wieso diese ihre Zusage nicht einhalten. Dann wird ggf. nochmal Druck aufgebaut.
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Antwort #37 - 07.10.2017 um 17:05:27
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 16:45:40:
Aber ich bin selber kein Fan von solchen Aussagen, da man nichts drauf geben kann.

Du kannst nur eine Woche vorher nochmal fragen wieso diese ihre Zusage nicht einhalten. Dann wird ggf. nochmal Druck aufgebaut.

Das ist etwas womit ich wirklich etwas anfangen kann, also eine klare und hilfreiche Antwort. Es macht auch Sinn.
Weil wie gesagt, mit solche Aussagen die eine "Rechtszeitig zugesicherte Bearbeitung" aussrechen, kann man wirklich nichts anfangen.
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Antwort #38 - 07.10.2017 um 17:39:05
 
Da ich die Zeiten in Deinem Fall heute Vormittag noch nicht kannte, ein kleiner Tip, der bei mir helfen würde:

Beginne Deine Anfrage bei der ABH mit einem Hinweis auf diese Abläufe.

Weit mehr als 90% solcher Anfragen, die mich erreichen, kommen von den vorhin thematisierten Hau-Ruck-Entschlossenen und Bummlern. Daher werden pauschal ablehnende Abworten zu mehr als 90% auch dem Fall gerecht.

Erkenne ich im Gespräch, dass da jemand wirklich schon länger wartet und sich offenbar planmäßig / rechtzeitig bemüht hat, dann hole ich mir seinen Antrag auch schon auf den Tisch und schaue, was ich machen kann.

Sollte Dein zuständiger SB ähnlich handeln ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #39 - 07.10.2017 um 19:09:14
 
Petersburger schrieb am 07.10.2017 um 17:39:05:
Erkenne ich im Gespräch, dass da jemand wirklich schon länger wartet und sich offenbar planmäßig / rechtzeitig bemüht hat, dann hole ich mir seinen Antrag auch schon auf den Tisch und schaue, was ich machen kann.

Sollte Dein zuständiger SB ähnlich handeln ...


Es ist richtig was du da meinst, und ich werde unten wort-wörtlich zitieren was ich in meine Anfrage u.a. geschrieben habe :
"...Jetzt bin ich soweit und habe es geschafft diesen Vertrag zu bekommen (nach einem sehr langen und nicht leichten Weg von unzahlen von erfolgreichen Auswahlverfahren, Prüfungen, Vorstellungsgesprächen und Mediz. Tests&Gutachten die ich selbst und auf eigene Faust finanziert habe, und zuletzt nach erfolgreich ausgeübten Ueberzeugung bei dem o.g. Unternehmen)..."
Ich bin daher bereit alles in meiner Macht stehenden Möglichkeiten einzusetzten und auszuschöpfen, damit das Prozedere nicht durch noch längere Wartezeiten gehemmt wird.
Bin bereit sogar wenn es notwendig erscheinnt um (falls diese in Frage kommt) bei der Bearbeitung abhelfen zu wollen, zwecks:

- Vorsprache bei Ihnen,
  oder etwa
- Vorsprache zur Uebersendung der Ausländerakte von der Ausländerbehörde des vorherigen Wohnortes XXXXXX an die Ausländerbehörde XXXXXX (falls dies noch nicht geschehen ist und von erheblichen Verzögerungen bis zum Eingang der o.g. angeforderten Ausländerakte berichtet worden ist, und sie auf sich warten lässt )...,
  oder auch
- Persönlichen Vorlegen des Originals der bereits erteilten Vorabzustimmungsbescheid der AMZ-Behörde vom 21.08.2017 (falls Sie es noch nicht bekommen haben, obwohl dieses schon am 04.09.17 bei der Botschaft im Original vorgelegt wurde)..., etc..,

noch mehrere andere Flugreisen nach DE im Kauf zu nehmen, um zur Gewinnung der Zeit beizutragen, sodass ich bei dem Unternehmen Pünktlich erscheinen kann.


Und auf diese Darstellung (die bei der zweiten Anfrage unter mehrmaliges Bitten auf Verzeihen geschildert wurde) kam keine Rückmeldung... .

Ich habe für die besagte Stelle nicht nur Zeit, Mühe, Energie etc...,  sondern vieles mehr (u.a auch Tausende von Euros) investiert, damit ich zumindest das tue was ich tun kann...  und jetzt fühle ich mich wie im Vakuum...


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Antwort #40 - 07.10.2017 um 20:41:26
 
ALVANIOS schrieb am 07.10.2017 um 16:27:54:
Und wenn er überaupt keine Aenderung vornimmt, was dann ?


Das weiß hier auch keiner.
Ich fragte dich, OB du den AG informiert hast.
Da gibts nur ja oder nein.
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Antwort #41 - 07.10.2017 um 21:09:01
 
KaGe schrieb am 07.10.2017 um 20:41:26:
Ich fragte dich, OB du den AG informiert hast.

Das habe ich erhlich gesagt nicht getan.

Der Grund ist weil ich Angst habe dass ich dadurch die Stelle eins für alle Mal verlieren werde. Und zwar entweder weil AG dann keine Wille zeigt, oder vielleicht das wird dazu führen dass durch eventuelle Kenntise die dort vor Ort miteinander haben könnten (Geschäftsführung und Mitarbeiter der ABH), wird man seitens der AG aus informale Wege über meine alte Vorgeschichte informiert (trotz der Eintragungsfreie FZ)... .

Das bedeutet dann die Ende für mich..
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Antwort #42 - 08.10.2017 um 11:00:08
 
Mit Angst eine lange ersehnte und gute Anstellung in einer Firma zu beginnen, ist denkbarst schlecht.
Du wirst vielleicht jeden Tag denken, ob dein Chef doch was Altes über dich erfahren hat?
Andererseits: Wenn du den AG nicht informierst und nicht am 1.11. den neuen Job antrittst---- sondern am Tag vorher anrufst und die Sache erklärst---was denkt der  AG dann von dir?

Ehrlich gesagt: Du bist dann der, der den Chef gleich am ersten Tag enttäuscht. Für ihn stellt das wahrscheinlich eine größere Entäuschung dar als deine Bitte, den Vertragsbeginn nur zeitlich ein wenig zu verschieben.
Schliesslich hast du lange darum gekämpft, und das weiß der Chef doch.

Warum erklärst du nicht einfach, dass die Behörde bis jetzt leider noch keine Entscheidung getroffen hat (uU weil sie überlastet ist, was inzwischen bundesweit an der Tagesordnung ist).
Dann erkennt der AG zumindest, dass andere Ursachen den Arbeitsbeginn evtl. verzögern, die du gar nicht beeinflussen kannst.
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Antwort #43 - 08.10.2017 um 12:43:21
 
KaGe schrieb am 08.10.2017 um 11:00:08:
Warum erklärst du nicht einfach, dass die Behörde bis jetzt leider noch keine Entscheidung getroffen hat (uU weil sie überlastet ist, was inzwischen bundesweit an der Tagesordnung ist)

Ich werde es in den letzten 10 Tagen vor Arbeitsantrit in Betracht ziehen. Aber vorher, herrschen Hemmungen bei mir und gleichzeitig Gedanken dass es doch klappen wird mit der ABH und ich bekomme doch einen Bescheid innerhalb der gewünschten Zeit
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Antwort #44 - 08.10.2017 um 13:28:34
 
Tja, dann wünsche ich dir viel Glück
Und eine entspannte Zeit bis dahin
Zwinkernd
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