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Visum zur Beschäftigung - Probleme wegen Vorgeschichte in DEU? (Gelesen: 21.181 mal)
ALVANIOS
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i4a rocks!


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06.09.2017 um 06:52:51
 
Guten Tag,

Kann mir vielleicht jemand helfen ?
Ich habe am 08.08.2017 einen Visum bei de AV Albanien zwecks Beschäftigung beantragt, habe den Arbeitsvertrag auch mit abgegeben, und letztens vor 2 Tagen auch den Vorabzustimmungsbescheid der BA vorgelegt.
Nun warte ich auf das Visum, aber habe Bedenken dass es vielleicht schief laufen kann, den vor 13 Jahren wurde ich in DE strafrechtlich zu einer Haftstrafe verurteilt die ich auch abgesetzt habe und im Anschluss abgeschoben wurde.
Nun sind die Eintragungen aus dem BZR geloescht, mein Führungzeugnis hat mittlerweile seit einem Jahr keine Eintragungen mehr, und sogar die Abschiebungsverfügung ist seit dem Jahr 2011 beendet.

Können meine o.g. Vorgeschichten aus der Voraufenthaltszeit schon dazu führen dass mir das Visum von der ABH (durch die Stellungnahme) oder sogar von der AV abgelehnt wird ?
Vielen Dank im Voraus
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Antwort #1 - 06.09.2017 um 22:08:18
 
Hallo,

eine Ablehnung ist grundsätzlich schon möglich, wenn ein sogenanntes Ausweisungsinteresse begründet werden kann. Ob dies bei Dir der Fall sein wird, wird Dir außer der ABH / die AV vorerst niemand beantworten können.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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ALVANIOS
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Antwort #2 - 18.09.2017 um 16:07:29
 
Ich denke wohl dass die Sache mit der Ausweisungsinteresse schon ab dem Tag des Abschiebungsende schon nicht mehr Bestand haben wird.
Die Eintragungen aus dem BZR sind mittlerweile gelöscht, mein Führungzeugnis hat mittlerweile seit einem Jahr keine Eintragungen mehr, und sogar die Abschiebungsverfügung ist seit dem Jahr 2011 beendet (die wurde im Jahr 2006 erlassen und im Jahr 2011 beendet)
Mittlerweile sind es knapp 6 Wochen seit der Antragstellung und ich höre immer noch nichts...
Ist es nicht so dass wenn was dabei gewesen wäre, hätten die Behörden nicht lange gezogen und schon eine Ablehnung erteilt ?
Uebrigens die Verurteilung (es geht nur um eine einzige strafbare Handlung) wurde wegen Geldfälschung erlassen... Kann dieser Tat eine schwerwiegende (oder überhaupt eine) Ausweisungsinteresse begründen ?
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reinhard
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Antwort #3 - 18.09.2017 um 16:45:59
 
Wir können im Forum nicht sagen, ob etwas sein könnte. Du musst auf die Entscheidung der Auslandsvertretung warten, nur damit bekommst Du die Informationen.

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Antwort #4 - 18.09.2017 um 16:58:56
 
Danke für die Zuweisung Reinhard..

Ich erwarte von einem Forum auch keine Entscheidung.

Ich äussere mich hier weil ich g.g.f hoffe, ähnliche Situationen von anderen Leuten die schon ähnliche Erfahrung gehabt haben zu lesen und da einen Vergleich zu erwägen.

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PerikleZ
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Antwort #5 - 29.09.2017 um 22:05:43
 
Wenn man, wie in deinem Fall, so eine Vorgeschichte hat, wird die Ausländerbehörde der Visumerteilung zustimmen müssen. Diese muss deine Akte bei der alten Ausländerbehörde anfordern und dann selbst eine Entscheidung treffen. Das alles braucht immer Zeit und muss erstmal nichts schlechtes bedeuten.
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Antwort #6 - 01.10.2017 um 08:03:35
 
PerikleZ schrieb am 29.09.2017 um 22:05:43:
Wenn man, wie in deinem Fall, so eine Vorgeschichte hat, wird die Ausländerbehörde der Visumerteilung zustimmen müssen. Diese muss deine Akte bei der alten Ausländerbehörde anfordern und dann selbst eine Entscheidung treffen. Das alles braucht immer Zeit und muss erstmal nichts schlechtes bedeuten.


Danke dir für die hoffnungsvolle Wörter... Aber dieses langziehen ist wirklich unerträglich, zumal es auch darum geht, dass ich einen Vertrag habe, den ich mit grosse Bemühungen und Kosten gewonnen habe, nach mehrere Auswahlverfahren, Tests, Vorstellungsgesprächs, etc etc... wobei ich dafür innerhalb 7 Monate dazu noch 8 Flugreisen nach DE und zurück hinter mir bringen müsste...
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Antwort #7 - 05.10.2017 um 17:46:51
 
Guten Tag,

Kann mir vielleicht jemand helfen ? - Dieses Thema habe ich vor einem Monat angesprochen und bekamm leider nur 3 Beiträge...)

Ich habe am 08.08.2017 einen Visum bei de AV in Albanien zwecks Beschäftigung beantragt, habe den Arbeitsvertrag auch mit abgegeben, und letztens vor 5 Wochen auch den Vorabzustimmungsbescheid § 18 ff Beschv der BA vorgelegt.
Nun warte ich auf das Visum, aber habe Bedenken dass es vielleicht schief laufen kann, den vor 13 Jahren wurde ich in DE strafrechtlich zu einer 3.5 Jahren Haftstrafe verurteilt -Geldfälschung- die ich auch abgesetzt habe und im Anschluss abgeschoben wurde.
Nun sind die Eintragungen aus dem BZR gelöscht, mein Führungzeugnis hat mittlerweile seit mehr als einem Jahr keine Eintragungen mehr, und sogar die Abschiebungsverfügung ist seit dem Jahr 2011 beendet.
Mittlerweile sind es mehr als 8 Wochen seit der Antragstellung und ich höre immer noch nichts, obwohl ich in 3 Wochen laut Vertrag das Arbeitsverhältnis anfangen muss.

Können meine o.g. Vorgeschichten aus der Voraufenthaltszeit schon dazu führen dass mir das Visum von der ABH (durch die Stellungnahme) oder sogar von der AV abgelehnt wird ?
Kann der o.g.Tat immernoch eine schwerwiegende (oder überhaupt eine) Ausweisungsinteresse begründen, trotz der Beendigung der Einreisesperre seit 6 Jahren ?
Vielen Dank im Voraus
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Antwort #8 - 05.10.2017 um 17:52:27
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 05.10.2017 um 18:05:58
 
Ich habe keine grosse Erwartungen, nur erwarte ich dass vielleicht im Forum ähnliche Fälle betrachtet wurden sowie fachliche Meinungen
In meinem Wissen, gibt es hier im Forum Leute die Fachlich vieles erklären können, die nicht nur ähnliches gelesen und beantwortet haben, sondern auch vieles dazu (Tipps, Erwartungen, Erfahrungen, Aussichten...etc...) geben könnten...
Oder etwa nicht ?!
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Aras
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Antwort #10 - 05.10.2017 um 20:00:51
 
So wie ich das sehe hast du von drei fachlich qualifzierten Personen Antworten erhalten. Von einem Bundespolizisten, einem langjährigen Flüchtlingshelfer und einem Konsulatsangehörigen.

Du kannst niemanden zwingen, deine Fragen zu beantworten. Es zeugt aber von Respekt, wenn man seinen alten Thread weiterführt, damit man selber oder andere die bereits abgegebenen Einschätzungen mit in die Antwort einfließen lassen kann.

So wie du das jetzt gemacht hast, hast du eigentlich alle bereits erteilten Antworten zu deiner Frage als belanglos entwertet. Und da sehe ich auch ein Motivationsproblem für Andere dir zu antworten.

Denn im Leben sind die Hilfesuchenden am "schlimmsten", die einen um Rat fragen und danach zu jemand anderem gehen und diesen um Rat fragen. Denn das zeugt von fehlendem Vertrauen in die ratgebende Person.

Du kannst natürlich darauf beharren, dass du keine großen Erwartungen hast. Aber das sind zumindest meine Erwartungen und ich vermute auch die Erwartungen der anderen Foristen, die hier freiwillig helfen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 05.10.2017 um 20:55:28
 
Aras schrieb am 05.10.2017 um 20:00:51:
Du kannst niemanden zwingen, deine Fragen zu beantworten. Es zeugt aber von Respekt, wenn man seinen alten Thread weiterführt, damit man selber oder andere die bereits abgegebenen Einschätzungen mit in die Antwort einfließen lassen kann. 

Natürlich nicht, dies habe ich weder getan noch bezweckt. Die Tatsache dass ich immerwieder versuche Antworten zu bekommen, hat vielleicht damit zu tun, dass während ich zahllose Antworten von anderen Fällen hier lese, und bei meinem Fall kaum was zu lesen ist, denke ich natürlich dass ich technischerweise irgend etwas falsch gemacht habe, und mein Beitrag überhaupt nicht gelesen wurde...
Aras schrieb am 05.10.2017 um 20:00:51:
So wie du das jetzt gemacht hast, hast du eigentlich alle bereits erteilten Antworten zu deiner Frage als belanglos entwertet. Und da sehe ich auch ein Motivationsproblem für Andere dir zu antworten. 

Das war bestimmt nicht mein Absicht oder gar mein Ziel. Wenn dies so aussieht, und ich damit diesen Eindruck vermittelt habe, dann kann ich mich nur entschuldigen. Dass es ein Betrag eines Bundespolizisten, einem langjährigen Flüchtlingshelfer und einem Konsulatsangehörigen bei meinem Fall gab, erfahre ich erst jetzt. Ich bin neu hier und kenne niemand woher er kommt und was er genau tut...

Und zuletzt:
Ich kenne Dich nicht, und genau so wenig/viel kennst du mich... . Aber es ist irgendwie geschmacklos, solche Formulierungen zu lesen, von irgendeinem der vielleicht nicht gut drauf ist oder sein will.
Ich dachte wohl, hier können Leute Meinungen lesen, danach fragen oder gar Meinungen tauschen. Ich hätte nie gedacht dass es auch mal nicht unmöglich ist, abgewiesen zu werden, so wie es keinem von denen deren Beiträge hier ich gelesen habe, die sogar Totschlag, oder Kindermissbrauch, oder Vergewaltigung begangen haben, den Tat gar nicht eingesehen haben oder einsehen wollen, und hier eine merkwürdige höffliche Behandlung bekommen, sogar mit Ratschläge und Tipps wie man die Behörden umgehen kann, um wieder einzureisen als wäre NICHTS passiert...

"...Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft...", und dazu gehören auch "Idioten" wie ich die darauf glauben oder Hoffnungen bauen !

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« Zuletzt geändert: 05.10.2017 um 21:06:39 von ALVANIOS »  
 
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Antwort #12 - 05.10.2017 um 21:13:24
 
ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 20:55:28:
Ich dachte wohl, hier können Leute Meinungen lesen, danach fragen oder gar Meinungen tauschen. Ich hätte nie gedacht dass es auch mal nicht unmöglich ist, abgewiesen zu werden, so wie es keinem von denen deren Beiträge hier ich gelesen habe, die sogar Totschlag begangen haben, den Tat gar nicht eingesehen haben oder einsehen wollen, und hier eine merkwürdige hoffliche Behandlung bekommen, sogar mit Ratschläge und Tipps wie man die Behörden umgehen kann, um wieder einzureisen als wäre NICHTS passiert...

Worauf möchtest du hinaus?

Hat jemand Totschlag begangen und er hat hier umfassendere Beratung bekommen als du? Ich würde jetzt auch nicht behaupten, dass ich mich in meinem Beitrag überhaupt nur im Ton vergriffen hätte. Denn du scheinst ja auch einer zu sein, der schlauer ist als der Durchschnitt und darum hat mich das Eröffnen eines neuen Threads verwundert.


ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 20:55:28:
Natürlich nicht, dies habe ich weder getan noch bezweckt. Die Tatsache dass ich immerwieder versuche Antworten zu bekommen, hat vielleicht damit zu tun, dass während ich zahllose Antworten von anderen Fällen hier lese, und bei meinem Fall kaum was zu lesen ist, denke ich natürlich dass ich technischerweise irgend etwas falsch gemacht habe, und mein Beitrag überhaupt nicht gelesen wurde...


Ich bin mir sicher, dass dein Beitrag schon von anderen Foristen gelesen wurde. Nur bei dir liegen hauptsächlich theoretische Fragen vor. Das hier ist aber ein Forum für Praktiker, was bedeutet, dass es hier nicht darum geht seitenlange Gutachten über fiktive Fälle zu schreiben sondern im konkreten Fall zu helfen. Wenn du die Fragen anderer dazu vergleichst, dann wirst du erkennen, dass bei den anderen Fällen in der Regel zumindest eine Antwort von der Behörde vorliegt. Aber bei dir liegt noch nicht mal das vor.

Und Prognosen will auch keiner abgeben.

Aber zu deinem Fall:
ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 17:46:51:
Können meine o.g. Vorgeschichten aus der Voraufenthaltszeit schon dazu führen dass mir das Visum von der ABH (durch die Stellungnahme) oder sogar von der AV abgelehnt wird ?

Da die Erteilung des Visums im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt, muss zwischen deinem Interesse auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland und dem Allgemeininteresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite abgewogen werden. Man kann dir nicht die alten Straftaten entgegen halten. Man kann aber bspw. ein Führungszeugnis aus deinem Heimatstaat fordern um da zu schauen ob das Interesse auf Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewahrt werden würde, wenn man dich einreisen lässt.

ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 17:46:51:
Kann der o.g.Tat immernoch eine schwerwiegende (oder überhaupt eine) Ausweisungsinteresse begründen, trotz der Beendigung der Einreisesperre seit 6 Jahren ?

Nein, siehe § 51 BZRG. Aber man wird wie oben geschrieben genauer schauen und abwägen müssen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__51.html
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Antwort #13 - 05.10.2017 um 21:25:44
 
ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 20:55:28:
Ich hätte nie gedacht dass es auch mal nicht unmöglich ist, abgewiesen zu werden...

Man hat Dich doch nicht abgewiesen. Deine Anfrage wurde nach besten Wissen und Gewissen beantwortet und auch auf Deinen neuen Thread zum gleichen Sachverhalt hat man reagiert. Es sind aber hier keine Hellseher zugange und so kann Dir niemand mit hundertprozentiger Sicherheit voraussagen, wie die Entscheidung der ABH ausfallen wird.
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Antwort #14 - 06.10.2017 um 11:50:59
 
ALVANIOS schrieb am 05.10.2017 um 17:46:51:
Nun warte ich auf das Visum,


Du könntest ganz unabhängig von den Antworten hier im Forum eine schriftliche Sachstandsanfrage stellen.
Das ist quasi eine höfliche Erinnerung, dass du auf eine Entscheidung der AV wartest.
Du könntest auch darauf hinweisen, dass dein Arbeitsvertrag am xx beginnt.


übrigens: Dein Thread wurde 816mal gelesen.
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