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Legalisierung von Abschlüssen (Gelesen: 5.163 mal)
SimoneNacer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.09.2017 um 11:51:09
 
Hallo Smiley

Weis nicht ob meine Frage hier rein passt.

Mein Mann hat in Algerien seinen Master gemacht. Muss er wenn er nach Deutschland kommt die Abschlüsse Abitur, Master usw legalisieren lassen für Deutschland oder kann er die so mitbringen wie sie sind?
Hab schon an 100 stellen gefragt und weis immer noch nichts.
Und langsam wird die Zeit knapp

Danke euch
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KaGe
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Antwort #1 - 03.09.2017 um 12:18:46
 
101.
legal sind seine Abschlüsse wahrscheinlich.
Er wird sie einfach so mitbringen, die Papiere im Original, wahrscheinlich in arabisch. Das sind sehr wichtige Unterlagen für ihn.
Er kann sie auch in Algerien von einem beglaubigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen, uU ist das billiger.
Oder dann eben in D, wenn er hier ist.
Er wird den Masterabschluss anerkennen lassen müssen, d.h. er braucht die *Gleichstellung* mit deutschem Master, wenn er hier damit auf Jobsuche geht.
Je nach Fachrichtung gibt es in den Bundesländern einzelne Anerkennungsstellen.
Für sein Fachgebiet muss er die Anerkennungsstelle in D finden. Die sitzt nicht unbedingt in dem Bundesland, in dem er dann wohnen wird.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 03.09.2017 um 12:31:59
 
KaGe schrieb am 03.09.2017 um 12:18:46:
Er wird den Masterabschluss anerkennen lassen müssen

Guckst Du hier:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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KaGe
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Antwort #3 - 03.09.2017 um 12:42:00
 
Saxonicus schrieb am 03.09.2017 um 12:31:59:
Guckst Du hier:

@SimoneNacer
guckst DU da

ich brauch nix zum Anerkennen finden;-)
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SimoneNacer
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Antwort #4 - 03.09.2017 um 12:55:58
 
Diese Anerkennungsseite versteh ich nicht Smiley
Diese Stelle wo ich mich hinwenden soll sind angeblich dafür nicht zuständig.
🤔🤔
Bin echt am verzweifeln nirgends finde ich ob man das legalisieren muss oder nicht.
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Aras
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Antwort #5 - 03.09.2017 um 13:08:20
 
Schulabschlüsse können auf Gleichwertigkeit überprüft werden.
Studienabschlüsse sind aber nicht auf so einfach auf Gleichwertigkeit überprüfbar. Man kann beim ZAB in Bonn für 200 € feststellen lassen dass es ein dem deutschen Studienabschluss entsprechender Hochschulabschluss ist. Aber inhaltlich wird nix geprüft.
Will er den Titel in Deutschland führen, dann kann er bei der zuständigen Stelle, idR Landeswirtschaftsministerium, die Feststellung beantragen wie er sich in Deutschland nennen darf.
Manche Berufe sind aber reglementiert. Wenn er also bspw. Ingenieur in Algerien war, dann muss er bei der zuständigen Behörde, z.B. Ingenieurskammer auf Berufszulassung als Ingenieur beantragen.

Was hat er denn überhaupt studiert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimoneNacer
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Antwort #6 - 03.09.2017 um 13:16:04
 
Er hat französisch studiert in Algerien.
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Aras
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Antwort #7 - 03.09.2017 um 13:28:10
 
Und was will er damit in Deutschland machen? Also was ist sein Ziel? Lehrer? Übersetzer? Will er wieder studieren?
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Antwort #8 - 03.09.2017 um 13:35:58
 
Er möchte  Leherer machen. Aber dafür müsste er ja perfekt deutsch  sprechen.
Er sagte übersetzer wäre auch eine Möglichkeit für ihn.



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Antwort #9 - 03.09.2017 um 21:21:21
 
SimoneNacer schrieb am 03.09.2017 um 12:55:58:
Bin echt am verzweifeln nirgends finde ich ob man das legalisieren muss oder nicht.

Man muss es nicht legalisieren. Seine Abschlüsse sind doch sichr nicht illegal.
Es geht um Anerkennung seiner Bildungsabschlüsse...
Er soll erst mal alle seine Abschlüsse mitbringen.
Das mit der Gleichstellung/Anerkennung kann auch hier später gemacht werden. Es dauert sowieso etliche Monate.
Gerade hörte ich von einem Bachelor/Ingenieur, da dauerte es 6,5 Monate.
Für ein Studium der Pharmazie dauert der Antrag auf Anerkennung der 6 Semester im Ausland jetzt schon seit März.

Du musst dir also keinen Stress machen. Alles soll er mitbringen.

Als Übersetzer müsste er wahrscheinlich auch deutsch sprechen, wenn er in D arbeiten will.
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Aras
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Antwort #10 - 03.09.2017 um 23:35:06
 
KaGe schrieb am 03.09.2017 um 21:21:21:
Man muss es nicht legalisieren. Seine Abschlüsse sind doch sichr nicht illegal.

Alter  Laut lachend

Kunstgriff Nr. 2
Zitat:
Die Homonymie benutzen, um die aufgestellte Behauptung auch auf das auszudehnen, was außer dem gleichen Wort wenig oder nichts mit der in Rede stehenden Sache gemein hat, dies dann lukulent widerlegen, und so sich das Ansehn geben, als habe man die Behauptung widerlegt.


KaGe schrieb am 03.09.2017 um 21:21:21:
Das mit der Gleichstellung/Anerkennung kann auch hier später gemacht werden. Es dauert sowieso etliche Monate.
Gerade hörte ich von einem Bachelor/Ingenieur, da dauerte es 6,5 Monate.
Für ein Studium der Pharmazie dauert der Antrag auf Anerkennung der 6 Semester im Ausland jetzt schon seit März.

Das Verfahren soll 3 Monate dauern, maximal 7.

KaGe schrieb am 03.09.2017 um 21:21:21:
Du musst dir also keinen Stress machen. Alles soll er mitbringen.

Soso.

KaGe schrieb am 03.09.2017 um 21:21:21:
Als Übersetzer müsste er wahrscheinlich auch deutsch sprechen, wenn er in D arbeiten will.

Fraglich ob er überhaupt als Ausländer die allgemeine Ermächtigung vom OLG bekommt.
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Antwort #11 - 04.09.2017 um 09:29:15
 
@Aras
suchst du Streit?

Jemand sucht die Anerkennungsstellen für ausländische Bildungsabschlüsse.
Ich bin das nicht.

Bitte bringe deine Weisheiten bei demjenigen an, der fragt.

btw.
Es soll nach aktuellen Informationen heute nicht regnen---- schaumermal. Ärgerlich
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Aras
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Antwort #12 - 04.09.2017 um 09:45:53
 
Ich suche keinen Streit sondern den Sinn deines Beitrags. Lies dir einfach mal durch was in der Anerkennungsrichtlinie alles geregelt wurde (RL 2005/36/EG)

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/eu_anerkennungsrichtlinie.php

Und wenn die Behörde wie in deinen Fällen auch tatsächlichen Verdienstausfäll hätte, dann könnte man sogar die Behörde verklagen. Darum werden Fälle mit tatsächlichen und nachgewiesenen Jobangeboten bevorzugt, weil die Behörden keine Klage riskieren wollen.

KaGe schrieb am 04.09.2017 um 09:29:15:
Bitte bringe deine Weisheiten bei demjenigen an, der fragt.


Ich bitte dich dann darum in Zukunft solchen Schrott wie

KaGe schrieb am 03.09.2017 um 21:21:21:
Man muss es nicht legalisieren. Seine Abschlüsse sind doch sichr nicht illegal.


nicht zu schreiben. Ist zwar sehr unterhaltsam aber wie deine Wetteransage völliger Blödsinn.
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Antwort #13 - 04.09.2017 um 20:19:01
 
Hallo,
SimoneNacer schrieb am 03.09.2017 um 11:51:09:
Muss er wenn er nach Deutschland kommt die Abschlüsse Abitur, Master usw legalisieren lassen für Deutschland oder kann er die so mitbringen wie sie sind?

Ich nehme mal an, es geht um die Legalisierung der ausländischen Urkunden (Masterabschluss etc.). Falls das gemeint ist, findest Du hier dazu die Hinweise der KMK.
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Antwort #14 - 05.09.2017 um 13:37:27
 
Blaise schrieb am 04.09.2017 um 20:19:01:
Hallo,
Ich nehme mal an, es geht um die Legalisierung der ausländischen Urkunden (Masterabschluss etc.). Falls das gemeint ist, findest Du hier dazu die Hinweise der KMK.


Super. Vielen dank
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