Ich hatte diesbezüglich bei meiner Krankenkasse einmal nachgefragt, weil mein Mann für einen Daueraufenthalt visafrei einreisen darf.
Antwort war sinngemäß: Anmeldung ist nach Einreise (Anmeldung beim Einwohneramt, Datum Einreiseticket, Eheurkunde) möglich, wir müssten aber den Antrag bzw. Genehmigung des
AT nachreichen.
Ich fragte auch, wie es wäre, wenn mein Mann keinen Antrag vor Ablauf der 90 Tage auf
AT stellen und sich entschließen würde, es bei einem Kurzaufenthalt zu belassen, also vor den 90 Tagen ausreise und sich beim Meldeamt wieder abmelde.
Antwort, dass würde man uns nicht empfehlen, denn sollten Leistungen in diesem Zeitraum erfolgt sein, wäre nachträglich mit erheblichen Kosten zu rechnen.
Anders wäre es, reise jemand mit FZF-Visum ein und bleibt nicht. Hier läge die Absicht - Daueraufenthalt - nachweislich (theoretisch) vor.
So die Auskunft meiner GKV.