Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 9 10 11 12 13 
Thema versenden Drucken
FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU (Gelesen: 32.008 mal)
Themen Beschreibung: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #150 - 22.10.2017 um 17:12:42
 
mgb schrieb am 22.10.2017 um 15:26:01:
Das reicht doch schon um die Freizügigkeitsvermutung zu aktivieren

Die Vermutung schon. Ohne die bräuchte man auch gar nicht hinzugehen.
Aber nicht, um es definitiv zu bestätigen.

Aber weiter will ich hier gar nicht schreiben - Dich interessiert doch ohnehin nur Deine eigene Maximalposition, mit der Du zum x-ten Male allen anderen Zeit raubst.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #151 - 22.10.2017 um 17:43:45
 
Die Freizügigkeitsvermutung löst aber alle daran hägenden Rechte aus.
Das es für Familienangehörige von EU Bürgern keine Fiktionsbescheinigung gibt, sollte dir auch schon aufgefallen sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #152 - 22.10.2017 um 18:17:15
 
Eine Freizügigkeitsvermutung löst keine Rechte aus. Das Erfüllen von Freizügigkeitsvoraussetzungen löst Freizügigkeitsrechte aus. Darum ist es auch eine Vermutung.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
M.A.G.S
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche und ecuadorianische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #153 - 22.10.2017 um 18:27:42
 
Ich glaube das Beste ist abzuwarten was die ABH noch an Dokumente verlangt. Ich vermute die ABH meldet sich noch diese Woche bei uns. Vielleicht haben wir Glück und die AK wird ohne weiteres ausgestellt. Wenn nicht, müssten wir gucken wie wir dann vorgehen werden oder ob wir dann doch ein Anwalt einschalten sollten...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #154 - 22.10.2017 um 19:02:13
 
Aras schrieb am 22.10.2017 um 18:17:15:
Eine Freizügigkeitsvermutung löst keine Rechte aus. Das Erfüllen von Freizügigkeitsvoraussetzungen löst Freizügigkeitsrechte aus. Darum ist es auch eine Vermutung.

Dann belege warum eine Freizügigkeitsvermutung Artikel 23 der Richtline 2004/38 nicht auslöst.
AVV zum Freizügigkeitsgesetz 2.1 letzter Satz interessiert dich ja sowieso nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #155 - 22.10.2017 um 19:10:31
 
Zitat:
Artikel 23
Verbundene Rechte
Die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die das Recht auf Aufenthalt oder das Recht auf
Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat genießen, sind ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt,
dort eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger aufzunehmen.


Und daraus leitet sich die Freizügigkeitsvermutung wie ab?

Vielmehr ist es andersrum. Die Freizügigkeitsvermutung wurde geschaffen, als die Freizügigkeitsbescheinigung zum 29. Januar 2013 abgeschafft wurde. In anderen Staaten gibt es solche Freizügigkeitsbescheinigungen noch, was eben gegen eine uferlose Freizügigkeitsvermutung aus der AEUV bzw. der Richtlinie spricht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #156 - 22.10.2017 um 19:21:48
 
Hier geht es um den Familienangehörigen und nicht um den EU Bürger.
Du willst dem Familienangehörigen das Arbeitsrecht bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte absprechen.
Belege das mal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #157 - 22.10.2017 um 19:36:23
 
In Artikel 23 der Richtlinie steht geschrieben, dass das Arbeitsrecht mit dem Ausüben des Freizügigkeitsrechtes kommt. Liegen aber die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht nicht vor, dann liegt auch kein Arbeitsrecht vor.
Darum steht ja auch in der Richtlinie "Die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die das Recht auf Aufenthalt oder das Recht auf Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat genießen," und nicht "Die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die das Recht auf Aufenthalt erteilt bekommen haben".
Das ist die Gefahr von diesen deklaratorischen Aufenthalts"titel".

Vergleichbar ist das ganze mit einer Niederlassungserlaubnis eines normalen Ausländers, der für 1 Jahr im Ausland lebte. Dann ist die Niederlassungserlaubnis erloschen obwohl die eAT noch vorhanden ist. Die Person hat dann auch keine Arbeitserlaubnis, obwohl auf der Karte geschrieben steht: "Erwerbstätigkeit gestattet".

Aber bitte nicht gleich wieder falsch verstehen:
Es kommt mir nur auf den Dokumentationswert der NE bzw. Aufenthaltskarte bzw. der Bescheinigung an. Mach bitte daraus nicht ein weiteres Fass auf und erkläre insbesondere nicht, dass die Verlustfeststellung irgendwas mit der NE vergleichbar wäre und so weiter und so fort.

Also: Wenn das Recht auf Aufenthalt, Artikel 6 und 7 der Richtlinie, vorliegt, dann haben die Familienangehörigen auch ein Arbeitsrecht. Liegen aber die Voraussetzungen des Artikel 6 und/oder 7 nicht vor, dann git es auch kein Arbeitsrecht. Siehe Normtext.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #158 - 22.10.2017 um 19:44:00
 
Die Freizügigkeitsvermutung ist eine Erfindung des deutschen Gesetzgebers. Das es sich bei Freizügigkeitsgesetz um die Umsetzung von EU-Richtlinie 2004/38 handelt sollte auch bekannt sein.
Ich sehe von dir einfach keine Belege, die das Arbeitsrecht bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte ausschliesst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #159 - 22.10.2017 um 19:48:26
 
Niemand sagt das. Nur geschieht das auf eigenes Risiko des Erwerbstätigen. Falls nie ein Freizügigkeitsrecht bestand und so die Freizügigkeitsvermutung widerlegt wurde, dann lag nie ein Arbeitsrecht vor.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #160 - 22.10.2017 um 19:57:33
 
M.A.G.S schrieb am 22.10.2017 um 18:27:42:
Ich glaube das Beste ist abzuwarten was die ABH noch an Dokumente verlangt. Ich vermute die ABH meldet sich noch diese Woche bei uns. 

Bitte bleib' bei dieser vernünftigen Einstellung!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #161 - 22.10.2017 um 19:57:56
 
Aras schrieb am 22.10.2017 um 18:17:15:
Eine Freizügigkeitsvermutung löst keine Rechte aus. Das Erfüllen von Freizügigkeitsvoraussetzungen löst Freizügigkeitsrechte aus. Darum ist es auch eine Vermutung. 


Wo ist Freizügigkeitsvermutung definiert? In der EU-Richtlinie hab ich den Begriff nicht gefunden.

ARAS, nach deiner Lesart würde jegliche Ablehnung der Aufenthaltskarte eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalt und Schwarzarbeit nach sich ziehen. Damit das Risiko beim Angehörigen des EU-Bürger liegen. Das kann ich mir so nicht vorstellen. Ansonsten müsste er ja immer nach drei Monaten das Land verlassen und keine Arbeit annehmen um eine Anzeige zu vermeiden. Obwohl wenn voraussetzungslose Freizügikeit vorliegt, dann ist sie ja bereits in der EU-Freizügigkeit.

Außerdem müsste behörlicherseits nicht nur eine einfache Verlustfeststellung gemacht werden, sondern die Feststellung die EU-Freizügigkeit hat nie bestanden. Unstrittig ist doch hier das die spanische Ehefrau unter EU-Freizügigkeit fällt. Frage wäre nun ob die Unterstützungsleistungen für die Schwiegermutter bereits beim voraussetzunglosen Aufenthalt vorhanden sein müssen. Wie kann ein Aufenthalt voraussetzungslos sein, wenn bereits die Voraussetzung von Unterstützngsleistungen gefordert werden.

Ein EU-Bürger und sein Ehegatte muss ja bei Einreise auch nicht die vollen Voraussetzunen für die EU-Freizügigkeit erfüllen, weil eben die ersten drei Monate voraussetzungslos. Einzige Voraussetzung ist die entsprechende Staatsangehörigkeit und das Familienverhältnis.
Darf nun bei der Schweigermutter mehr gefordert werden? Eben die Unterstützungsleistungen?
Hat sie überhaupt die Phase der voraussetzunglosen EU-Freizügigkeit?

Wenn ja, dann kann diese EU-Freizügigkeit nur durch eine Verlustfeststellung entzogen werden, wenn nein, muss sie das Land nach drei Monaten verlassen, weil die Bescheinigung keine FB ist und sie ansonsten bei negativer Feststellung nie EU-Freizügigkeit hatte.

Das die Familie des TS eine Kudeelmuttel verursacht hat macht es halt nicht leider. Der EU-Bürger nicht im Lande, Probleme bei der Ummeldung, und das das ganze auch noch konstruiert wirkt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #162 - 22.10.2017 um 20:11:05
 
Aras schrieb am 22.10.2017 um 19:48:26:
Niemand sagt das.

Was machst du dann die ganze Zeit?
Ich möchte jetzt endlich mal Belege sehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
M.A.G.S
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 144

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche und ecuadorianische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #163 - 22.10.2017 um 20:17:49
 
grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Das die Familie des TS eine Kudeelmuttel verursacht hat macht es halt nicht leider. Der EU-Bürger nicht im Lande, Probleme bei der Ummeldung, und das das ganze auch noch konstruiert wirkt.


Aha, und was davon ist deiner Meinung nach konstruiert? Ich habe bereits erklärt, dass mein Bruder und Schwägerin seit 2014 zusammen sind. Sie haben auch zusammen gewohnt und waren auch zusammen angemeldet. 2015 haben sie geheiratet und waren ebenfalls bis Juli 2017 zusammen angemeldet. Eine Wohnungswechsel war nicht geplant. Die größere Wohnung musste in ihrer Abwesenheit genommen werden, sonst wäre die Größere Wohnung weg gewesen und hätten meine Mutter auch gar nicht dort anmelden können. Die Mutter meiner Schwägerin ist Krank, sie musste also nach Hause fliegen...  Wo ist da irgendetwas konstruiert?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF von Mutter mit Freizügigkeit EU / Aufenthaltskarte EU
Antwort #164 - 22.10.2017 um 20:25:40
 
grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Wo ist Freizügigkeitsvermutung definiert? In der EU-Richtlinie hab ich den Begriff nicht gefunden.

Ist nur eine Verfahrenserleichterung des deutschen Rechts. Ist ja nicht verboten dass der Mitgliedsstaat Verfahrenserleichterungen vornimmt.

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
ARAS, nach deiner Lesart würde jegliche Ablehnung der Aufenthaltskarte eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalt und Schwarzarbeit nach sich ziehen. 

Durch die Bescheinigung wird ja erstmal der Aufenthalt rechtmäßig. Die Behörde muss dann aufgrund der Angaben auch das Vorliegen der Voraussetzungen prüfen. Sonst bräuchte es ja nicht die Angaben.

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Damit das Risiko beim Angehörigen des EU-Bürger liegen. Das kann ich mir so nicht vorstellen.

Der Unionsbürger ist verpflichtet den Nachweis seiner Freizügigkeit vorzuweisen. Nur gibt es keine so starke Mitwirkungspflicht. D.h. der Unionsbürger sollte im Eigeninteresse die richtigen Unterlagen vorlegen.
Aber das Risiko wird ja wieder ausgeglichen, indem der Ball durch die Angaben zur Ausstellung der Aufenthaltskarte wieder beim Staat ist. Der Staat darf auch nicht rumtrödeln.

Außerdem muss ja der Betroffene ein Vertrauen in seine Rechtsposition haben dürfen. In dem Urteil war es ja nicht gegeben, weil ja niemals Freizügigkeitsrecht ausgeübt sondern ein Aufenthaltsrecht durch arglistige Täuschung erworben wurde.

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Ansonsten müsste er ja immer nach drei Monaten das Land verlassen und keine Arbeit annehmen um eine Anzeige zu vermeiden. Obwohl wenn voraussetzungslose Freizügikeit vorliegt, dann ist sie ja bereits in der EU-Freizügigkeit. 


Ja. Aber wenn keine Freizügigkeit vorliegt? Dann hast du den Schlamassel. Dann kann eigentlich jeder Deutscher für seine Familienangehörigen erstmal behaupten, dass die Mutter/Vater/Ehefrau/Ehemann/Schwiegermutter/Schwiegervater unter das Freizügigkeitsrecht fällt und die Bescheinigung bekommen. Dann bleibt die Person solange bis eine Verlustfeststellung erfolgt ist?

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Außerdem müsste behörlicherseits nicht nur eine einfache Verlustfeststellung gemacht werden, sondern die Feststellung die EU-Freizügigkeit hat nie bestanden. Unstrittig ist doch hier das die spanische Ehefrau unter EU-Freizügigkeit fällt. Frage wäre nun ob die Unterstützungsleistungen für die Schwiegermutter bereits beim voraussetzunglosen Aufenthalt vorhanden sein müssen. Wie kann ein Aufenthalt voraussetzungslos sein, wenn bereits die Voraussetzung von Unterstützngsleistungen gefordert werden.

Die Unterstützungsleistungen für Schwiegermutter müssen bereits beim voraussetzungslosen Aufenthalt vorliegen, sonst wäre die Schwiegermutter ja nicht Familienangehörige im Sinne der Richtlinie.
Voraussetzungslos ist gemeint, dass der Mitgliedsstaat zum Aufenthaltsrecht besondere Voraussetzungen fordern darf.

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Hat sie überhaupt die Phase der voraussetzunglosen EU-Freizügigkeit?

Gute Frage. So im Sinne von Anspruch auf Besuchsaufenthalt. Keine Ahnung.

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 19:57:56:
Wenn ja, dann kann diese EU-Freizügigkeit nur durch eine Verlustfeststellung entzogen werden, wenn nein, muss sie das Land nach drei Monaten verlassen, weil die Bescheinigung keine FB ist und sie ansonsten bei negativer Feststellung nie EU-Freizügigkeit hatte.

Nehmen wir an, dass die Freizügigkeit nicht bestand, dann muss der Betroffene ausreisen. Aber man darf nicht vergessen, dass der Status des Familienangehörigen vom Status des stammberechtigten Unionsbürgers abhängt. Meine Meinung: Wenn der Unionsbürger bereits drei Monate im Mitgliedsstaat sich aufhält und keinen Freizügigkeitstatbestand erfüllt und von mir aus die deutsche ABH den Verlust feststellt, und dann der Ehegatte visumfrei nachreist, dann kann der Ehegatte ja nicht selber wieder voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht haben, dass über den das Recht des Unionsbürgers hinausgeht. Also eher akzessorisches Aufenthaltsrecht.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 9 10 11 12 13 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema