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Einreisevisa für entwicklungspolitische Referenten aus Nigeria erstreiten (Gelesen: 19.159 mal)
sarembeti
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Antwort #60 - 06.09.2017 um 16:42:23
 
Zitat:
Empfehlungsschreiben vom König (Asoju Oba) von Osogbo


Ich bezog mich auch nicht auf den König von Nigeria, sondern den König von Osogbo.
Laut TE liegt ja da ein Empfehlungsschreiben vor.
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fab87
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Antwort #61 - 06.09.2017 um 17:17:28
 
sarembeti schrieb am 06.09.2017 um 16:42:23:
Ich bezog mich auch nicht auf den König von Nigeria, sondern den König von Osogbo.
Laut TE liegt ja da ein Empfehlungsschreiben vor.


Da bleibt aber das Problem in wie weit das eine Rolle spielt. König ist nicht nur eine nicht sonderlich treffende Übersetzung sondern heißt in diesem Kontext auch nicht viel. Da bringt ein Empfehlungsschreiben vom Priester, Nachbar, der Landfrauenvorsitzenden wohl ähnlich viel/wenig.
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Saxonicus
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Antwort #62 - 06.09.2017 um 18:14:47
 
okatomy schrieb am 06.09.2017 um 11:09:21:
Wer tourt, ist doch Tourist, oder etwa nicht? 

In diesen Fall würde ich das eher als "künstlerischer Wanderarbeiter" bezeichnen.
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Lila F.
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Antwort #63 - 06.09.2017 um 20:11:13
 
Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Argumentativ akzepiert die Botschaft ganz einfach unsere Zahlungen nicht mehr, was sie vorher aber getan hat. Genau darum geht es, alles andere führt m.E. an der Sache vorbei. 


Ich nehme an, dass die AV ähnlich wie viele hier argumentiert, dass die Zahlungen kein Indiz für eine Rückkehrbereitschaft sind, da sie in Deutschland erwirtschaftet werden und nicht in Nigeria. An eurer Stelle würde ich hierzu detalliert darlegen, dass die Zahlungen eingestellt werden bzw. an einen eventuellen neuen Leiter des Kulturzentrums gehen würden, wenn die Familie dauerhaft in Deutschland bleiben würde. Soweit ich dich verstanden habe, legt eure Vereinssatzung das ja auch so fest. Ihr solltet einfach für einen erneuten Antrag alles an Argumenten aufbringen, weshalb es aus Sicht der Familie klüger ist, vor Ablauf der Visa nach Nigeria zurückzukehren.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich bei größeren Organisationen zu erkundigen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind. Der Fall, dass Referenten/Künstler aus dem globalen Süden im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten nach Deutschland kommen, ist an sich nicht so ungewöhnlich, sodass dort sicherlich Erfahrungen vorliegen und eventuell auch Rechtsabteilungen schon mit ähnlichen Fällen befasst waren. Meiner Erfahrung nach sind die Mitarbeiter dort meist auch sehr bemüht, kleineren Organisationen und sogar Einzelpersonen bei entwicklungspolitischen Projekten Hilfestellung zu geben.
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Antwort #64 - 07.09.2017 um 07:51:31
 
Aras schrieb am 05.09.2017 um 10:54:51:
Es wäre viel einfacher für die Botschaft mit dem falschen Zweck zu argumentieren als zu sagen, dass die Rückkehrbereitschaft nicht zu gegeben ist.


Ich habe z.B nie behauptet  das, dies Visum zu erteilen wäre. Alles was ich hier dazu gelesen habe finde ich persönlich verdächtig (Fängt schon damit an, das man keine Steuern zahlt. Dazu müsste der Veranstalter in Deutschland steurlich als gemeinnützig anerkannt sein).

Aber dann soll das die AV auch so schreiben, also das der Zweck des Visums,  nämlich das Spendensammeln suspekt ist. Ich kann dann nicht mit fehlender Rückkehrbereitschaft argumentieren.

Saxonicus schrieb am 06.09.2017 um 11:01:14:
Also für mich ist jemand, der mit einem Touristenvisum einreist ein Tourist. 

Es gibt kein eigenständiges Touristenvisa. Es gibt Schengenvisa für Kurzaufenhalte für verschiedene Zwecke. Unter Punkt 21 des Vordrucks ist der Hauptzweck der Reise zu nennen.

Wenn also eine Aufsichtsrat einer deutschen Firma mit Schengenvisa einreist, um nach fünfstündiger Sitzung zwei Wochen lang in den Alpen Wandern geht, würde ich auch Tourismus ankreuzen. Das ein schließt das andere nicht aus. Das man beides villeicht erwähnt ist halt dann nur schlau.
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Osun Seyi
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Antwort #65 - 07.09.2017 um 09:32:13
 
grisu1000 schrieb am 07.09.2017 um 07:51:31:
Alles was ich hier dazu gelesen habe finde ich persönlich verdächtig (Fängt schon damit an, das man keine Steuern zahlt. Dazu müsste der Veranstalter in Deutschland steurlich als gemeinnützig anerkannt sein).


Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 07:49:51:
Anhang: Vereinssatzung

Das brauchen Sie auch nicht.
Der Titel ist "Einreisevisa für entwicklungspolitische Referenten aus Nigeria erstreiten"

Sie können gerne in den oben bereits geschickten Links stöbern. Da findet sich auf Dropbox ein 52-Seitiges Programm, daß Sie inhaltlich keineswegs akzeptieren müssen.
Ich habe der Botschaft unsere Satzung geschickt, und könnte auch die Freistellung schicken, aber ich glaube nicht, daß dies einen Einfluss hat, weil die Botschaft den tasächlich vorhandenen entwicklungspolitischen Hintergrund garnicht bezweifelt.
Es steht Ihnen ja frei in unserem entwicklungspolitischen Gesamtprogramm oder dem Schulprogramm zu stöbern.

Es ist nur schlussendlich so, daß es nicht die falschen Visa sind. Darum können wir uns diese Fragestellung sparen...

Lila F. schrieb am 06.09.2017 um 20:11:13:
An eurer Stelle würde ich hierzu detalliert darlegen, dass die Zahlungen eingestellt werden bzw. an einen eventuellen neuen Leiter des Kulturzentrums gehen würden, wenn die Familie dauerhaft in Deutschland bleiben würde.


Zitat:
4 Die tragenden Rolle der Familie Omoniyi bei unseren Schulveranstaltungen

Der gemeinnützige Verein “Aiye Gba e.V.” bietet ein umfangreiches entwicklungspolitisches
Bildungsprogramm für Schulen an, in dem die Antragsteller im Vordergrund stehen.

Sie berichten von ihrem Lebensalltag in Nigeria und Osogbo, vom Kulturbetrieb im “JCC”,
aus dem Schulalltag, es wird gebatikt, gekocht, gespielt, getrommelt und getanzt.

                                                                      Anlage:
                                                                      “3_Gesamtprogramm-Schule.pdf”

Die Teilnahme der drei Kinder ist bei den Konzertveranstaltungen unverzichtbar, weil es sich
thematisch um Programme für Kinder (aber auch für Erwachsene!) handelt, bei den Schulprogrammen ist sie Teil der grundsätzlichen didaktischen Konzipierung.
Punkte in unserem Programm, bei denen die drei Kinder im Vordergrund stehen, sind beispielsweise:

            • Fünf Märchen der Yoruba
            • Schule in Nigeria
            • Dorfalltag in Westafrika
            • Trommel- und Tanzunterricht
                                                                      Anlagen:
                                                                      “3_KinderProgramme.pdf”
                                                                      “3_Bewerbungsmail-Schulen.pdf”
                                                                      “6_Bilder-Jcc-Schule-Konzerte.pdf”

Ohne die Zusammenarbeit mit einem in Nigeria ansässigen Partner wäre das gesamte
Konzept der Veranstaltungen in sich nicht tragfähig, und würde auch nicht unserem
Verständniss von Entwicklungszusammenarbeitarbeit entsprechen.


Warscheinlich hast Du recht, aber eine "Drohung", unsere Referenten würden, wenn sie hierbleiben, kein Geld mehr von uns bekommen, ist letztlich auch kein Beweis. Ich wollte schon schreiben, daß es nicht in ihrem Interesse liegen kann, hierzubleiben und in der Geflügelschlachterei zu arbeiten (ist nicht weit nach Vechta).

Zitat:
2 Der allgemeine Lebensstandard der Antragsteller

Die erwirtschafteten Mittel sichern der eingeladenen Familie in Nigeria eine überdurchschnittlich hohe Lebensqualität:

               • Die Kinder genießen eine gute Schulausbildung
                (besuchen eine Privatschule, Empfehlung der Schule liegt vor)
               • Das “JCC” expandiert, die kulturelle Präsentz in Osogbo ist hoch.
               • Im Zentrum befinden sich großzügige Räumlichkeiten, auch für Gäste.
                 Eine eigene Veranstaltungshalle, Werkstätten und Fahrzeuge sind vorhanden.

Darüber hinaus baut Frau ... ein eigenes Haus in Osogbo.
                                                      Anlagen:
                                                      “6_Bilder-Jcc-Schule.Konzerte.pdf”
                                                      “1_Grundbesitz.pdf”
                                                      “1_Hausbau.pdf”

Die Familie genießt in Nigeria einen Lebensstandard, den sie mit derselben
finanziellen Ausstattung in Deutschland nicht auch nur ansatzweise verwirklichen könnte.



Der letzte Satz ist m.E. unser Hauptargument bei der Antragstellung!
Belegt er doch den Wegfall des unterstellten Hauptgrundes, aus wirtschaftlichen Gründen hierbleiben zu wollen. Alles andere, was hier diskutiert wird, geht an der Sache vorbei.

Darum behaupte ich ja ständig, daß wir gutes Geld machen. Weil unsere Überweisungsbelege und die Honorare die einzigen Dokumente sind, deren Glaubwürdigkeit nicht anzuzweifeln ist. Der nigerianischen Grundstücksvertrag ist natürlich anzweifelbar. Meiner Meinung nach die Fotos schon weniger. Aber das interessiert die AV offenbar alles garnicht!

Es geht darum, diesen Grund glaubhaft zu machen. Wir haben vor Ort einen Berater für Amnesti International (der aber sachlich auf Flüchtlingsarbeit spezialisiert ist), der sagte angesichts der Ablehnungsgründe direkt: "Das ist der übliche Rassismus, natürlich müssen alle Nigerianer hierbleiben wollen". Offen gestanden, allein das Wort "Nigerianer" ist ja schon verdächtig.

Lila F. schrieb am 06.09.2017 um 20:11:13:
Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich bei größeren Organisationen zu erkundigen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind.
...
Meiner Erfahrung nach sind die Mitarbeiter dort meist auch sehr bemüht, kleineren Organisationen und sogar Einzelpersonen bei entwicklungspolitischen Projekten Hilfestellung zu geben.


Wenn Du eine Adresse weißt, wäre ich Dir dankbar. Bei Anwälten ist es oft so, daß sie sich natürlich nicht als Berater fühlen (obwohl ich ja auch dafür zahlen würde) sonder meist den Fall übernehmen wollen.

Bei AGP (Engagement Global) gibts Berater für Visaprobleme, die aber nur in konkreten Fällen bei Visaproblemen bei der Entsendung zu Südpartnern vermitteln.

Einen Ansprechpartner habe ich erreicht, der eine Truppe aus dem Kongo eingeladen hat und auch nicht immer Visa erhält.

Ich glaube, die sind oftmals genauso ratlos wie wir. Die AV hat halt relativ freie Hand, die Mitarbeiter sind persönlich nicht haftbar zu machen, und sie können das Problem abgeben, indem sie sich auf den Standpunkt stellen "dann klagt mal".
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« Zuletzt geändert: 07.09.2017 um 09:45:56 von Osun Seyi »  
 
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Antwort #66 - 07.09.2017 um 10:28:50
 
Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Einreisevisa für entwicklungspolitische Referenten aus Nigeria erstreiten


Naja, "entwicklungspolitische Referenten" klingt hochoffiziell. In Wahrheit ist es eine Folkloretruppe, die Geld einspielt (ähnlich der kelly Family früher)!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Sie berichten von ihrem Lebensalltag in Nigeria und Osogbo, vom Kulturbetrieb im “JCC”,


Das kann man auch per Video vorspielen, dafür muss man nicht persönlich anwesend sein!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die Teilnahme der drei Kinder ist bei den Konzertveranstaltungen unverzichtbar, weil es sich
thematisch um Programme für Kinder (aber auch für Erwachsene!) handelt, bei den Schulprogrammen ist sie Teil der grundsätzlichen didaktischen Konzipierung.
Punkte in unserem Programm, bei denen die drei Kinder im Vordergrund stehen, sind beispielsweise:


Letztendlich geht es hauptsächlich nur darum Einnahmen zu generieren! Für den Verein und für Nigeria!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die erwirtschafteten Mittel sichern der eingeladenen Familie in Nigeria eine überdurchschnittlich hohe Lebensqualität:


Das beweist ja eher das gegenteil von dem was ihr wollt! Eine wirtschaftliche Verwurzelung in Nigeria gibt es nicht! Nur durch die "Saisonarbeit" in Deutschland kann man sich einen sehr hohen Lebensstandard leisten. Also dafür ist ein solches Visum einfach nicht da!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die Familie genießt in Nigeria einen Lebensstandard, den sie mit derselben
finanziellen Ausstattung in Deutschland nicht auch nur ansatzweise verwirklichen könnte.


Aber dieser LU kann nur durch Einnahmen aus Deutschland so gelebt werden. Mit dieser Argumentation müsste man auch einer "Thailändischen" Prostituierten ein Visum erteilen. Denn mit dem Geld, dass sie hier in 3 Monaten verdienen würde könnte Sie sich ebenfalls einen tollen Lebenswandel in Thailand erlauben! Zahlen tut man es dann über einen Verein  Cool

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
s geht darum, diesen Grund glaubhaft zu machen. Wir haben vor Ort einen Berater für Amnesti International (der aber sachlich auf Flüchtlingsarbeit spezialisiert ist), der sagte angesichts der Ablehnungsgründe direkt: "Das ist der übliche Rassismus, natürlich müssen alle Nigerianer hierbleiben wollen". Offen gestanden, allein das Wort "Nigerianer" ist ja schon verdächtig.


Das ist Blödsinn...hat nichts mit Rassismus zu tun! Es passt einfach nicht zusammen!

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« Zuletzt geändert: 07.09.2017 um 10:44:13 von deerhunter »  
 
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Antwort #67 - 07.09.2017 um 10:30:48
 
Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die AV hat halt relativ freie Hand, die Mitarbeiter sind persönlich nicht haftbar zu machen, und sie können das Problem abgeben, indem sie sich auf den Standpunkt stellen "dann klagt mal".


Was soll das? Warum sollten die Mitarbeiter persönlich haften, wenn sie nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht nach deinem Willen? Du hast ja selber den Klageweg bereits erwähnt. Ist doch also alles in Ordnung - wenn die Behörde euch in der Tat ungerecht behandelt wäre dieser die Lösung es richtig zu stellen. Da müsst ihr keine Mitarbeiter haftbar machen.


Es ist ja recht offensichtlich, dass es einige Probleme hier gibt, angefangen mit der Nichtzahlung von Steuern, höchstwahrschienliche einer falschen Visakategorie. Durch die wiederholte Verwendung der irreführende Bezeichnung "entwicklungspolitische Referenten" werden diese Probleme kaum vertuscht.
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Antwort #68 - 07.09.2017 um 11:06:15
 
fab87 schrieb am 07.09.2017 um 10:30:48:
Was soll das? Warum sollten die Mitarbeiter persönlich haften, wenn sie nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht nach deinem Willen? Du hast ja selber den Klageweg bereits erwähnt. Ist doch also alles in Ordnung - wenn die Behörde euch in der Tat ungerecht behandelt wäre dieser die Lösung es richtig zu stellen. Da müsst ihr keine Mitarbeiter haftbar machen.


Ihr beide habt krude Ansichten. Eine Haftung durch den Amtswalter ist einem Bürger nicht zumutbar. Darum gibt es auch Artikel 34 GG, da das Auswahlverschulden des Staates ja dem Staat zurechenbar ist.

Wie dem auch sei...

@Osun Seyi

Ich glaube du verstehst nicht, dass du nicht uns im Forum überzeugen musst. Und hier im Forum haben wir ja jetzt ne Menge Richter gefunden... xD.


Zumal das Geile ist, dass die Leute die wirtschaftliche Verwurzelung als Bedingung fordern. Und dabei wird vergessen, dass dies gar keine Bedingung für die Erteilung des Visums ist. Die Bedingung lautet Rückkehrbereitschaft und ein INDIZ für die Rückkehrbereitschaft KANN die wirtschaftliche Verwurzelung sein.

Wie dem auch sei... entweder du klagst oder du lässt es sein. Hier im Forum das THema breit zu treten zeugt nur davon dass du falsche Prioritäten setzt und außerdem siehst du doch selber, dass die Mitforisten sich gegen dich positioniert haben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #69 - 07.09.2017 um 11:27:11
 
Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Ihr beide habt krude Ansichten. Eine Haftung durch den Amtswalter ist einem Bürger nicht zumutbar. Darum gibt es auch Artikel 34 GG, da das Auswahlverschulden des Staates ja dem Staat zurechenbar ist.



Widerspricht das mir? Nein!

Ein Amtswalter ist übrigens ein Parteiamtsträger der NSDAP. Das du und scheinbar manche Kommentare den Begriff verwenden macht ihn nicht weniger befremdlich.
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Antwort #70 - 07.09.2017 um 11:56:54
 
fab87 schrieb am 07.09.2017 um 11:27:11:
Widerspricht das mir? Nein!


Doch. Weil Amtswalter auch diszipliniert werden können und ggf. aus dem Staatsdienst entlassen werden. Du stellst es so dar, als wäre es alles bedeutungslos. Aber wenn der Staat genug Lehrgeld gezahlt hat, dann lässt er einen unfähigen Staatsdiener auch gehen.

fab87 schrieb am 07.09.2017 um 11:27:11:
Ein Amtswalter ist übrigens ein Parteiamtsträger der NSDAP. Das du und scheinbar manche Kommentare den Begriff verwenden macht ihn nicht weniger befremdlich.

Interessant. Die Verbindung zur NSDAP hatte ich jetzt nicht im Kopf. Aber nur weil die Nazis irgendwelche Begriffe gebraucht haben, werden diese nicht zu Nazi-Wörtern. Oder verwendest du bspw. den Begriff Betreuung nicht mehr weil der angeblich nationalsozialistisch aufgeladen wurde? Also lass diese Nebelkerze für andere Personen die sich tatsächlich wegen so einem Schwachsinn nicht mehr mit dem Inhalt sondern mit dem Wort auseinandersetzen.
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Antwort #71 - 07.09.2017 um 12:09:08
 
deerhunter schrieb am 07.09.2017 um 10:28:50:
In Wahrheit ist es eine Folkloretruppe, die Geld einspielt (ähnlich der kelly Family früher)!


Das kommt daher, weil Du nicht einfach mal in die Links guckst, die ich gepostet habe. Im Grunde einfach eine Unterstellung. Zum Glück sind da die Leute in Lagos ein Stück weiter!

deerhunter schrieb am 07.09.2017 um 10:28:50:
Das beweist ja eher das gegenteil von dem was ihr wollt! Eine wirtschaftliche Verwurzelung in Nigeria gibt es nicht!


Unzutreffend, weil sein Geld im Ausland zu verdienen nichts mit der wirtschaftlichen Verwurzelung zu tun hat. Du spielst Dich in der Tat als Richter auf, und benutzt Argumentationen, die sich die AV nicht zueigen macht, und die sicherlich auch nicht auf geltender Rechtsauffassung fußen.

Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Ich glaube du verstehst nicht, dass du nicht uns im Forum überzeugen musst. Und hier im Forum haben wir ja jetzt ne Menge Richter gefunden... xD.


Vollkommen richtig, aber glücklicherweise ist auch Lila.F dazugekommen, so daß sich die Mühe doch lohnt. Für die beiden Mitteilungen oben könnte ich mir die Mühe sparen, weil sie zwischen den Zeilen immer das Falsche lesen wollen. Ist doch egal!

Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Zumal das Geile ist, dass die Leute die wirtschaftliche Verwurzelung als Bedingung fordern. 


Ich denke, das ist genau das Problem der AV.

Kann natürlich sein, daß deerhunter in der Sache Recht hat (wenn man die Vorurteile rauslässt. @deerhunter: ich habe Satzung und Programme gepostet, wenn das nicht gelesen wird, sind es natürlich Vorurteile. Mir geht diese Haltung auf die Nerven, weil ich -im Gegensatz zu Dir- weiß, wer wir sind und wer wir eben nicht sind.)

Daß man beispielsweise argumentieren könnte, daß wir die Workshops auch in Deutschland ganz gut organisieren können. Ich glaube aber, daß es sich, den Visavorschriften entsprechend um einen Indizienbeweis handelnd, ganz gut zeigen lässt, daß es sich im Kern um eine Deutsch-Nigerianische Zusammenarbeit handelt.

Es kann aber auch sein, daß wenn wir (wie Lila vorschlägt), es so organisieren, daß tatsächlich die Spendenzahlungen an eine (gemeinnützige) Organisation in Nigeria geht, und die wiederum reguläre Gehälter auszahlt, daß unsere Chancen verbessern könnte.

Wir haben jetzt den Weg einer Neubeantragung gewählt, für eine Klage in Berlin ist's auch schon zu spät. Im Kern wird es vermutlich darum gehen, daß wir unser Finanzierungskonzept für die Kulturarbeit in Nigeria und unsere Gäste so darstellen, daß sie wie früher (@deerhunter) auch weiterhin als Einkommen akzeptiert werden.

Es wäre schön, in diesem Zusammenhang eine weiter Meinung zu hören (danke für die Adressen)!

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:06:17:
ch glaube, im Grunde geht es um darum, wie sich eine Verwurzelung im Heimatland zum Beleg der Rückreisewilligkeit am besten nachweisen lässt. Oder genauer:

Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw

Aber welche Kriterien gelten konkret? Die Sachbearbeiter im Konsulat haben doch sicher Richtlinien?


Das war überhaupt der Ausgangspunkt: Wie kann man glaubhaft machen, daß Menschen in Nigeria bleiben wollen, weil sie dort gut versorgt sind?

Alle anderen Einwürfe nerven übrigens, weil wir die Visa brauchen, und das Thema darum nicht "den Hunden zum Fraß vorwerfen müssen" (bitte nicht persönlich nehmen). Natürlich schreibe ich hier, weil sich mir die Frage stellt, wie ein Neuantrag formuliert werden muss. Wir können nicht einfach eine Neuauflage des bereits Vorgebrachten bringen.
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Antwort #72 - 07.09.2017 um 12:29:18
 
Das ist eben das Problem, es lässt sich nicht glaubhaft machen.

Sie sind ja nur gut versorgt, weil Geld aus dem Ausland rübergeschickt wird. So kann man aber nicht argumentieren.

Die Hinweise u.a. von mir dass es nötig ist sich in Nigeria wirtschaftlich zu verwurzeln, und sei es auch erstmal als Angestellte einer nigerianischen Stiftung o.ä. die von eurer Stiftung finanziert wird, wäre da mal ein Anfang.

IMHO sollte das auch das langfristige Ziel einer Entwicklungsförderung sein, dass sich Menschen dort auch selbst versorgen können, sich das mal von selbst trägt ohne dass diese Deutschland-Touren die einzige Einnahmequelle ist, die wie man ja sieht ganz schnell austrocknen kann.

Also euer Problem scheint die Finanzierung ( Direkte Western Union Geldtransfers) und die mangelnde Nachhaltigkeit zu sein.
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Antwort #73 - 07.09.2017 um 12:30:18
 
Okatomy,

was ist eigentlich dein Beruf bzw. deine berufliche Ausbildung?
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Antwort #74 - 07.09.2017 um 14:58:18
 
Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Eine Haftung durch den Amtswalter ist einem Bürger nicht zumutbar. 

"Amtswalter" ist die Bezeichnung für eine natürliche Person, welche ein öffentliches Amt inne hat beziehungsweise dieses verwaltet. Der Amtswalter handeln für die betreffende Behörde nach außen.

fab87 schrieb am 07.09.2017 um 11:27:11:
Ein Amtswalter ist übrigens ein Parteiamtsträger der NSDAP. Das du und scheinbar manche Kommentare den Begriff verwenden macht ihn nicht weniger befremdlich. 

Dieser Begriff, wenngleich er in der Nazizeit für Parteifunktionäre, also in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet wurde, ist doch deshalb kein Naziwort.

Da müsste man wohl gleich die gesamte deutsche Sprache abschaffen, um Begriffe zu vermeiden, die irgendwann in der Nazizeit, möglicherweise in ganz anderen Zusammenhängen, Verwendung gefunden haben.
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