War heute bei einer Fachanwältin, die zu der Sache folgendes sagte:
-Eine Klage dauert zwei bis vier Jahre, ein Eilantrag wegen der vereinbarten
Veranstaltungen hat keine Aussicht auf Erfolg.
- Es stimmt, daß, sollte die Klage verloren werden, praktisch keine Aussicht besteht,
jemals wieder Visa zu erlangen.
- Wenn die Klage gewonnen wird, aber keine entsprechende Weisung zum Erteilen der
Visa gegeben wird, die Botschaft durchaus einfach wieder die Visa verweigern kann.
Ihr war ein Fall bekannt, bei dem 2x hintereinander geklagt werden musste, und der Vorgang
acht Jahre gedauert hat. Sie sagte, die Botschaft könnte bewusst auf Zeit setzen.
- Die Mitarbeiter der Botschaft nicht persönlich in Haftung genommen werden können,
und daher weitgehenst freie Hand haben.
- Die eindeutige Willkür, die aus der in unserem Fall gegebenen Begründung spricht (s.u.),
öfters vorkommt. Auf meine Frage, ob man die Sache so audrücken könne
"Sie
wollen halt keine Visa gewären" meinte sie, genau so wäre es.
Ihre Empfehlung lautet daher, neue Visa zu beantragen, nur mit einem Kind dabei, und noch genauer zu begründen und mehr Dokumente beibringen. Ausserdem wird sie von vorneherein in den Vorgang mit eingebunden. Dies könne bewirken, daß man ernster genommen wird.
okatomy schrieb am 04.09.2017 um 07:01:59:Irgendwann ist das Personal auch mal in Rente und die neuen Verantwortlichen sehen die Sache halt..anders
Das Personal wechselt alle paar Jahre, vielleicht um Klüngel zu vermeiden.
grisu1000 schrieb am 30.08.2017 um 19:34:45:Kein Rechtsanspruch heißt aber nur das die Behörde ein Ermessen bei der Entscheidung hat, es heißt nicht das die Behörde frei entscheiden kann.
Daß ist die große Frage, ob es, wenn die Botschaft tatsächlich
lügen sollte, und das nachgewiesen werden kann, es nicht doch Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren. Die Anwätin meinte, praktisch nicht. Jedenfalls stehe der Wunsch, Visa tatsächlich in einer angemessenen Zeit zu erhalten, dem entgegen.
Aras schrieb am 27.08.2017 um 20:32:24:Falls Anwälte vorgeschlagen werden sollen, so kann man mich einfach anschreiben. Ich hab paar Namen die ich empfehlen kann.
Ausgangspunkt meiner Frage war ja, welche Maßstäbe die Botschaft tatsächlich zum Nachweis einer finanziellen Verwurzelung im Heimatland anlegt.
Wir haben immer wieder sehr nachtdrücklich darauf hingewiesen, daß unser Verein kraft Satzung die Finanzierung das "J.C.C." sicherstellen soll, entsprechende Zahlungen regelmässig erfolgen, und diese Zahlungen den finanzielle Hintergrund der Eingeladenen darstellen.
Wir hatten -überflüssigerweise- mitgeteilt, die diesjährigen Einnahmen sollten dazu verwendet werden, einen auf dem Gelände des Zentrums befindlichen Lebensmittelladen wieder anzukurbeln.
Die Argumentation der Botschaft ist jetzt, die wirtschaftliche Verwurzelung der Familie sei nicht gegeben, weil der Lebensmittelladen
nach eigenen Angaben ja nicht mehr laufe.
Daß wir für die letzten drei Jahre Überweisungsbelege für unsere Unterstützungszahlungen, sowie die Honorarrechnungen der letzten Tour über ca. 10.00 € beigebracht haben, und
ausdrücklich erklärt haben, der recht hohe Lebensstandard der Familie rühre aus diesen Zahlungen, wird mit buchstäblich
keinem Wort erwähnt.
Meiner Auffassung nach, ist der Satz "Die
Haupteinnahmensquelle der Familie, der Lebensmittelladen, laufe
nach eigenen Angaben nicht mehr" tatsächlich in dem Zusammenhang eine blanke Lüge, die sich zudem anhand der Dokumente nachweisen lässt.
Darum stellt sich die Frage,
welche Dokumente beigebracht werden können, wenn die Botschaft diese nicht nur ignorieren kann, sondern sogar nach Belieben verdehen kann, und auch vor mehr oder weniger erlogenen Aussagen nicht zurückschreckt.
Bezüglich des nachgewiesenen Grundstückbesitzes der Eingeladenen sagte die Anwältin, beigebrachte Dokumente würden von der Botschaft oft nicht als echt erachtet.
Darum würde ich gerne noch mehr Stimmen dazu hören!
Vielleicht gibt es ja doch noch mehr Möglichkeiten, die Botschaft zu überzeugen.