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Trennung seit 04.01.2017, AT weg ab 04.07.2017 wie Scheidung (Gelesen: 2.606 mal)
Güzel
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Kölle, Nordrhein-Westfalen, Germany
Kölle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung seit 04.01.2017, AT weg ab 04.07.2017 wie Scheidung
21.08.2017 um 20:05:13
 
Hallo Community...Nachdem ich hier super unterstützt wurde meinen Mann nach Eheschließung hier von TR nach DE zu bekommen - sind wir jetzt an dem Punkt.. wo es leider wieder auseinander geht Traurig. 11.2009 geheiratet in der Türkei, 03.2012 Ehezusammenführung in DE. 2016 on/off hin und her zwischen TR und DE. Haben Ehe in DE 4 Jahre  gelebt. Seit 01.2017 ist mein Mann wieder in der Türkei. Er hat sich hier beim Einwohnermeldeamt , Krankenkasse etc. abgemeldet Sein unbegrenztes Aufenthaltsrecht ist nach 6 Monaten erloschen laut AA. Also wie sind Getrennt lebend und im July ist er jetzt auch nicht zurück. Er arbeitet nicht in der Türkei, lebt beim Vater/Rentner. 1)Bin ich ihm gegenüber Unterhaltspflichtig? 2)Wenn ich die Scheidung hier in DE einreichen nach einem Jahr, sagt meine RA dauert das ca. 3 Monate bis die offiziell zugestellt ist.3) Da mein Mann kein Geld hat wird er sich nicht Anwaltlich vertreten lassen, weder hier noch in der Türkei. 4)Läuft dann mein Scheidungsantrag ins Leere, sprich wenn es hier zur Gerichtsverhandlung kommt ist keiner der Gegenseite da um angehört zu werden? 5)Kann er dazu wieder einreisen, meine Überlegung war hier gemeinsam Scheidung durchzuziehen, die er dann in der Türkei anerkennen lässt? 6)Oder geht das Visumsprozedere wieder von vorne los? Und dann noch was -  7)wie bekomme ich den Namen aus meinen Papieren Pass, etc. ich hatte  seinen Namen als Zusatz? Geht das erst nach Scheidung.  Sorry l 7  Fragen auf einmal ..aber mir schwirrt gerade der Kopf  Schockiert/Erstaunt Gruß Güzel
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Für den einen ist es das Leben für den anderen nur ein Vorgang.......
 
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deerhunter
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Antwort #1 - 21.08.2017 um 20:59:30
 
Güzel schrieb am 21.08.2017 um 20:05:13:
1)Bin ich ihm gegenüber Unterhaltspflichtig?


Ja, zumindest Trennungsunterhalt und vermutlich auch danach noch weiteren Unterhalt. Kommt auf Anwalt und Richter an

Güzel schrieb am 21.08.2017 um 20:05:13:
2)Wenn ich die Scheidung hier in DE einreichen nach einem Jahr, sagt meine RA dauert das ca. 3 Monate bis die offiziell zugestellt ist


Ja, so ungefähr

Güzel schrieb am 21.08.2017 um 20:05:13:
3) Da mein Mann kein Geld hat wird er sich nicht Anwaltlich vertreten lassen, weder hier noch in der Türkei.


PKH, oder du bezahlst....jeder hat ein Recht auf rechtliche Vetretung

Güzel schrieb am 21.08.2017 um 20:05:13:
5)Kann er dazu wieder einreisen, meine Überlegung war hier gemeinsam Scheidung durchzuziehen, die er dann in der Türkei anerkennen lässt?


Nein, er hat ja kein Visum. Das erledigt dann sein Anwalt

Güzel schrieb am 21.08.2017 um 20:05:13:
7)wie bekomme ich den Namen aus meinen Papieren Pass, etc. ich hatteseinen Namen als Zusatz? Geht das erst nach Scheidung.Sorry l 7Fragen auf einmal ..aber mir schwirrt gerade der Kopf 


Sicher, nach der Scheidung geht das
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Alacrity
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Antwort #2 - 21.08.2017 um 21:45:04
 
Solange der Mann keinen Trennungsunterhalt fordert, musst du auch nichts zahlen.

Du kannst dich auch ohne Mitwirkung des Ehemanns scheiden lassen.
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hanes24
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Antwort #3 - 08.09.2017 um 17:13:56
 
Ich war mal in einer ähnlichen Situation - nur war bei mir die Frau unauffindbar - d.h.sie ist zurück nach Russland. Da Sie sich nicht meldete - wurde es öffentlich ausgeschrieben. Nur so konnte ich dann die Ehescheidung überhaupt einreichen.Einreichen konnte ich dann bei dem Scheidungsgericht in Berlin(Ausland) über https://www.ehe-scheidung-online.com/scheidungsantragsformular/ Das ganze dauerte ca. 6 Monate !
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grisu1000
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Antwort #4 - 17.09.2017 um 23:34:38
 
Alacrity schrieb am 21.08.2017 um 21:45:04:
Du kannst dich auch ohne Mitwirkung des Ehemanns scheiden lassen. 


Grundsätzlich nein, der Ehemann hat ein Recht auf Gehör vor Gericht. Alles andere sind Ausnahmen wenn der Ehegatte z.B nicht auffindbar ist oder nicht reagiert. Ersteres ist aber scheinbar hier nicht der Fall.
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KaGe
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Antwort #5 - 18.09.2017 um 10:51:17
 
@Güzel
man hatte hier irgendwie gewartet, dass du dich zurückmeldest.
Weil du so viele Fragen hattest.
Hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst?
Oder hast du dich alleine auf deinen Weg gemacht?

Mir fällt noch ein:
Man muss nicht 1 Jahr Trennung abwarten. Es gibt durchaus Umstände, die eine Scheidung auch eher möglich machen.
Aber trotzdem muss die Scheidung erstmal beim FG eingereicht werden.
Erst dann beginnt die Uhr zu ticken.

Man kann sich auch auf einen gemeinsamen Anwalt  einigen und zum gerichtlichen Scheidungstermin noch einen (RA pro forma) stellen.
Gemeinsamer RA geht wohl nur, wenn eine einvernehmliche Scheidung in Aussicht steht.
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