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Probewohnen (Gelesen: 3.711 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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21.08.2017 um 06:34:11
 
In meiner Stadt gibt es das sogenannte "Probewohnen" für Flüchtlinge. Das bedeudet, Wohnungsbauges. geben freie Wohnungen an die Gemeindediakonie, die diese dann mit "Probemietverträgen" für 1 Jahr an Flüchtlinge vermietet. Danach kann der Flüchtling dann in einen ganz normalen unbefristeten Vertrag mit dem VM eintreten, wenn keine besonderen Vorkommnisse gewesen sind. Ein junges Paar mit Neugeborenem zog am 1. Juli in so eine Wohnung. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Wohnung sehr feucht ist. Die Tapeten an den Wänden haben sich verfärbt. Auf den Schaden angesprochen, sagte die Gemeindediakonie, die Eltern haben den Vertrag für 1 Jahr unterschrieben und sie müssen dort bleiben. Für das Neugeborene (und Eltern) ist es  stark gesundheitsgefährdend. Welche Möglichkeiten haben die Eltern, aus dem Vertrag rauszukommen?
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TG
 
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Aras
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Antwort #1 - 21.08.2017 um 08:44:10
 
traute schrieb am 21.08.2017 um 06:34:11:
Auf den Schaden angesprochen, sagte die Gemeindediakonie, die Eltern haben den Vertrag für 1 Jahr unterschrieben und sie müssen dort bleiben.

Grundsatz: Pacta sunt servanda.

Ausnahme:
https://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/kuendigung/fristlose-kuendigung?mime...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 21.08.2017 um 12:04:09
 
Wenn eine Wohnung mangelhaft ist muss der Mangel gemeldet werden und der Mieter fordert den Vermieter auf, den Mangel zu beseitigen. Ggf. kann man als Mieter eine Mietminderung in Höhe von 1-100% fordern (bzw. ansetzen). Das sollte man aber nicht ohne Anwalt angehen, denn das kann auch nach hinten losgehen. Irgendein nasser Fleck ist nicht gleich ein Grund für eine Mietminderung und muss auch nicht gleich gesundheitsschädigend sein. Wie groß der Umfang des (möglichen) Schadens kann hier im Forum keiner beurteilen. Das macht ggf. ein Gutachter. Haben die Mieter wenigstens schon mal die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung gemessen? Ist die Tapete nur nass oder gibt es Schimmel? Gibt es die Probleme in jedem Zimmer? Wer sagt, dass die Wohnung stark gesundheitsgefährdend ist?
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KaGe
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Antwort #3 - 21.08.2017 um 19:49:05
 
traute schrieb am 21.08.2017 um 06:34:11:
für 1 Jahr an Flüchtlinge vermietet

Dass für 1 Jahr (also befristet) vermietet wird, ist nichts Besonderes. Ausserordentliches Kündigungsrecht wird trotzdem nicht ausgeschlossen werden können und das wird die Diakonie auch in ihren Mietverträgen stehen haben.
Wenn die junge Familie gerade seit 7 Wochen dort wohnt, ist es nicht erklärlich, dass schon die Tapeten verfärbt sind. Findet sich auch Schimmel? Und welcher?
Hast du die Wohnung gesehen?
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traute
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Antwort #4 - 21.08.2017 um 20:37:04
 
lottchen schrieb am 21.08.2017 um 12:04:09:
Wer sagt, dass die Wohnung stark gesundheitsgefährdend ist


Ich sage das, weil es ein neugeborens zu früh geborenes Kind gibt, jetzt 3 Wochen alt. Es gibt 3 Räume, und alle sind feucht.
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okatomy
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Antwort #5 - 21.08.2017 um 21:36:41
 
Das müsste aber im Zweifel von einem Sachverständigen auch gesagt werden, dann bestünde über die Gemeinde auch bestimmt die Möglichkeit einer Ersatzunterkunft.

Ansonsten ist es erstmal ein Mietmangel und du befindest dich im Rechtsbereich Mietrecht und nicht Ausländerrecht. Ein Forum für Mietrecht wäre deshlab vielleicht der bessere Platz für die Frage.
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traute
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Antwort #6 - 22.08.2017 um 07:18:01
 
okatomy schrieb am 21.08.2017 um 21:36:41:
Ein Forum für Mietrecht wäre deshlab vielleicht der bessere Platz für die Frage. 


Da hast du natürlich recht, und es ist mir auch bewust. Der Bezug "Flüchtling" hat mich veranlast, erstmal hier zu fragen. Ich habe schon häufiger Mängel in den Wohnungen von Flüchtlingen festgestellt, und die Diakonie stellt sich immer stur, bzw. fühlt sich nicht zuständig Griesgrämig
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.08.2017 um 08:50:22
 
Der Mieterbund zum Beispiel bietet hierzu eine Fülle von Informationen.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=381

Grundsätzlich wird immer der Schaden dem Vermieter gemeldet, der dann meist jemanden schickt, der die Sache begutachtet. Man kann zum Beispiel messen, ob es tatsächlich ein Feuchteschaden ist oder ob es am Lüftungsverhalten liegt.

Je nachdem geht es dann weiter.

Wenn die Wohnung gesundheitsschädlich ist, können die Mieter auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen. Was dann allerdings mit Sicherheit einen Prozess auslöst, den man auch verlieren kann.
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Antwort #8 - 22.08.2017 um 10:16:54
 
traute schrieb am 21.08.2017 um 20:37:04:
Ich sage das, weil es ein neugeborens zu früh geborenes Kind gibt, jetzt 3 Wochen alt. Es gibt 3 Räume, und alle sind feucht. 


Was ist denn feucht? Wo sind die Räume feucht? Tapeten verfärbt an welchen Stellen?
Hast du mit Vollmacht der Flüchtlinge schriftlich dem Vermieter den Mangel angezeigt?
Hast du schriftlich Mangelbeseitigung verlangt?
Hat der Vermieter jemanden zur Sachverhaltsklärung in die Wohnung geschickt?
Ist die Wohnung evtl. grad erst malermässig renoviert worden?
Hast du Fotos gemacht (zur Beweissicherung)?

Mietminderung  oder Umzug ist sowieso zunächst gar keine Lösung, weil die Familie höchstwahrscheinlich selbst gar keine Mietkosten zahlt, sondern das Jobcenter bzw. das Sozialamt.
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Antwort #9 - 22.08.2017 um 11:37:05
 
Morgen ist ja genau dazu eine Veranstaltung mit der Gemeindediakonie und dem Sozialdezernenten im Rathaus. Dort solltest Du auch auftreten und fragen.
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Antwort #10 - 22.08.2017 um 19:17:51
 
KaGe schrieb am 22.08.2017 um 10:16:54:
Was ist denn feucht? Wo sind die Räume feucht? Tapeten verfärbt an welchen Stellen?


Es sind 3 Räume, alle sind großflächig feucht. Da die Mieter keine Ahnung hatten, haben sie einfach Farbe darüber gemacht. Jetzt kommt alles wieder durch.

KaGe schrieb am 22.08.2017 um 10:16:54:
Hast du mit Vollmacht der Flüchtlinge schriftlich dem Vermieter den Mangel angezeigt?
Hast du schriftlich Mangelbeseitigung verlangt?


Das hole ich jetzt nach.

KaGe schrieb am 22.08.2017 um 10:16:54:
Hat der Vermieter jemanden zur Sachverhaltsklärung in die Wohnung geschickt?


Ja, hat sich jemand angesehen und gesagt, sie sollen lüften.

KaGe schrieb am 22.08.2017 um 10:16:54:
Ist die Wohnung evtl. grad erst malermässig renoviert worden?


neinKaGe schrieb am 22.08.2017 um 10:16:54:
Hast du Fotos gemacht (zur Beweissicherung)?


nein, ich habe ja erst gestern davon erfahren.

Die Hebamme heute war da und sagte mir, für das Baby sei es gesundheitsgefährdend.







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Antwort #11 - 22.08.2017 um 19:19:58
 
reinhard schrieb am 22.08.2017 um 11:37:05:
Morgen ist ja genau dazu eine Veranstaltung mit der Gemeindediakonie und dem Sozialdezernenten im Rathaus. Dort solltest Du auch auftreten und fragen. 


Ja, ich weiß, Reinhard. Ich h offe, ich bekomme den Vater mit, dann kann er selber reden.
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