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Aufenthaltstitel auf Fiktionsbescheinigung nicht mehr verlängert (Gelesen: 9.476 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 17.08.2017 um 15:58:43
 
m567 schrieb am 17.08.2017 um 15:03:48:
Was passiert wenn ich diesen Brief verpasse?
vielen Dank


Dann klingelt die Polizei bei Dir, bringt Dich zum Flughafen und setzt Dich ins Flugzeug.

In die Akte kommt eine Rechnung über 15.000 oder 30.000 Euro, die Sperre für Europa ist voraussichtlich 3 Jahre.

Aber wenn Du weißt, dass Du keine Aufenthaltserlaubnis hast, kannst Du Dich auch selbst um die Ausreise kümmern. Das wird sehr viel billiger und angenehmer.

Aber hier bekommst Du nur Auskünfte. Entscheiden musst Du.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 17.08.2017 um 18:09:26
 
m567 schrieb am 17.08.2017 um 15:03:48:
Für Obdachlosen oder Leute ohne festem Wohnsitz aber mit gültigem Aufenthalt gibt's solche Services bei Wohlfahrtinstitutionen aber nicht für mich. Was passiert wenn ich diesen Brief verpasse?


§ 50 Abs 6 AufenthG

Zitat:
Ein Ausländer kann zum Zweck der Aufenthaltsbeendigung in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei zur Aufenthaltsermittlung und Festnahme ausgeschrieben werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. Ein Ausländer, gegen den ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 besteht, kann zum Zweck der Einreiseverweigerung zur Zurückweisung und für den Fall des Antreffens im Bundesgebiet zur Festnahme ausgeschrieben werden. Für Ausländer, die gemäß § 15a verteilt worden sind, gilt § 66 des Asylgesetzes entsprechend.


Warum es darauf ankommen lassen. Das unvermeidliche wird irgendwann passieren und irgendwelche Anträge, ob nun Asyl oder andere AT werden nach deinem langen Aufenthalt mit hoher Wahrscheinlihckeit als offensichtlich ünbegründet ralativ schnell abgelehnt.

Besser ist es doch in Eigenregie geordnet in sein Heimatland zurückzureisen. Entweder hat man eine GüB dabei oder meldet sich dort beim deutschen Konsulat um gegenüber der ABH die Ausreise nachzuweisen.
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Moha1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.08.2017 um 18:08:47
 
Hallo Leute,
möchte wissen ob Brief wegen freiwilligen Ausreise vom Deutschland kommt per Einschreiben mit Rückschein oder so ganz einfach auf dem normalen weg und normaler Post wird zugestellt und wenn man nicht glück hat verloren geht.
Vielen Dank
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okatomy
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Antwort #18 - 24.08.2017 um 09:17:01
 
Für sowas gibt es spezielle Zustellungsverfahren (Gelber Brief, förmliche Zustellung), siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung
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Moha1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.08.2017 um 12:11:10
 
Danke Dir sehr und was passiert wenn Empfänger nicht zuhause ist?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 24.08.2017 um 12:36:29
 
Da du mit dem Brief rechnen musst, wird eine Obliegenheitspflicht begründet dass bei Abwesenheit jemand da ist der deinen Briefkasten prüft. Der Brief ist nämlich zugegangen, wenn er in deinen Machtbereich gelangt ist, du die Möglichkeit der Kenntnisnahme hattest und du unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis genommen hättest. D.h. wenn du täglich deinen Briefkasten um 13 Uhr prüfst, dann kann man davon ausgehen, dass ein Brief der um 10 Uhr in deinen Briefkasten eingeworfen wird um 13 Uhr bei dir zugeht. Wenn du an dem Tag nicht da bist, dann gilt der Brief trotzdem als zugestellt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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m567
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 05.09.2017 um 19:56:21
 
Brief ist da und bis ersten Tagen nächsten Monat soll ich Land verlassen; war ich beim Rechtsanwalt und hat er über Eilverfahren besprochen aber hat gesagt dass braucht Grund wie zum Beispiel Arbeitsvertrag, jetzt was sollte als Gehalt auf Arbeitsvertrag geschrieben sein und Arbeitsbeginn? Zum Beispiel wenn Arbeit fängt ab erstem Tag des Oktobers und noch keine Gerichtsentscheidung vorsteht wie kann ich Arbeit anfangen und wenn nächstes Jahr anfängt z. B. Juni 2018 ist auch unrealistisch; Kann ich den Job betretten ohne noch Arbeitserlaubnis von Ausländerbehörde nach Gerichtsordnung ausgestellt ist?
Viele Grüße
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reinhard
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Antwort #22 - 06.09.2017 um 11:14:14
 
Im Arbeitsvertrag steht immer das, was Ihr beide (Arbeitgeber und Du) vereinbart habt. Wenn draufsteht, dass Du 3000 Euro im Monat bekommst und die Arbeit am 20. September beginnt, hast Du noch Chancen.

Aber im grunde genommen weißt Du es doch seit langer, langer Zeit, was im Vertrag drinstehen muss.

Ansonsten wäre es klug von Dir, nicht bis zu einer Abschiebung zu warten.
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