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Sprachvisum (Gelesen: 2.838 mal)
Lambarene
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.08.2017 um 14:25:09
 
Hallo zusammen!

Ich bin hier schon regelmäßig Mitleser, aber eine konkrete Antwort auf meinen Fall habe ich bisher noch nicht gefunden. Darum schildere ich einfach mal meine Situation.

Meine Freundin lebt in Gabun. Wir wollen heiraten und zusammenleben, haben aber das Problem mit dem Sprachtest. Sie spricht kein Deutsch, wir unterhalten uns auf Französisch.

Problem: Gabun ist eines der Länder, in denen es kein Goethe-Institut gibt. Das nächste befindet sich in Kamerun. Mit Deutsch-Schulen sieht es in Gabun ebenfalls sehr mau aus. Es gibt eine in der Hauptstadt Libreville, die genießt aber keinen sonderlich guten Ruf und ist darüber hinaus sehr teuer.

Uns geht es nicht nur darum, dass meine Freundin den Deutschtest besteht, um die Familienzusammenführung  bzw. ein Heiratsvisum beantragen zu können, sondern sie will Deutsch auf einem guten Niveau sprechen, um in Deutschland Fuß zu fassen und hier ihr Psychologie-Studium fortzusetzen. Sinnvollste Option scheint mir zu sein, hier in Deutschland einen Intensivsprachkurs über zwölf Monate zu belegen.

Wie realistisch ist es, dass eine 25-Jährige ein zwölfmonatiges Sprachvisum erhält, wenn die Finanzierung gesichert ist? Ist das überhaupt eine empfehlenswerte Strategie? Und: Muss bei einem Sprachvisum in irgendeiner Form nachgewiesen werden, in wie weit man die deutsche Sprache für seine spätere berufliche Karriere benötigt? Ist das für die Behördenseite generell überhaupt ein Argument?

Vielen Dank!
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Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.08.2017 um 14:53:09
 
halte ich für schwierig, es ist Sinn und Ziel, das vor der Einreise als Ehefrau oder zur Hochzeit die A1-Kenntnisse vorhanden sind. Das ist auch die Voraussetzung.
Einen Sprachkurs wird sie unter diesen Voraussetzungen bzw. mit dieser Argumentation nicht genehmigt bekommen.

Fragestellung der Botschaft: Warum will sie Deutsch lernen? Hilft ihr das im Beruf, im Leben in Gabun oder ähnlichem weiter? Warum sind noch keine Grundkenntnisse vorhanden?

Das ist nun kein Hexenwerk, sind rund 300 Wörter. Die soll sie gerad lernen, zur Not auch auswendig und dann zum Test zu einem Institut anreisen. Lernen kann sie online, gibt genügend französisch-sprechende die zB auf ebay Kleinanzeigen Coaching hierfür anbieten.
Beispieltests und Lernmaterial findest Du auch genug online dafür.

Wenn sie dann in Deutschland ist kann sie ja weiter Deutsch lernen bis C1, um anschließend ihr Studium weiter zu führen.

Ohne A1 zur Heirat einreisen kann sie erst dann, wenn sie 12 Monate erfolgloses Lernen nachweisen kann mit mehreren Prüfungen, die nicht bestanden wurden. Natürlich auch mit Teilnahmebelegen für Kurse / Training.

Ihr solltet also den Regelweg verfolgen und gerad A1 durchführen und abschließen, sollte für jemanden der Psychologie studiert keine größere Herausforderung sein.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.08.2017 um 14:55:28
 
Grundsätzlich soll der A1-Test bei einer geplanten Familienzusammenführung vor Visumantrag erworben werden, also im Herkunftsland oder in Kamerun.

Irgendein trick, z.B. die Behauptung, sie würde Deutsch für die Berufstätigkeit in Gabun brauchen, obwohl es in Wirklichkeit um das A1-Zertifikat für das D-Visum geht, könnte nach hinten los gehen. Denk daran: In der Auslandsvertretung sitzen Leute, die alle Geschichten schon dutzendfach gehört haben, teils wörtlich gleich. Sie müsste das genauso professionell durchziehen.

Besser wäre es, die Wahrheit zu sagen und es einfach zu probieren. Sie muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und es ein Intensiv-Kurs ist, also nicht zwei Stunden die Woche, sondern 5 Tage die Woche.

Macht Euch einen Plan B: Lernen übers Internet, Schule in Gabun, für ein paar Wochen in Kamerun wohnen. Erkundigt Euch bei anderen, wie sie es gemacht und geschafft haben.
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Lambarene
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.08.2017 um 15:10:57
 
Danke für die Einschätzung. Ich denke auch, dass man zumindest A1 auch ohne Sprachschule hinbekommen sollte, wenn Motivation vorhanden ist.

Wo aber legt man den A1-Test ab, wenn es in dem Land selber kein Goethe-Institut gibt? Im nächstgelgenen Goethe-Institut (das wäre Kamerun, wofür sie aber ebenfalls ein Visum benötigt)?

Ich gehe mal fest davon aus, dass man kein Schengen-Visum bekommt, um den Test in Deutschland abzulegen. Ist das richtig?
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Holzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 14.08.2017 um 17:40:08
 
Lambarene schrieb am 14.08.2017 um 15:10:57:
Ich gehe mal fest davon aus, dass man kein Schengen-Visum bekommt, um den Test in Deutschland abzulegen. Ist das richtig?

Ja, das ist richtig

PS: Es gibt wohl mind. 52 vom GI geschulte Deutschlehrer in Gabun
https://www.goethe.de/ins/cm/de/spr/unt/act/zlf.html
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.08.2017 um 18:11:03
 
Ist auch ne Möglichkeit die Wirtschaft anzukurbeln. Aber wenn es kein GI gibt, dürfen dann diese "Lehrer" den Sprachstand attestieren?
Und muss man in ein fremdes Land reisen um deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben?

Scheint mir stark willkürlich zu sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #6 - 14.08.2017 um 18:55:55
 
Ihr könntet versuchen ein normales Schengenvisum für sie für 3 Monate zu bekommen. Vorher (wegen der Daten fürs Visum) sich erkundigen, wo in Deiner Stadt die nächste Möglichkeit ist, deutsch zu lernen und die Prüfung abzulegen (VHS oder ähnliches). Dann könnte sie während des Besuchs das A1-Zertifikat ablegen, dann nach Hause fliegen und dort das Hochzeitsvisum beantragen. Und wenn sie dann hier ist kann sie weiter lernen.
Hat sie einen Job? Kann sie 3 Monate weg? Wie groß ihre Chancen sind das Visum zu bekommen vermag ich nicht zu sagen. Versuch macht klug.
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.08.2017 um 19:00:01
 
Lambarene schrieb am 14.08.2017 um 14:25:09:
Wie realistisch ist es, dass eine 25-Jährige ein zwölfmonatiges Sprachvisum erhält, wenn die Finanzierung gesichert ist? Ist das überhaupt eine empfehlenswerte Strategie? Und: Muss bei einem Sprachvisum in irgendeiner Form nachgewiesen werden, in wie weit man die deutsche Sprache für seine spätere berufliche Karriere benötigt? Ist das für die Behördenseite generell überhaupt ein Argument?


Ich würde es an eurer Stelle einfach versuchen. Sicherlich ist es keine sichere Angelegenheit, das Visum zu bekommen. Es kann aber durchaus funktionieren. Mein Mann hat vor einigen Jahren ein Visum für einen Intensivsprachkurs unter ähnlichen Bedingungen bekommen (lange vor unserer Heirat). Er hatte zwar bereits im Heimatland ein bisschen Deutsch gelernt (etwa A1- bis A2-Niveau), hatte dafür aber auch keinen Nachweis außer ein paar Stunden bei einer normalen Sprachschule, da er das Meiste mit mir gelernt hat. Im Motivationsschreiben hat er hauptsächlich angegeben, dass er gerne in Deutschland studieren möchte, da Deutschland im angestrebten Studienfach eines der führenden Länder ist. Finanzierung war durch eine Verpflichtungserklärung meinerseits gesichert. Also versucht es einfach, wenn es nicht klappt, kann deine Freundin immer noch ein Visum zur Heirat beantragen (nach Erwerb von A1-Kenntnissen).
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Antwort #8 - 14.08.2017 um 19:13:21
 
Aras schrieb am 14.08.2017 um 18:11:03:
Und muss man in ein fremdes Land reisen um deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben? 


Nein, aber um eine Prüfung zu machen schon....man will ja auch in ein fremdes Land reisen, um dort zu leben. Also lernen wie auch immer in Gabun und dann nach Kamerun zur Prüfung...oder sonstwo wo es ein GI gibt. Kann man auch mit einem Urlaub zusammen mit dem Verlobten verbinden. Z. B. nach Kenia, Philippinen, Dominikanische Republik, HK, Malaysia. SA...haben alle eine GI und ein Einwohner von Gabun benötigt kein Visum

https://en.wikipedia.org/wiki/Visa_requirements_for_Gabonese_citizens
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Aras
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Antwort #9 - 14.08.2017 um 21:02:45
 
Gibts nicht irgendwo die Regelung, dass man nur an das GI im eigenen Land verwiesen werden darf? Glaub ich erinnere mich da an  was. Ich mein... Da kann ich ja auch argumentieren, dass es ja auch in Deutschland GI gibt. Warum also Kamerun, wenn ich auch in Deutschland A1 ablegen kann
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 14.08.2017 um 21:13:55
 
Aras schrieb am 14.08.2017 um 21:02:45:
Gibts nicht irgendwo die Regelung, dass man nur an das GI im eigenen Land verwiesen werden darf?

Es gibt doch nicht in allen Ländern Goethe-Institute.

Aras schrieb am 14.08.2017 um 21:02:45:
Da kann ich ja auch argumentieren, dass es ja auch in Deutschland GI gibt. Warum also Kamerun, wenn ich auch in Deutschland A1 ablegen kann

Sicher, warum nicht ?
Es kommt doch einigermaßen oft vor, dass der Sprachkurs und die Prüfung in Deutschland während eines Besuchsaufenthaltes gemacht wird. Vorausgesetzt man hat die Möglichkeit dazu, bekommt ein Visum oder kann visumsfrei einreisen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Antwort #11 - 14.08.2017 um 21:22:37
 
Richtig, es gibt nicht allen Staaten GI. Wieso soll ich dann auf ein anderes Land verwiesen werden, wenn Deutschland kein GI in meinem Land eröffnet hat.
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Antwort #12 - 14.08.2017 um 22:59:54
 
Deutschland verweist Einwohner Gabuns schon auf ein anderes Land, um den Antrag auf Erteilung eines Visums der Kategorie D zu stellen, da kann man dann auch erwarten, dass sie auch für den Sprachtest in ein anderes Land fahren. Sich darauf vorbereiten können sie auch autodidaktisch mit Buch und CD/mp3.

Der TS möge sich mal die Threads von Foudre durchlesen. Dessen Frau kam auch aus Gabun und ist zur Prüfung und Visabeantragung nach Kamerun gereist.
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