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Wohnungsgeber (Gelesen: 7.699 mal)
frog
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i4a rocks!


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03.08.2017 um 04:49:45
 
Da meine Frau im Rahmen der FZF bald nach D kommt habe ich noch schon mal erkundigt bzgl. Anmeldung Wohnsitz. Die Stadtverwaltung verlangt, das die allseits bekannte Wohnungsgeber-Bescheinigung zwingend vom Eigentümer / Vermieter auszufüllen sei.
Das ist mMn nicht korrekt bzw. entbehrt jeglicher Grundlage, denn Wohnsgeber kann jeder sein, der sich rechtmäßig in der Wohnung aufhält ( = bewohnt) und sie willentlich jemandem zur Verfügung stellt. Also z.B. auch der Mieter Senat. Oder liege ich hier falsch?
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okatomy
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Antwort #1 - 03.08.2017 um 07:50:48
 
Nein oder erlaubt dein Mietvertrag untervermietung ? ( in der Regel nicht)

Aber der Eigentümer muss die Bescheinigung ausstellen, denn gegen die eigene Familie ( Ehepartner und Kinder) ist nie etwas einzuwenden.

Sehe da jetzt kein Peoblem.
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frog
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Antwort #2 - 03.08.2017 um 08:43:55
 
Da es sich um einen Familienangehörigen (Ehefrau) handelt, liegt hier keine Untervermietung vor!

Ich sehe keinen Grund warum nicht ich Wohnungsgeber sein kann.
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okatomy
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Antwort #3 - 03.08.2017 um 09:36:43
 
Für die Ehefrau geht das da hast du recht wenn sie nicht in den Mietvertrag aufgenommen wird. Das Formular der Stadt deckt wohl nur das übliche ab.

Die Frage war zuletzt allgemein formuliert und eine x beliebige Person kann man nicht  so dauerhaft wohnen lassen.
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frog
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Antwort #4 - 03.08.2017 um 10:35:38
 
Ja. Hier geht es aber konkret um FZF. Das hatte ich bei meiner Anfrage auch geschrieben, und neben der Heiratsurkunde soll auch eben jenes Formular vom Vermieter / Eigentümer ausgefüllt vorgelegt werden. Die wissen schon um was es geht. Ich vermute Unkenntnis gepaart mit "wir machen das schon immer so". Mal sehen ob noch ein paar Antworten kommen...
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KaGe
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Antwort #5 - 03.08.2017 um 16:01:09
 
frog schrieb am 03.08.2017 um 08:43:55:
Ich sehe keinen Grund warum nicht ich Wohnungsgeber sein kann.

Richtig. Du bist jetzt Mieter und für die FZF bist du auch Wohnungsgeber. Du musst nicht Vermieter/Eigentümer sein.
Du kannt eine solche Bescheinigung selbst ausfüllen und einfach nochmal darauf hinweisen, dass deine Ehefrau zu dir ziehen wird.

Wir haben das auch hinter uns, es ist einfach Betriebsblindheit der Meldestellen.
Die Behörde verlangt jetzt wohl immer dieses Papier, vor der Novellierung des Meldegesetzes war das ein KANN.
Hier §9:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html


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Antwort #6 - 04.08.2017 um 10:57:16
 
@frog
@Aras
In anderen Threads wurde nach der Rechtsgrundlage für die Vorlage der Wohnungsgeber-Bescheinigung gefragt bzw. behauptet, es gäbe keine.

Es gibt die Rechtsgrundlage. Das Meldegesetz Bund.
Also bitte diese Bescheinigung auch als Mieter abgeben und die FZF-Prozedur nicht wegen solcher Pippifaxe unnötig verlängern.
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Aras
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Antwort #7 - 04.08.2017 um 11:08:56
 
@KaGe

Weil du es an mich adressierst, obwohl ich garnicht hier geschrieben habe Zunge

Wo gibt es die Rechtsgrundlage diese im FZF-Verfahren fordern zu dürfen?
Beim Anmelden des Ehegatten wenn bereits in Deutschland: Ja berechtigt.
Im Visumverfahren? Nö
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 04.08.2017 um 11:25:01
 
Agieren die Gemeinden unterschiedlich in DE?
Vor 2 Tagen habe ich meine Frau (nach FZF) angemeldet ohne jegliche Bescheinigung vom Vermieter o.ä.

Ich musste nur ein Formular vor Ort ausfüllen und das war's.
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KaGe
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Antwort #9 - 04.08.2017 um 11:47:58
 
@Aras
stimmt, hier hast du dazu nichts geschrieben. Ich hatte @frogsProblem nachgelesen--- in einem anderen Thread. Da hast du geschrieben, es gäbe keine Rechtsgrundlage.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1499281857

Dass das Meldegesetz Bund nur für Zusammenzüge innerhalb Deutschlands gilt, war mir nicht bewusst.
Ist das tatsächlich so?

@tizedboy------Ein Formular vor Ort??--- kann das auch die Wohnungsgeber-Bescheinigung gewesen sein?
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« Zuletzt geändert: 04.08.2017 um 11:59:47 von KaGe »  
 
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frog
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Antwort #10 - 05.08.2017 um 03:26:38
 
Um es nochmal klar zustellen: mit ging es nicht darum ob die Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist sondern wer sie ausstellen darf im Falle der FZF. KaGe bestätigte auch meine Vermutung.
Zudem ist noch ein Formular von der sich anmeldenden Person auszufüllen.
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tizedboy
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Antwort #11 - 05.08.2017 um 11:04:56
 
Es ist tatsächlich die Wohnungsgeberbestätigung (s. Anhang ).
Der Mieter ist auch ein Geber.  Das Formular muss nicht unbedingt vom Eigentümer ausgefüllt werden (zumindest in meinem Fall)
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Antwort #12 - 05.08.2017 um 16:32:53
 
@tizedboy
Danke für die Aufklärung.
Nicht nur in deinem Fall ist das so.
Manchmal sind die Meldestellen-MA eben standardisiert eingestellt.
Dann kann man das leicht innerhalb weniger Sekunden aufklären, ohne zum EuGH oder Bundesdatenschützer zu fliegen.
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frog
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Antwort #13 - 09.08.2017 um 05:11:13
 
Selbst für den Fall, das es nicht um ein Familienmitglied geht könnte der Mieter auch Wohnungsgeber sein oder?
Das EMA verlangt ja keinen Mietvertrag bzw. prüft ob Untervermietung zulässig ist. Das ist Sache des Mieters.

Bin derzeit noch im Ausland bei meiner Frau und  warten noch auf einige Papiere. Wenn die Anmeldung dann erfolgt ist, werde ich nochmal hier berichten.
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capurosso
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Antwort #14 - 09.08.2017 um 15:40:39
 
@frog der Mieter kann auch Wohnungsgeber sein, wenn es sich nicht um ein Familienmitglied handelt.
Ein Untermietvertrag ist dafür laut Auskunft im Bürgerbüro in Berlin nicht erforderlich.

Ich hatte kürzlich meinem Vermieter den Einzug meines Partners gemeldet. Wir sind nicht verheiratet. Der Vermieter hat mich darauf hingewiesen, dass ich Wohnungsgeber bin, da mein Partner nicht in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Also habe ich die Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt. Wir sind damit zum Bürgerbüro und die Anmeldung war problemlos möglich.
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