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Wohnungsgeber (Gelesen: 7.701 mal)
KaGe
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Antwort #15 - 09.08.2017 um 17:21:01
 
frog schrieb am 09.08.2017 um 05:11:13:
Selbst für den Fall, das es nicht um ein Familienmitglied geht könnte der Mieter auch Wohnungsgeber sein oder?

Ja, auch dann.
Bei uns wurde aber der Mietvertrag verlangt. Den konnte ich vorlegen, dazu die W-Geber-Bescheinigung. Fertig.
Mach bitte kein Problem aus diesem kleinen Detailpunkt.
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Zeno
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Antwort #16 - 02.09.2017 um 22:44:14
 
Ist diese Wohnungsgeberbescheinigung eigentlich nicht das gleiche wie eine Mietbescheinigung? Diese wird doch wieder seit vorletztem Jahr beim Einwohnermeldeamt verlangt.  Wenn man bswp. seinen Ehepartner mit in die Mietwohnung anmelden möchte, verlangt das Einwohnermeldeamt die Kenntnis des Vermieters durch eine Mietbescheinigung. Oder ist dies was völlig anderes?
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Aras
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Antwort #17 - 02.09.2017 um 23:35:14
 
Amtlich heißt es Wohnungsgeberbescheinigung, weil der Wohnungsgeber  (Vermieter/Eigentümer/Hauptmieter) den Einzug bestätigt.

Eine Mietbescheinigung wäre aber eben nur die Bescheinigung, dass es ein Mietverhältnis gibt. Aber es geht nicht darum ein Mietverhältnis nachzuweisen sondern einen Einzug.

Aber Umgangssprachlich ist mit einer Mietbescheinigung die Wohnungsgeberbescheinigung gemeint.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #18 - 03.09.2017 um 12:00:01
 
Zeno schrieb am 02.09.2017 um 22:44:14:
Oder ist dies was völlig anderes? 

Druck dir doch das Formular aus:
http://www.norden.de/media/custom/512_5354_1.PDF?1447340061

Fülle es aus.
Bist du Mieter, dann bist du der Wohnungsgeber für deinen (zu dir ziehenden )Ehepartner und du unterschreibst als Wohnungsgeber das Formular.
Die Meldebehörde freut sich und nimmt das Formular zu den Akten.

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frog
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Antwort #19 - 06.09.2017 um 10:51:15
 
Ich wollte nochmal Rückmeldung geben: Besuch beim EMA (und dem SB der mir auch die Auskunft per Email erteilte) war nicht überraschend - Wohnungsgeber "muss" der Vermieter sein. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung zu nennen konnte man nicht nennen.
Die Lösung des Problems war einfach: neben dem EMA in der Bäckerei einen Kaffee getrunken, dann wieder in den Warteraum, abgepasst bis der halsstarrige SB einen "Kunden" hatte und neue Nummer gezogen. Dann ging es zu einem anderen SB der die Anmeldung der Wohnung ohne Murren durchgeführt hat.  Smiley
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« Zuletzt geändert: 06.09.2017 um 11:04:18 von frog »  
 
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KaGe
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Antwort #20 - 06.09.2017 um 11:15:28
 
@frog
Man kann nicht davon ausgehen, dass es überlall so geht wie in deiner Kommune und deinen zuständigen Behörden. Oft ist auch kein Kaffeebäcker nebenan.

Der Wohnungsgeber kann bei FZF oder deutsch-deutsch Zusammenzug von Personen auch der bisherige Mieter sein. Es betrifft also keineswegs nur Ausländer.

Das kann man in dem Formular sehr gut lesen. Wenn man Mieter ist, genügt die Angabe, wer der Vermieter ist.
ganz ohne Kaffee
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Saxonicus
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Antwort #21 - 06.09.2017 um 11:19:15
 
frog schrieb am 06.09.2017 um 10:51:15:
Dann ging es zu einem anderen SB der die Anmeldung der Wohnung ohne Murren durchgeführt hat.

Nun ja, man kann wohl nicht immer erwarten, dass jeder Mitarbeiter des EMA oder anderer Behörden über die entsprechende Sachkunde verfügt.

Bei unseren letzten Wohnungswechsel erklärte mir die Dame bei dem EMA  auch, dass die Aufenthaltsberechtigung meiner Frau ein schwacher Aufenthaltstitel sei und ich erst noch die Zustimmung der ABH zum Umzug einholen müsste. Bei einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter konnte die Angelegenheit dann geklärt werden.
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tizedboy
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Antwort #22 - 06.09.2017 um 15:17:13
 
frog schrieb am 06.09.2017 um 10:51:15:
Die Lösung des Problems war einfach: neben dem EMA in der Bäckerei einen Kaffee getrunken, dann wieder in den Warteraum, abgepasst bis der halsstarrige SB einen "Kunden" hatte und neue Nummer gezogen. Dann ging es zu einem anderen SB der die Anmeldung der Wohnung ohne Murren durchgeführt hat.  


Es hilft tatsächlich zu einem anderen SB zu gehen.
Keine Ahnung, warum die so unterschieldich agieren.
Aber das ist nich nur bei ABH.
Bei mir war es so bei der Krankenkasse wegen
Vorabzustimmung über die Aufnahme meiner Frau in meine GKV wegen FZF.
Die 1.SB sagte nein, 5 Minuten Spater die 2. sagte ja.
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