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Verkauf Immobilie im Iran: Vorgehen/Erfahrung? (Gelesen: 1.356 mal)
Themen Beschreibung: 2. Steuer in D?
Seoman305
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02.08.2017 um 14:18:48
 
Hallo,
ohne zu sehr ins Detail zugehen mit der Bitte um allgemeine Hilfe wenn das jemand weiß:

Meine Frau (in2-3 Monaten auch dt. Staatsbürgerin) will eine Immobilie im Iran verkaufen.
Frage: Wie ist der Ablauf wenn sie dies von hier aus machen will (durch Vollmacht an Schwester?), da sie aus bekannten Gründen nicht einreisen will/wird.
Sollte man sich dazu unbedingt einen Anwalt mit Vertretung vor Ort nehmen?

2. Deutscher Rechtsbezug:
Wie wird das Geld nach dem Verkauf in Deutschland steuerrechtlich behandelt? Objekt ist seit 6-7 Jahren im Besitz.

danke, wg. Frage nach Erfahrung hier, gerne auch ins Userforum verschieben Cool


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Aras
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Antwort #1 - 02.08.2017 um 14:30:57
 
Sie muss eine notarielle Vollmacht an die Schwester erteilen. Inhalt dieser Vollmacht muss genau formuliert sein. Am Besten geht man/die Schwester zu einem iranischen Notariat und lässt sich einen Textvorschlag erstellen. Nicht vergessen, dass die Vollmacht neben sabte asnad wa amlak (Grundbuchamt) auch für edare mal(Finanzamt) und Shahrdari(Gemeindeverwaltung) benötigt wird.

Es gibt eine Site vom iranischsn Außenministerium wo man den Text vorher eintippen muss. Glaub irgendwas wie tak.mfa.ir oder so. Dann kann man zum Konsulat und die Vollmacht erstellen lassen.

Keine Ahnung wie man das steuerlich regelt. Da braucht man wohl nen Steuerberater.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Seoman305
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Antwort #2 - 02.08.2017 um 14:34:14
 
Vielen Dank Aras, hatte auf dich gehofft Smiley
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Antwort #3 - 02.08.2017 um 15:29:28
 
hab was vergessen:
In der Vollmacht  muss die Immobilie konkret benannt werden. D.h. deine Frau sollte deiner Schwester auch gleich eine Original/Kopie des takbargi (Ein-Blatt [Besitz-Urkunde]) oder des Besitzheftes  geben, damit sie das für die Textvorlage geben kann.
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