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Unabsichtlicher Fehler in der Heiratsurkunde - Visum abgelehnt - Klage erhoben (Gelesen: 15.388 mal)
vodun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unabsichtlicher Fehler in der Heiratsurkunde - Visum abgelehnt - Klage erhoben
01.08.2017 um 19:32:14
 
Hallo Ihr Lieben,
es geht um folgendes: Unsere Ehe besteht seit 18Jahren, ich habe meinen Mann 1997 in Gambia kennengelernt und zwei Jahre mit ihm dort zusammengelebt. 1999 haben wir dann geheiratet und danach bekam mein Mann anstandslos das Visum zur FZF. Nachdem wir ca. 5 Jahre in Deutschland lebten, wurde er straffällig und abgeschoben. Es gab eine Einreisesperre, die im Jahr 2016 wieder aufgehoben wurde. Im Nov. 2016 beantragte mein Mann das Visum zur FZF erneut. Die Überprüfung dauerte 8Monate und letzte Woche kam die Ablehnung.

GRUND: wegen inhaltlicher Zweifel an der Heiratsurkunde. PLÖTZLICH! Also habe ich beim Amtsgericht zwei Beratungsscheine für den Verwaltungsakt und Ausländerrecht bekommen. Habe dann auch sofort einen Anwalt gefunden, der bereits Klage beim Verwaltungsgericht in BERLIN erhoben hat.

Nach eingehendem Studium der Heiratsurkunde, die mein Mann eingescannt und mir per Mail schickte,  habe ich den Fehler selbst entdeckt. Es geht um den Familienstatus seines Vaters, der bei unserer Eheschließung bereits seit 8 Jahren verstorben war. Der Status auf der Urkunde war nicht richtig eingetragen worden, und lautete irrtümlich auf *im Ruhestand* anstatt *verstorben*...

Fehler passieren nunmal. Dieser Fehleintrag wurde bei der Vergabe des Visums im Jahr 2000 jedoch nicht bemängelt.(wahrscheinlich ebenfalls übersehen)...hehe!

Fakt ist, dass einmal die Urkunde gut genug war und jetzt nicht mehr sein soll...

jedenfalls hat mein Mann mittlerweile die Sterbeurkunde seines Vaters angefordert, läßt diese übersetzen und beglaubigen und reicht sie der Botschaft nach. Diese Vorgehensweise wurde uns, nachdem ich dem Anwalt meine Entdeckung des Fehlers mitteilte ebenfalls empfohlen, denn damit kann Prozeß abgekürzt werden die Klage wieder zurückgezogen werden, wenn die Botschaft diese Sterbeurkunde als Beweis akzeptiert. Mein Mann müßte dann auch kein neues Visum beantragen.
Der Prozeß würde bis zu eineinhalb Jahren dauern....

was, wenn ich diesen Fehler nicht entdeckt hätte? Die Botschaft teilte meinem Mann in der Absage jedenfalls nur *inhaltliche Zweifel* an der Urkunde mit...

Es ist ziemlich klar, dass es sich hier um ein Versehen handeln muss, denn anders läßt sich nicht erklären, wie so ein falscher Status in die Urkunde kam.

Dazu muss man noch sagen, dass es in 3.Welt-Ländern, Geburts- und Sterberegister lange nicht gab, und viele somit nicht mal wissen, wann Ihre Eltern, oder sogar sie selbst geboren wurden. Seit den 80er 90er Jahren hat sich dies aber geändert. Ich bin froh, dass mein Mann wenigstens das genaue Sterbedatum durch eine Sterbe-Urkunde vorlegen kann. Kann man nur hoffen, dass es der Botschaft dann beliebt, das Visum auszustellen...


abschließend nun zu meiner Frage:
Ist hier im Forum jemand, dem so was Irres auch widerfahren ist? Und wie wurde dann das Problem gelöst?

Danke für alle Antworten und Ratschläge!

Mary
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Antwort #1 - 01.08.2017 um 19:38:14
 
vodun schrieb am 01.08.2017 um 19:32:14:
was, wenn ich diesen Fehler nicht entdeckt hätte? Die Botschaft teilte meinem Mann in der Absage jedenfalls nur *inhaltliche Zweifel* an der Urkunde mit.

Das nennt sich Urkundenprüfung (UP), die es beim FZF aus Gambia i.d.R. gibt, da Gambia einen unsicheren Urkundenverkehr hat und es deswegen keine Legalisierung gibt.
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1791676/Daten/7376725/Merkblatt_Gambi...

Ihr hättet während eurer Deutschlandzeit einfach Eure ausländische Ehe nach beurkunden lassen können, dann wäre das vermutlich schon damals aufgefallen!



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vodun
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Antwort #2 - 01.08.2017 um 19:53:41
 

Leider hat uns das damals niemand geraten, empfohlen oder gesagt.


Ok..ich habe gestern auch eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde beim Standesamt (hier in Deutschland) angefordert. Auf der Notiz, die ich vom Standesamt erhalten habe steht:
Diese Urkunde wurde durch die Botschaft in Dakar inhaltlich überprüft Datum: 29.05.2001

Und jetzt nochmal?

Die Überprüfung wurde durch die Botschaft in den letzten 8 Monaten vorgenommen, und kostete uns über 300Euro Traurig
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« Zuletzt geändert: 01.08.2017 um 20:06:10 von vodun »  
 
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Antwort #3 - 01.08.2017 um 20:38:58
 
vodun schrieb am 01.08.2017 um 19:53:41:
Die Überprüfung wurde durch die Botschaft in den letzten 8 Monaten vorgenommen, und kostete uns über 300Euro 

Das ist normal und wird je nach Umständen im jeweiligen land berechnet...kostet in anderen Ländern teilweise deutlich mehr und ist trotzdem nicht kostendeckend!
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okatomy
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Antwort #4 - 01.08.2017 um 21:12:31
 
Die Erklärung ist wohl folgende:

Die Urkundenprüfung für Länder mit unsicherem Urkundenwesen wurde erst irgendwann in den 2000er eingeführt.

Ob das wirklich die einzigen inhaltlichen Zweifel waren kann man auch nicht mit Sicherheit sagen. Oft stimmt auch mehr nicht wie Geburtsdatum, Geburtsort oder auch immer mal wieder hat jemand seine eine komplett falsche Identität angenommen.
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vodun
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Antwort #5 - 01.08.2017 um 21:26:08
 
Danke!

Der Anwalt wartet im Moment noch auf die Erläuterungen der Botschaft und die Unterlagen vom hiesigen Standesamt, dann wird es klar welche inhaltlichen Zweifel es genau sind...
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Antwort #6 - 02.08.2017 um 00:28:13
 
1. Was hat der Familienstand des Vaters für eine Relevanz?
2.
vodun schrieb am 01.08.2017 um 19:53:41:
Ok..ich habe gestern auch eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde beim Standesamt (hier in Deutschland) angefordert. Auf der Notiz, die ich vom Standesamt erhalten habe steht:
Diese Urkunde wurde durch die Botschaft in Dakar inhaltlich überprüft Datum: 29.05.2001

Die Ehe wurde 2001 nachregistriert oder was meinst du damit, wenn du eine begl. Abschrift der "Heiratsurkunde" beim deutschen Standesamt eingeholt hast?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 02.08.2017 um 08:43:15
 
Aras schrieb am 02.08.2017 um 00:28:13:
Was hat der Familienstand des Vaters für eine Relevanz?


Das würde mich auch mal interessieren. Kann man dadurch die Identität des Antragstellers verschleiern?

Zitat:
Der Anwalt wartet im Moment noch auf die Erläuterungen der Botschaft und die Unterlagen vom hiesigen Standesamt, dann wird es klar welche inhaltlichen Zweifel es genau sind...


.. daher würde ich das zunächst mal abwarten um Gewissheit zu haben, was die Botschaft an der Urkunde stört.
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Antwort #8 - 02.08.2017 um 09:16:00
 
vodun schrieb am 01.08.2017 um 19:53:41:
Ok..ich habe gestern auch eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde beim Standesamt (hier in Deutschland) angefordert. Auf der Notiz, die ich vom Standesamt erhalten habe steht:
Diese Urkunde wurde durch die Botschaft in Dakar inhaltlich überprüft Datum: 29.05.2001

Wenn er diese Abschrift beim Antrag abgegeben hätte, gäbe es das Problem jetzt nicht.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #9 - 02.08.2017 um 14:08:36
 
Auf dem Hinweis des Standesamtes in der BRD steht, dass die Deutsche Botschaft in Dakar die Heiratsurkunde inhaltlich überprüft hat und dass ich eine begl. Abschrift anfordern kann. Das habe ich leider erst jetzt getan..

Der neue Visums-Antrag wurde im November 2016 gestellt. Da es beim Visum im Jahr 2000 bei unserer Heiratsurkunde keine inhaltlichen Zweifel gab konnte ich zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen Grund sehen, die Abschrift anzufordern.

Dieser Hinweis steht auf einem kleinen Papierstreifen und war mir bis vor ein paar Tagen noch nicht einmal in den Unterlagen aufgefallen. Er fiel buchstäblich aus dem Ordner.... Schockiert/Erstaunt


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Antwort #10 - 03.08.2017 um 00:26:33
 
Aras schrieb am 02.08.2017 um 00:28:13:
1. Was hat der Familienstand des Vaters für eine Relevanz?
2.
Die Ehe wurde 2001 nachregistriert oder was meinst du damit, wenn du eine begl. Abschrift der "Heiratsurkunde" beim deutschen Standesamt eingeholt hast?


Sieht ganz so aus!
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Antwort #11 - 03.08.2017 um 15:33:06
 
Neuester Stand der Dinge, die inhaltliche überprüfte Urkunde ist in den tiefen des Standesamt-Archivs untergetaucht und nicht auffindbar. Es tut Ihnen leid.... Schockiert/Erstaunt

Der Anwalt befindet sich im Urlaub.

Soviel zur Bürokratie.
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Antwort #12 - 03.08.2017 um 19:06:04
 
vodun schrieb am 03.08.2017 um 15:33:06:
Neuester Stand der Dinge, die inhaltliche überprüfte Urkunde ist in den tiefen des Standesamt-Archivs untergetaucht und nicht auffindbar. Es tut Ihnen leid.... Schockiert/Erstaunt


Vollkommen belanglos und egal.
Die Abschrift der Heiratsantrags aus dem Register reicht aus. Was dort steht muss ohne wenn und aber von jeder deutschen Behörde anerkannt werden.
Einfach diese Urkunde der Botschaft als Remonstration nachreichen, vielleicht gehts dann ja einfach ohne Klage.
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Antwort #13 - 03.08.2017 um 20:36:56
 
garfield2008 schrieb am 03.08.2017 um 19:06:04:
Vollkommen belanglos und egal.
Die Abschrift der Heiratsantrags aus dem Register reicht aus. Was dort steht muss ohne wenn und aber von jeder deutschen Behörde anerkannt werden.
Einfach diese Urkunde der Botschaft als Remonstration nachreichen, vielleicht gehts dann ja einfach ohne Klage.


Das wäre gut, aber was ist eine Abschrift des Heiratsantrags???
und aus welchem Register? Wir haben im Ausland geheiratet..und mein Mann hat ein Visum bekommen...nun ist die Urkunde auf einmal nicht mehr gut genug...
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Antwort #14 - 03.08.2017 um 20:54:28
 
Heiratseintrag ist bestimmt gemeint, damals wohl noch Familienbuch.

Soviel ich weiß werden ausländische Ehen doch nur eingepflegt wenn die auch nachbeurkundet wurden.
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