Hallo Ihr Lieben,
es geht um folgendes: Unsere Ehe besteht seit 18Jahren, ich habe meinen Mann 1997 in Gambia kennengelernt und zwei Jahre mit ihm dort zusammengelebt. 1999 haben wir dann geheiratet und danach bekam mein Mann anstandslos das Visum zur
FZF. Nachdem wir ca. 5 Jahre in Deutschland lebten, wurde er straffällig und abgeschoben. Es gab eine
Einreisesperre, die im Jahr 2016 wieder aufgehoben wurde. Im Nov. 2016 beantragte mein Mann das Visum zur
FZF erneut. Die Überprüfung dauerte 8Monate und letzte Woche kam die Ablehnung.
GRUND: wegen inhaltlicher Zweifel an der Heiratsurkunde. PLÖTZLICH! Also habe ich beim Amtsgericht zwei Beratungsscheine für den Verwaltungsakt und Ausländerrecht bekommen. Habe dann auch sofort einen Anwalt gefunden, der bereits Klage beim Verwaltungsgericht in BERLIN erhoben hat.
Nach eingehendem Studium der Heiratsurkunde, die mein Mann eingescannt und mir per Mail schickte, habe ich den Fehler selbst entdeckt. Es geht um den Familienstatus seines Vaters, der bei unserer Eheschließung bereits seit 8 Jahren verstorben war. Der Status auf der Urkunde war nicht richtig eingetragen worden, und lautete irrtümlich auf *im Ruhestand* anstatt *verstorben*...
Fehler passieren nunmal. Dieser Fehleintrag wurde bei der Vergabe des Visums im Jahr 2000 jedoch nicht bemängelt.(wahrscheinlich ebenfalls übersehen)...hehe!
Fakt ist, dass einmal die Urkunde gut genug war und jetzt nicht mehr sein soll...
jedenfalls hat mein Mann mittlerweile die Sterbeurkunde seines Vaters angefordert, läßt diese übersetzen und beglaubigen und reicht sie der Botschaft nach. Diese Vorgehensweise wurde uns, nachdem ich dem Anwalt meine Entdeckung des Fehlers mitteilte ebenfalls empfohlen, denn damit kann Prozeß abgekürzt werden die Klage wieder zurückgezogen werden, wenn die Botschaft diese Sterbeurkunde als Beweis akzeptiert. Mein Mann müßte dann auch kein neues Visum beantragen.
Der Prozeß würde bis zu eineinhalb Jahren dauern....
was, wenn ich diesen Fehler nicht entdeckt hätte? Die Botschaft teilte meinem Mann in der Absage jedenfalls nur *inhaltliche Zweifel* an der Urkunde mit...
Es ist ziemlich klar, dass es sich hier um ein Versehen handeln muss, denn anders läßt sich nicht erklären, wie so ein falscher Status in die Urkunde kam.
Dazu muss man noch sagen, dass es in 3.Welt-Ländern, Geburts- und Sterberegister lange nicht gab, und viele somit nicht mal wissen, wann Ihre Eltern, oder sogar sie selbst geboren wurden. Seit den 80er 90er Jahren hat sich dies aber geändert. Ich bin froh, dass mein Mann wenigstens das genaue Sterbedatum durch eine Sterbe-Urkunde vorlegen kann. Kann man nur hoffen, dass es der Botschaft dann beliebt, das Visum auszustellen...
abschließend nun zu meiner Frage:
Ist hier im Forum jemand, dem so was Irres auch widerfahren ist? Und wie wurde dann das Problem gelöst?
Danke für alle Antworten und Ratschläge!
Mary