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Unabsichtlicher Fehler in der Heiratsurkunde - Visum abgelehnt - Klage erhoben (Gelesen: 15.387 mal)
vodun
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Antwort #15 - 03.08.2017 um 22:16:21
 
okatomy schrieb am 03.08.2017 um 20:54:28:
Heiratseintrag ist bestimmt gemeint, damals wohl noch Familienbuch.

Soviel ich weiß werden ausländische Ehen doch nur eingepflegt wenn die auch nachbeurkundet wurden.


Ja, das stimmt, doch ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in
Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Bei uns wurde kein Familienbuch angelegt. Ich habe nur nachträglich hier meinen Nachnamen ändern lassen, da das nicht bei der Trauung im Ausland automatisch vermerkt wird..
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vodun
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Antwort #16 - 03.08.2017 um 23:29:56
 
okatomy schrieb am 01.08.2017 um 21:12:31:
Die Erklärung ist wohl folgende:

Die Urkundenprüfung für Länder mit unsicherem Urkundenwesen wurde erst irgendwann in den 2000er eingeführt.

Ob das wirklich die einzigen inhaltlichen Zweifel waren kann man auch nicht mit Sicherheit sagen. Oft stimmt auch mehr nicht wie Geburtsdatum, Geburtsort oder auch immer mal wieder hat jemand seine eine komplett falsche Identität angenommen.


Ich hoffe, das wird sich bald alles herausstellen!
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Antwort #17 - 03.08.2017 um 23:33:23
 
hge2001 schrieb am 02.08.2017 um 08:43:15:
Das würde mich auch mal interessieren. Kann man dadurch die Identität des Antragstellers verschleiern?

Mich auch, vor Allem weil der Vater bereits lange Zeit verstorben war.


.. daher würde ich das zunächst mal abwarten um Gewissheit zu haben, was die Botschaft an der Urkunde stört.


Ja, das müssen wir wohl abwarten...
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vodun
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Antwort #18 - 03.08.2017 um 23:35:29
 
garfield2008 schrieb am 02.08.2017 um 09:16:00:
Wenn er diese Abschrift beim Antrag abgegeben hätte, gäbe es das Problem jetzt nicht.


Es kann noch viel größere Probleme geben, denn die Urkunde ist im Archiv des Standesamts plötzlich nicht mehr auffindbar... Schockiert/Erstaunt
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Antwort #19 - 04.08.2017 um 00:52:33
 
vodun schrieb am 03.08.2017 um 22:16:21:
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. 


Richtig, genauso wenig wie eine Behörde eine Urkunde aus einem Staat mit unsicheren Urkundenwesen anerkennen muss. Jede Behörde kann eine Überprüfung verlangen. Und wenn dann das Haar in der Suppe gefunden wird, wird der Antrag halt abgelehnt. Der Verweis auf die alte Überprüfung macht ja die fehlerhafte Urkunde nicht richtiger. Bei der Nachprüfung hättest du eine deutsche Urkunde gehabt und dein Mann wäre IMHO bereits hier.

Wenn man die Hausaufgaben nicht macht muss man halt dann Nachsitzen.
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vodun
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Antwort #20 - 04.08.2017 um 03:25:04
 
grisu1000 schrieb am 04.08.2017 um 00:52:33:
Richtig, genauso wenig wie eine Behörde eine Urkunde aus einem Staat mit unsicheren Urkundenwesen anerkennen muss. Jede Behörde kann eine Überprüfung verlangen. Und wenn dann das Haar in der Suppe gefunden wird, wird der Antrag halt abgelehnt. Der Verweis auf die alte Überprüfung macht ja die fehlerhafte Urkunde nicht richtiger. Bei der Nachprüfung hättest du eine deutsche Urkunde gehabt und dein Mann wäre IMHO bereits hier.

Wenn man die Hausaufgaben nicht macht muss man halt dann Nachsitzen.


Hätte nützt uns jetzt auch nix mehr. Wie geht es weiter ist die Frage?
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deerhunter
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Antwort #21 - 04.08.2017 um 05:21:42
 
vodun schrieb am 04.08.2017 um 03:25:04:
Wie geht es weiter ist die Frage?


Möglicherweise die "unrichtigen" Daten bereinigen lassen (gerichtlich) und dann möglicherweiseerneute UP
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vodun
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Antwort #22 - 04.08.2017 um 14:08:24
 
deerhunter schrieb am 04.08.2017 um 05:21:42:
Möglicherweise die "unrichtigen" Daten bereinigen lassen (gerichtlich) und dann möglicherweiseerneute UP


Das wird sicherlich gemacht. Wofür steht UP, bitte?
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okatomy
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Antwort #23 - 04.08.2017 um 14:16:00
 
Urkundenüberprüfung.
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Antwort #24 - 04.08.2017 um 16:11:38
 
okatomy schrieb am 04.08.2017 um 14:16:00:
Urkundenüberprüfung.



!! DANKE!!
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Antwort #25 - 05.08.2017 um 11:46:05
 
@vodun,

frage doch mal das Standesamt, ob eure Ehe im Register steht (also damals ein Familienbuch angelegt wurde) oder ob nur eine Namensänderung gemacht haben. Wenn ersteres dann lass eine Abschrift aus dem Register machen und lass es bei der Botschaft nachreichen.
Diese Abschrift ist wie eine deutsche Eheurkunde und muss von der Botschaft ohne weitere Überprüfung anerkannt werden.
Wenn das Standesamt damals nur eine Namensänderung durchgeführt hat muss leider das ganze Prozedere mit der Urkundenüberprüfung durchgefüht werden. Allerdings war damals nur das Standesamt 1 in Berlin für Namensänderungen zuständig, wenn kein Familienbuch (jetzt Eintrag ins Eheregister) angelegt wurde. Du hast wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, das ein Familienbuch angelegt wurde.
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Antwort #26 - 05.08.2017 um 15:34:41
 
garfield2008 schrieb am 05.08.2017 um 11:46:05:
@vodun,

frage doch mal das Standesamt, ob eure Ehe im Register steht (also damals ein Familienbuch angelegt wurde) oder ob nur eine Namensänderung gemacht haben. Wenn ersteres dann lass eine Abschrift aus dem Register machen und lass es bei der Botschaft nachreichen.
Diese Abschrift ist wie eine deutsche Eheurkunde und muss von der Botschaft ohne weitere Überprüfung anerkannt werden.
Wenn das Standesamt damals nur eine Namensänderung durchgeführt hat muss leider das ganze Prozedere mit der Urkundenüberprüfung durchgefüht werden. Allerdings war damals nur das Standesamt 1 in Berlin für Namensänderungen zuständig, wenn kein Familienbuch (jetzt Eintrag ins Eheregister) angelegt wurde. Du hast wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, das ein Familienbuch angelegt wurde.


Ich habe nur die Namensänderung in Berlin beantragt. Falls aber dadurch ein Familienbuch angelegt wurde, haben wir davon nichts mitbekommen. Müssten wir unser Familienbuch dann damals nicht ausgehändigt bekommen haben. Ich werde mich an das Standesamt Berlin wenden. Von dort habe ich eine Bescheinigung, dass ab Nov.2000 der Geburtsnamen des Mannes nach deutschem Recht bestimmt wurde.

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Antwort #27 - 05.08.2017 um 15:46:30
 
vodun schrieb am 05.08.2017 um 15:34:41:
Falls aber dadurch ein Familienbuch angelegt wurde, haben wir davon nichts mitbekommen.

Das Familienbuch wurde nur angelegt, wenn die Eheschließung nachregistriert wurde. Das geschah nur auf Antrag der Ehepartner.

Zitat:
Müssten wir unser Familienbuch dann damals nicht ausgehändigt bekommen haben.

Nein, das verwechselst mit dem Familienstammbuch.

Heute gibt es dieses Familienbuch ohnehin nicht mehr. Da wird die nachregistrierte Ehe im normalen Heiratsregister eingetragen.
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vodun
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Antwort #28 - 05.08.2017 um 16:08:02
 
Saxonicus schrieb am 05.08.2017 um 15:46:30:
Das Familienbuch wurde nur angelegt, wenn die Eheschließung nachregistriert wurde. Das geschah nur auf Antrag der Ehepartner.


Nein, das verwechselst mit dem Familienstammbuch.

Heute gibt es dieses Familienbuch ohnehin nicht mehr. Da wird die nachregistrierte Ehe im normalen Heiratsregister eingetragen.

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Antwort #29 - 05.08.2017 um 16:11:53
 
Ich glaube auch, dass der  Eintrag ins Heiratsregister nur dann automatisch erfolgt, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wird... bei einer im Ausland geschlossenen Ehe muss das beantragt werden.

Die Namensänderung musste ich allerdings auch *nachbeantragen*....


Unsere Klage wurde gegen das Auswärtige Amt erhoben, nicht gg. das Verwaltungsgericht (das war ein Versehen in meinem ersten Beitrag). Jedenfalls hoffe ich immer noch, dass sich das außergerichtlich klären läßt.
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« Zuletzt geändert: 05.08.2017 um 16:25:01 von vodun »  
 
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