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Anerkennung der rumänischen Schulzeugnisse bei einer Ausbildung (Gelesen: 2.193 mal)
Errare_humanum_est
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01.08.2017 um 12:51:04
 
Hallo,

es geht um einen Rumänen, der in Rumänien 9 volle Jahre die Schule besucht hat. Ich kenne mich nicht mit dem rumänischen Schulsystem aus, aber es ist eine Art Gesamtschule, die er nach 9 vollen Jahren verlassen hatte.

Der Rumäne hat einige Jahre in Deutschland gearbeitet, bis sein Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert wurde.
Mittlerweile ist er vom Arbeitslosengeld 1 auf ALG II abgerutscht.
Er hat in der Zeit aber immerhin die B1 Sprachprüfung bestanden. 

Nun hat er die Möglichkeit eine Ausbildungsstelle als Anlagenmechaniker für Sanitär- Klima- und Heizungstechnik zu bekommen. Dafür ist normalerweise ein deutscher Hauptschulabschluss erforderlich. Und den bekommt man in Deutschland in der Regel nach 9 Jahren Schule. Nun weiß ich aber nicht, ob seine 9 Jahre Schule dem deutschen Hauptschulabschluss gleichgestellt sind.
Der Sprachnachweis B1 sollte meines Wissens für eine Ausbildung ausreichen.

Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?

Die für die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen zuständige Stelle bei der Bezirksregierung in Düsseldorf ist erst ab übermorgen wieder erreichbar.
Und ich würde gerne schon eher etwas erfahren, weil es mit der Bewerbung eilt.

Gruß
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Aras
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Antwort #1 - 01.08.2017 um 13:24:26
 
Hallo,

eine Zeugnisanerkennung wäre nur nötig, wenn man für die Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik auch einen Hauptschulabschluss benötigen würde. Im Bereufsbildungsgesetz (BBiG) wird generell für eine Berufsausbildung kein allg. Schulabschluss vorausgesetzt. In der Ausbildungsordnung zum  Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik wird auch kein Schulabschluss verlangt.
Da kein Schulabschluss verlangt wird, kann auch kein Hauptschulabschluss verlangt werden.

Du kannst dir generell merken, dass alle Ausbildungsbildungsberufe nach BBiG grundsätzlich keinen allg. Schulabschluss voraussetzen. Also auch Förderschüler und Schulabbrecher können diese Berufe erlangen.

Der Staat verlangt erst allg. Schulabschlüsse, wenn diese für den Beruf tatsächlich nötig sind.  Das sind aber in der Regel keine Berufe nach BBiG sondern eher Berufe wie Gesundheits- und  Krankenpfleger, Altenpfleger, Heilpfleger welche mittlere Reife erfordern. 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html
https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/anlagenmechaniker_hei...
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Saxonicus
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Antwort #2 - 01.08.2017 um 13:53:15
 
Es dürfte wohl eher am Ausbilder liegen, ob er die schulischen Voraussetzungen des Bewerbers als ausreichend betrachtet, ggf. wird er den Bewerber einen Eignungstest unterziehen.
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Antwort #3 - 01.08.2017 um 18:06:18
 
Errare_humanum_est schrieb am 01.08.2017 um 12:51:04:
weil es mit der Bewerbung eilt.

Dann jetzt auf jeden Fall schnell bewerben. Wenn der Ausbilder noch Nachweise will, wird er das mitteilen.
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Errare_humanum_est
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Antwort #4 - 03.08.2017 um 09:05:03
 
Vielen Dank. Der Ausbilder ist zum Glück sehr kooperativ und wird den Bewerber nur einem kurzen Mathe- und Physiktest unterziehen.

Könnte bei der Anmeldung zur Berufsschule nach zusätzlichen Nachweisen gefragt werden?
Reicht da z.B. das erreichte Sprachniveau B1 aus?
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erne
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Antwort #5 - 09.08.2017 um 17:34:20
 
Errare_humanum_est schrieb am 03.08.2017 um 09:05:03:
Könnte bei der Anmeldung zur Berufsschule nach zusätzlichen Nachweisen gefragt werden?
Reicht da z.B. das erreichte Sprachniveau B1 aus? 


kommt darauf an, wie seine Sprachkenntnisse *tatsächlich* sind, und nicht was bei einem Test festgestellt wurde.
Ich kenne einige mit B1, die würden in der Berufsschule mit den Ohren schlackern.
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