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Droht jetzt die Ausweisung? (Gelesen: 4.481 mal)
sonnenstrahl23
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Droht jetzt die Ausweisung?
26.07.2017 um 08:36:35
 
Guten Tag zusammen,

ich hoffe das mir hier diejenigen antworten, die evtl. selbst Sachbearbeiter sind und sich gut auskennen.

Ich bin Deutsche - eingebürgert 1999 - von Geburt an in Deutschland.

Habe Kinder - alle wohl integriert - nur ein Sohn macht Sorgen.

Er ist 1990 hier in Deutschland geboren und lebt auch seit dem ausschliesslich hier besitzt den bosnischen Pass.

In seiner Jugend hat er Straftaten begangen und wurde auch nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Die letzte Sache sass er 2013 ab.
Damals hat er von der Anstalt aus einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis  bei der ABH gestellt , bis heute
also lange 4,5 Jahre wurde ihm lediglich alle halb Jahre mal die
Fiktionsbescheinigung verlängert.

So gingen die Jahre ins Land ohne das er richtig Fuss fassen konnte, und auch in diesem Sinne demotiviert war. Der zuständige Sachbearbeiter hat ihm damals hoch und heilig versprochen ihn auszuweisen, und bemühte sich auch schon in 2013 dies über das RP zu erwirken, jedoch kam eine Ablehnung seitens des RP und der Sachbearbeiter wurde damals schon aufgefordert ihm eine AE zu erteilen. Dies tat er nicht.

Nun habe ich vor paar Monaten angefangen der Sache nachzugehn, da meines Erachtens nach ein Leben hier nur funktionieren kann wenn man arbeitet, ein zuhause hat und sich an deutsche Gesetze hält.
Ansonsten hat man nicht viel Chancen zur Gesellschaft dazu zu gehören.
Ich verhalf meinem Sohn zu einem Job. Ich habe ihm bei mir ein Zimmer gegeben. Und ich habe ihm empfohlen endlich mal beim Ausländeramt sozusagen zu kämpfen, das man endlich ein AE erteilt und nicht schon wieder die FB verlängert und tschüss.
Auch das er dann einen Führerschein macht.
Das er einfach ein gut bürgerliches anständiges Leben beginnt.

So kommts, das mein Sohn auch Hoffnung bekam das dieses Dahinleben mal ein Ende nimmt.
Nun kämpft man seit 3 Monaten darum und zu guter letzt hat mir die Sachbarbeiterin gesagt er bekommt einen Termin zur "Anhörung" zugeschickt.

Was ist eine Anhörung? Bezieht sich des darauf das einer ausgewiesen werden soll?
Mir wurde auf Anfragen gesagt " soweit sind wir noch nicht "

Ich möchte noch dazu sagen, das alle anderen meiner Kinder sehr gute Schüler sind, und das es nur von dem einen solche Probleme gibt.
Keiner von uns hat Hartz 4 - im Gegenteil mein Mann und ich sind selbständige Gewerbebetreibende und finanzieren alles selbst.
Niemand will hier was vom Staat geschenkt und jeder hält sich ans Gesetz,
aber es wäre schön wenn man dem Kerl jetzt auch mal Stabilität verschaffen könnte.

Was meint ihr, wie schauts aus - nachdem die Ausländergesetze so verschärft wurden?



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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.07.2017 um 08:55:19
 
Anhörung beduetet zunächst mal nur dass man mit Ihm über seinen Aufenthalt nochmnal genauer reden möchte. Vermutlich soll er darlegen und anhand Nachweisen beweisen dass er inzwischen ein sauberes Laben führt und von Ihm keine Gefahr für Deutschland und die Gesellschaft mehr ausgeht. Was der SB vielleicht schon plant mit Ihm vorzuhaben kann man daran nicht erkennen.

Auch kann hier niemend eine brauchbare Beurteilung abgeben da vieles nicht bekannt ist( Strafmaße, vorgänger-AEs , Mit welcher Begründung immer FB,) und wohl nur in seiner Ausländerakte zu finden ist.

Daher mein dringender Rat: Wenn Ihm der Aufenthalt in D wichtig ist sollte man sich in so einer Situation auch mal überlegen sich anwaltlich vertreten zu lassen. Mit der Historie lauern einfach zu viele Fallen in die man sich hineinmanövrieren kann. Ein Anwalt könnte dann auch mal Akteneinsicht beantragen und eine brauchbare Einschätzung abgeben.

Du hast aber insofern recht dass im Moment ein gewisser gesellschaftlicher und politischer Druck auf den Behörden liegt, Straffällige und Integrationsverweigerer auch wieder los zu werden. Dein Sohn muss also alles tun um nicht zu dieser Gruppe gezählt zu werden, insbesondere Straffreiheit und geregeltes Einkommen / Ausbildung wären das a und o.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.07.2017 um 09:12:43
 
sonnenstrahl23 schrieb am 26.07.2017 um 08:36:35:
Was meint ihr, wie schauts aus - nachdem die Ausländergesetze so verschärft wurden?

Davon ist mir bis jetzt nichts bekannt geworden, kannst Du mich da mal aufklären ?
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sonnenstrahl23
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.07.2017 um 10:11:36
 
ja ich habe mal so nachgeschaut und die Rede von Innenminister De Mezeire gelesen zum Thema " einfachere Abschiebung " und das wohl hierzu neue Gesetze erlassen wurden. Naja als Laie kann man wohl lesen aber weniger verstehn? Griesgrämig
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 26.07.2017 um 10:17:29
 
sonnenstrahl23 schrieb am 26.07.2017 um 10:11:36:
....die Rede von Innenminister De Maizière 

Wahlversprechen und Wahlkampfgetöse sind keine Gesetze und nach der Wahl auch meistens ganz schnell wieder vergessen.
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sonnenstrahl23
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.07.2017 um 10:43:50
 
Laut lachend Durchgedreht ach du liebe Zeit

Aber kennt sich jemand hier richtig mit Ausweisung aus? Ist es einfach jemanden der hier geboren ist und schon 26 Jahre dauerhaft lebt auszuweisen?
Mein Sohn hat Jugendstrafen bezgl. Btm - seit 3 Jahren jedoch sich nichts zuschulden kommen lassen.

Und 4,5 Jahre Fiktionsbescheinigung ist auch ok?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.07.2017 um 10:56:58
 
Die ABH muss es hier nicht zwangsläufig auf eine Ausweisung ankommen lassen, schließlich muss sie ja auch darüber entscheiden, ob die Aufentaltserlaubnis verlängert wird. Für die Ablehnung der Verlängerung reicht es theoretisch aus, dass durch seine Straftaten ein Ausweisungsinteresse vorliegt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

Er sollte sich mal selbst um Rechtsbeistand kümmern.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 26.07.2017 um 13:03:57
 
Die Ausländerbehörde muss sich alles ansehen.

Es gibt dann ein "Ausweisungsinteresse": Was hat er gemacht? Muss die Bevölkerung geschützt werden? Müssen vielleicht auch andere mitbekommen, dass man ausgewiesen wird, damit sie abgeschreckt werden?

Und dann gibt es ein "Bleibeinteresse" von ihm: Ist er auf dem Wege zur Besserung? Leben Verwandte und Freunde hier, welche leben in Bosnien? Wird er in Zukunft Straftaten begehen? Wird er in Zukunft sein Geld selbst verdienen?

Die Anhörung dient dazu, mehr Informationen zu bekommen. Er kann die Anhörung nutzen, um das "Bleibeinteresse" besser zu begründen. Dafür sollte er sich beraten lassen, z.B. von einem Anwalt. Er kann auch bei der Anhörung mit dem Anwalt zusammen antworten. Das kommt darauf an, wie gut er sich auskennt und wie viel Geld er ausgeben möchte, um hierzubleiben.

Die Ausländerbehörde wird letztlich entscheiden, welches Interesse überwiegt. Wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er dagegen klagen, dann guckt sich eine Richterin oder ein Richter das Ganze nochmal an, und er kann dort auch eine Anhörung (mündliche Verhandlung) bekommen.
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Abobo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 09.09.2017 um 14:12:17
 
Saxonicus schrieb am 26.07.2017 um 10:17:29:
Wahlversprechen und Wahlkampfgetöse sind keine Gesetze und nach der Wahl auch meistens ganz schnell wieder vergessen.


https://www.buzer.de/gesetz/11956/index.htm

Dir (und einigen anderen) ist da anscheinend etwas entgangen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #9 - 09.09.2017 um 15:11:22
 
Abobo schrieb am 09.09.2017 um 14:12:17:
Dir (und einigen anderen) ist da anscheinend etwas entgangen. 

...und inwieweit trifft diese Änderung/Verschärfung auf den hier diskutierten Fall zu ?

Soweit ich das verstanden ging es dabei um Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Von BTM-Straftaten war da nicht die Rede.

sonnenstrahl23 schrieb am 26.07.2017 um 10:43:50:
Mein Sohn hat Jugendstrafen bezgl. Btm 

Außerdem können Strafverschärfungen nicht auf bereits verurteilte Täter angewandt werden und vor allem dann nicht, wenn sie ihre Strafe, wie im vorliegenden Fall, bereits verbüßt haben .

Nulla poena sine lege
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« Zuletzt geändert: 09.09.2017 um 15:23:03 von Saxonicus »  

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