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Abschluss Hauptsacheverfahren und Eilverfahren (Gelesen: 3.826 mal)
Themen Beschreibung: Kann man noch etwas tun?
JssD
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.07.2017 um 12:41:08
 
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ein Herr aus Ghana hat nach seinem Interview beim BAMF eine Klage erhoben. Grund dafür war, dass für seine Sprache im Interview kein passender Dolmetscher vorhanden war, am Tag des Interviews allerdings so weit Druck auf ihn ausgeübt wurde, dass er das Interview mit seinem sehr brüchigen Englisch geführt hat. Außerdem wollte er eine Betreuerin mit ins Interview nehmen, was ihm zusätzlich verwehrt wurde.
Die Klage dagegen sowie der Eilantrag wurde wie oben bereits gesagt abgelehnt. Kann man jetzt noch irgendetwas tun oder war das wirklich der letzte Schritt?
Falls es der letzte Schritt war, wie kann man am effektivsten Zeit gewinnen, um die Abschiebung herauszuzögern? Wenn er zB bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt, wird er dann schon in Abschiebungshaft kommen?
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reinhard
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Antwort #1 - 25.07.2017 um 12:55:26
 
Wurde die Klage in der Hauptsache (Verfolgung) geführt? Oder ging es ums Verfahren? Aber normalerweise wird vom Gericht durchentschieden.

Aus welchem Grund will er auf die Abschiebung warten? Will er so lange wir möglich hier leben, aber danach nie wieder nach Europa? Sonst könnte es günstiger sein, selbst auszureisen.

Mit der Weigerung, an der Besorgung von Dokumenten mitzuwirken, kann er die Abschiebung verzögern. Abschiebungshaft wäre dann nicht zulässig, aber die Beschränkung des Aufenthalts (Kreis, Stadt) oder eine Wohnverpflichtung in einer Unterkunft, Arbeitsverbot, Kürzung der Leistungen.

Besser wäre, wenn Du mehr Informationen lieferst. Dann könnte man gucken, ob es auch legale Mittel gibt, sie zu erreichen. Die Verweigerung der Mitwirkung an der Besorgung von Unterlagen ist nicht legal.
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JssD
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.07.2017 um 13:13:35
 
Ich verstehe von der Sache leider gar nicht so viel, ich erzähle einfach mal alles so datailliert wie möglich.
Der Herr musste irgendwann seine Aufenthaltsgestattung abgeben und wusste nicht warum. Auf Nachfrage bei der Ausländerbehörde hieß es, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde sowie der Eilantrag. Beides war bis dato nicht bekannt, also ihm ist auch die Ablehnung des Asylantrags nicht zugestellt worden, wohl nur seinem Anwalt, der diesen nicht weitergeleitet hat. Ich habe daraufhin Rücksprache mit dem Anwalt gehalten, der gesagt hat, dass dies ein Irrtum der Ausländerbehörde sei und das Eilverfahren noch laufe. Jetzt kam von ein paar Tagen ein kommentarloser, weitergeleitetr Brief des Anwalts. Dieser Brief stammt von der Ausländerbehörde und es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Eilantrag abgelehnt wurde. Das Hauptsachenverfahren läuft wohl noch. Ich denke nun, dass die Information der Ausländerbehörde richtig ist, da der Anwalt auch ansonsten sehr uninformiert schien...
Ich hoffe, dass konnten Sie soweit verstehen.

Ich wollte hier natürlich nichts illegales ansprechen, dafür erstmal Entschuldigung.
Der Herr ist, obwohl er aus Ghana stammt, des Englischen kaum mächtig. Um in Ghana irgendwie erneut Fuß fassen zu können, müsste er theoretisch zu seinem früheren Lebensort zurückkehren. Diesen hat er damals verlassen als seine Familie getötet würde. Es ist also eher eine psychische Entscheidung, so nehme ich das an. Genau genommen kenne aber auch ich nicht seine komplette Geschichte, da auch ich seiner Muttersprache nicht mächtig bin.
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reinhard
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Antwort #3 - 25.07.2017 um 13:31:48
 
Wenn die Geschichte nicht klar ist, ist es auch schwierig festzustellen, was er will und was nicht.

Ich vermute mal, der Asylantrag ist als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden. Mit der Ablehnung des Eilantrages ist das Asylverfahren selbst zu Ende. Das Hauptsacheverfahren beim Gericht läuft noch.

Ich würde als erstes feststellen, wer der zuständige Richter oder Richterin ist. Das kann man im "Geschäftsverteilungsplan" des Verwaltungsgerichtes feststellen.

Dann würde ich (mit seinem Absender und Unterschrift) das Gericht auf die Sprache hinweisen, damit eine passende Dolmetscherin oder ein passender Dolmetscher für die mündliche Verhandlung bestellt wird.

Soweit möglich, sollte ihm erklärt werden, welche Verfolgung im Asylverfahren zu einer Anerkennung oder einem Bleiberecht führen kann (und welche nicht). Ghana ist als "sicheres Herkunftsland" eingestuft, also ist die Entscheidung "offensichtlich umbegründet" der Normalfall. Alles andere müsste der Antragsteller aus Ghana genau begründen, was natürlich ohne passenden Dolmetscher nicht möglich ist.

Die Probleme des Bundesamtes, passende Dolmetscher zu finden, sind dem Gericht bekannt. Dem Gericht ist aber auch die Einstufung Ghanas als "sicheres Herkunftsland" bekannt.

Du kannst hier mal nach Ghana gucken: www.asyl.net
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JssD
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 25.07.2017 um 13:40:56
 
Vielen Dank für die Antwort.

Genau es wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt, das habe ich vergessen zu erwähnen.

Ja es ist in der Tat etwas schwierig, er hat nur verhement abgelehnt nach Ghana zurückzugehen, was für ihn sehr untypisch ist. Außerdem wurde er mindestens zweimal (Schnittverletzung am Hals, Schussverletzung) versucht zu töten. Warum ist unklar. Und es geht mir vor allem darum, dass er das ordentlich darlegen kann, auch wenn Ghana ein sicheres Herkunftsland ist. Sonst könnte man sich das Interview ja direkt "sparen".

Das Problem ist ja vor allem, dass die Klage nun keine aufschiebende Wirkung hat. Seine Abschiebung soll also vor der Anhörung vor Gericht stattfinden. Wie das genau ablaufen soll, weiß ich wiederum auch nicht.
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reinhard
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Antwort #5 - 25.07.2017 um 14:07:19
 
Wie die Abschiebung vorbereitet und durchgeführt werden soll, wird die zuständige Ausländerbehörde auch nicht sagen.

Du kannst ihm eben helfen, indem Du das Gericht (immer mit Kopie an den Anwalt) auf die richtige Sprache aufmerksam machst, weil er nur so eine Chance hat, seine Geschichte zu erzählen. Es kommt aber immer darauf an, ob seine Verfolger wirklich in der Lage sind, ihn in ganz Ghana zu verfolgen. Falls er in einer anderen Stadt ohne diese Verfolgung leben kann, muss der Asylantrag abgelehnt werden. Ob er in der anderen Stadt eine Lebensgrundlage hat (Wohnung, Arbeit), ist für das Asylverfahren nahezu irrelevant. Er muss sich also auf die (landesweite) Verfolgung konzentrieren.
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Antwort #6 - 25.07.2017 um 14:14:34
 
Falls möglich solltest du auch wohl raten den Anwalt zu wechseln. Sind die Schilderungen so korrekt war der Kommunikationsfluss zwischen Anwalt und Mandant auch nicht gerade optimal.

Ob und wann seine Abschiebung statt finden soll und ob das vor dem Gerichtstermin ist kann man ja so nicht wissen. Und man wird es auch vorher nicht mitgeteilt bekommen. Mit Ablehnung Asylantrag bekommt man nur die Aufforderung innerhalb 30 Tagen das Land zu verlassen. Danach könnte die Abschiebung jederzeit unangekündigt erfolgen.

Ansonsten gibt es auch finanzielle Hilfe für freiwillige Rückkehrer. Sollte man sich auch mal informieren. Denn eine Asyl Anerkennung als Ghanaer ist nunmal nicht sehr warscheinlich.

Die bisherigen Argumente ( jemand wollte Ihn töten (Wer? der ghanaische Staat? ) oder dass er in die Region wo er herkommt nicht zurückkehren kann ( ist egal, als Ghanaer wird Ihm grundsätzlich zugemutet auch in anderen Regionen in Ghana zu leben wo es Ihm sicherer erscheint)  werden so wohl nicht zu einer Anerkennung führen.
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Antwort #7 - 25.07.2017 um 14:22:36
 
JssD schrieb am 25.07.2017 um 13:40:56:
Außerdem wurde er mindestens zweimal (Schnittverletzung am Hals, Schussverletzung) versucht zu töten. Warum ist unklar.

Es kann sich doch auch um familiäre oder bekanntschaftliche Differenzen gehandelt haben, die in diesen Anschlägen eskalierten. Eine Verfolgung seitens des Staates konnte wohl nicht glaubhaft bewiesen werden und das allein würde ein Asylrecht begründen.

Immerhin verfügt Ghana mit seinen fast 30 Millionen Einwohnern über eine Flächen so groß wie Großbritannien, somit besteht für ihm durchaus die Möglichkeit an einem anderen Ort Ghanas gefahrlos zu leben.
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Antwort #8 - 25.07.2017 um 14:29:26
 
JssD schrieb am 25.07.2017 um 13:13:35:
Der Herr ist, obwohl er aus Ghana stammt, des Englischen kaum mächtig. Um in Ghana irgendwie erneut Fuß fassen zu können, müsste er theoretisch zu seinem früheren Lebensort zurückkehren.


Wenn man jetzt da abwägen müsste, dann stellt sich die Frage warum er in der Zeit in Deutschland nicht die Zeit genutzt hat um Deutsch zu lernen. Er scheint ja auch noch gut in Deutschland überleben zu können, obwohl er der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Also kann man daraus schließen, dass er auch in Ghana in einem englischsprachigen Gebiet sich ohne englische Sprachkenntnisse durchbeißen könnte.  Lippen versiegelt
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Antwort #9 - 25.07.2017 um 14:38:05
 
Aras schrieb am 25.07.2017 um 14:29:26:
Also kann man daraus schließen, dass er auch in Ghana in einem englischsprachigen Gebiet sich ohne englische Sprachkenntnisse durchbeißen könnte. 

Immerhin ist Englisch die Amtssprache in Ghana, da verwundert es doch, dass ein Ghanaer kein Englisch kann.
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Antwort #10 - 25.07.2017 um 14:40:11
 
Ich danke für die paar hilfreichen Antworten.
Die meisten gehen jedoch nicht auf meine Frage ein und treten andere Diskussionen los, die größtenteils auf Spekulationen beruhen. Schade!
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reinhard
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Antwort #11 - 25.07.2017 um 14:42:51
 
Du schreibst ja öffentlich in einem Forum, und Du bekommst dann einfach ein halbes Dutzend Antworten und suchst Dir die raus, die helfen.

Möglicherweise lesen hier auch andere, die anderen Menschen aus Ghana helfen, und möglicherweise finden sie auch ein paar hilfreiche Informationen.

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