Wenn die Geschichte nicht klar ist, ist es auch schwierig festzustellen, was er will und was nicht.
Ich vermute mal, der Asylantrag ist als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden. Mit der Ablehnung des Eilantrages ist das Asylverfahren selbst zu Ende. Das Hauptsacheverfahren beim Gericht läuft noch.
Ich würde als erstes feststellen, wer der zuständige Richter oder Richterin ist. Das kann man im "Geschäftsverteilungsplan" des Verwaltungsgerichtes feststellen.
Dann würde ich (mit seinem Absender und Unterschrift) das Gericht auf die Sprache hinweisen, damit eine passende Dolmetscherin oder ein passender Dolmetscher für die mündliche Verhandlung bestellt wird.
Soweit möglich, sollte ihm erklärt werden, welche Verfolgung im Asylverfahren zu einer Anerkennung oder einem Bleiberecht führen kann (und welche nicht). Ghana ist als "sicheres Herkunftsland" eingestuft, also ist die Entscheidung "offensichtlich umbegründet" der Normalfall. Alles andere müsste der Antragsteller aus Ghana genau begründen, was natürlich ohne passenden Dolmetscher nicht möglich ist.
Die Probleme des Bundesamtes, passende Dolmetscher zu finden, sind dem Gericht bekannt. Dem Gericht ist aber auch die Einstufung Ghanas als "sicheres Herkunftsland" bekannt.
Du kannst hier mal nach Ghana gucken:
www.asyl.net