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familienzusammenführung (Gelesen: 18.368 mal)
Bollywood-Tlänzerin
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i4a rocks!


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24.07.2017 um 20:54:36
 
Hallo ich bin neu hier, ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung, ich habe vor 2 Wochen bei der Ausländerbehörde angerufen wegen den Antrag ob er schon eingegangen ist, mir wurde gesagt, sie haben noch verschiedene Akten bei den Behörden aus Deutschland angefordert. Letzte Woche habe ich bei dem Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen, sie haben mir gesagt das der Antrag seit 22.05.2017 bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, ist das normal, das in den 2 Monaten nix passiert. Ich hoffe es kann mir jemand helfen und das mir beantworten.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 24.07.2017 um 21:36:38
 
Hallo,

in den 2 Monaten ist ja nicht "nix passiert".
Denn "verschiedene Akten bei den Behörden aus Deutschland angefordert" bedeutet, dass die erforderlichen Anfragen an die verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden erfolgten und offensichtlich die ABH auf deren Antworten noch wartet.

Daher:

Zitat:
ist das normal[?]


Ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #2 - 25.07.2017 um 07:08:01
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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reinhard
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Antwort #3 - 25.07.2017 um 11:44:11
 
Das Verfahren ist je nach Herkunftsland des Antragstellers unterschiedlich. Es gibt einige Länder, bei denen die Ausländerbehörde noch einige Informationen braucht. Bei anderen Ländern ist es nicht nötig.

Da Du nicht schreibst, aus welchem Land der Antragsteller kommt, ist nur eine allgemeine Antwort möglich.
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #4 - 25.07.2017 um 17:14:55
 
Mein Mann kommt aus Pakistan wir hatten​ am 24.04.2017 ein Termin bei der Botschaft in Islamabad, ich durfte nicht einmal in die Botschaft, mein Mann hat für uns beide Termin vereinbart

Danke für die schnelle Antwort
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Saxonicus
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Antwort #5 - 25.07.2017 um 17:41:38
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 25.07.2017 um 17:14:55:
ich durfte nicht einmal in die Botschaft

In die Botschaft darfst Du (als Deutsche, wenn Du ein Anliegen hast) sicherlich. Nur nicht in die Visumsabteilung, da haben nur die Visumsantragsteller Zutritt, das ist in den meisten Auslandsvertretungen so geregelt.
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reinhard
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Antwort #6 - 25.07.2017 um 17:47:44
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 25.07.2017 um 17:14:55:
Mein Mann kommt aus Pakistan wir hatten​ am 24.04.2017 ein Termin bei der Botschaft in Islamabad, ich durfte nicht einmal in die Botschaft, mein Mann hat für uns beide Termin vereinbart


Pakistan gehört zu den Ländern, bei denen regelmäßig eine Sciherheitsüberprüfung bei Visumanträgen (zur Einwanderung) gemacht wird. Das bedeutet, dass verschiedene Sicherheitsbehörden abgefragt werden, ob gegen die antragstellende Person etwas vorliegt. Das betrifft nicht so sehr Strafverfahren oder Vorstrafen, sondern Erkenntnisse über Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen.

Die Ausländerbehörde verschickt die Anfragen und muss dann eine gewisse Zeit auf die Antworten warten.

Sicherheitsbestimmungen in Botschaften (wer hat Zutritt, wer nicht) sind davon unabhängig. Höhere Stufen der Sicherheit gelten aber oft in den gleichen Ländern. Um Diskussionen zu vermeiden, wird dann meistens angeordnet, dass die Antragstellerinnen oder Antragsteller reindürfen, aber sie dürfen niemanden mitbringen.
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #7 - 25.07.2017 um 21:03:45
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort, dieses warten ob diesen Brief mir wurde von der Ausländerbehörde gesagt, ich bekomme einen Brief von ihnen wenn sie von mir fehlende Unterlagen, oder ich bekomme einen Brief von ihnen mit einen bestimmten Termin.
Das wird bestimmt um dieses Interview gehen, mein Mann worde schon bei der Botschaft befragt, aber ich nicht.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 25.07.2017 um 21:56:35
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 25.07.2017 um 21:03:45:
ich bekomme einen Brief von ihnen wenn sie von mir fehlende Unterlagen, oder ich bekomme einen Brief von ihnen mit einen bestimmten Termin. 

Es ist durchaus auch möglich, dass sie keine Unterlagen mehr von Dir benötigen, auch keine Fragen mehr haben und Du deshalb gar  keinen Termin mehr bekommst.
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Bollywood-Tlänzerin
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 26.07.2017 um 07:34:42
 
Aber wie erfahre ich, das die Ausländerbehörde entschieden hat, ich weiß mein Mann wird, erfahren von der Botschaft, aber wenn die Botschaft negativ entschiedet und ich bin nicht befragt, ich habe solche Angst, gestern rief wieder ein "Vertrauensanwalt" bei meinem Mann an er wollte von uns Fotos, mein Mann hat ihn Fotos und Videos von uns ihn geschickt. Das war ein 2 "Vertrauensanwalt" er war sehr freundlich. Aber zu meinem Mann kam vor 2 Monaten ein Vertrauensanwalt nach Hause der war sehr unfreundlich er fragte meine Schwiegermutter warum​ hat ihr Sohn eine weiße Frau geheiratet, er hat alles abfotografiert (WhatsApp Nachrichten, Einzelverbindungsnachweise) er hat von uns Fotos genommen, ich habe nichts dagegen weil er das machen muss, wir haben nichts zu verbergen. Ich fande die Frage an die Mutter nur diskriminierend.
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Eins
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Antwort #10 - 26.07.2017 um 07:39:17
 
wenn der Prozess im Standard-Verfahren durchgeht und keine Rückfragen an Dich nötig sind dann bekommt der Antragsteller von der Botschaft einen Anruf oder ein Schreiben mit der Info, das der Pass bzw. das Visum abgeholt werden kann.
Du erhälst dann keine separate Information, höchstens von Deinem Partner.

Du solltest aber alle 2-3 Wochen konsequent bei der zuständigen ABH nach dem Status fragen um Zeitverlust zu vermeiden. Das gleiche gilt für Deinen Partner, in dem er sich regelmäßig bei der Botschaft über den Stand informiert.
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Antwort #11 - 26.07.2017 um 08:00:30
 
Ehrlich gesagt, halte ich von so super Tips wie andauernde Nachfragen an die ABH oder die Borschaft zu stellen mal so gar nichts.

Wenn jeder andauernd fragt "wie lange dauert es noch", sind die Mitarbeiter nur noch mit der Beantwortung von Sachstandsanfragen beschäftigt.

Die Frage, ob sich das auf die Bearbeitungsdauer wohl positiv auswirkt, kann sich gerne jeder selbst beantworten!  Augenrollen
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Antwort #12 - 26.07.2017 um 08:47:35
 
Eins schrieb am 26.07.2017 um 07:39:17:
Du solltest aber alle 2-3 Wochen konsequent bei der zuständigen ABH nach dem Status fragen um Zeitverlust zu vermeiden. Das gleiche gilt für Deinen Partner, in dem er sich regelmäßig bei der Botschaft über den Stand informiert. 

Die Familienzusammenführungen bzw. die dafür notwendigen Visumserteilungen würden höchstwahrscheinlich wesentlich schneller erfolgen, wenn die Sachbearbeiter bei ABH und in den Konsulaten nicht ständig mit Nachfragen über den Stand der Dinge behelligt würden.

Wenn da alle paar Minuten die Telefone klingeln und die Mitarbeiter aus ihrer Arbeit gerissen werden, sollten sich die Antragsteller nicht zu wundern, wenn Antrag nicht umgehend und zeitnah bearbeitet werden kann.
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Antwort #13 - 26.07.2017 um 09:41:30
 
wenn man nicht mit dem Stand der Technik mitgehen kann oder möchte muss man eben damit leben, das Kunden ihr Recht auf Information ausüben und entsprechende Status-Abfragen ausführen. Aus meiner Sicht auch zurecht, ansonsten wären viele nicht am persönlichen Ziel oder einer zeitnahen Bearbeitung der Verfahren.

Die Lösung wäre einfach, ein Onlineportal aufzusetzen auf welcher anhand von Nachname, Geburtsdatum und Antrags-ID eine Abfrage zum Sachstand online möglich wäre. Um die Sicherheit zu erhöhen könnte bei Antragsabgabe noch ein x-stelliger PIN oder das Antragsdatum definiert werden. IT-technisch gesehen kein großes Ding, Datenschutz ist auch gewährleistet basierend auf entsprechenden Eingabeparametern.
Alle Daten wären ohnehin bereits vorhanden in diversenen Systemen, die Einrichtung und Schnittstellenkonfiguration ist übersichtlich teuer und es muss nix neues erfunden werden.

Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts) befreit von den telefonischen oder den Email Anfragen und könnten - wie ihr so schön behauptet - ungestört Anträge bearbeiten.

Das scheitert aber an der Qualifikation der MA sowie der Bereitschaft, moderne Techniken und Verfahren einzusetzen im Workflow bzw. auch am Willen, etwas zu verändern. So bleibt es dabei, das die Kunden entsprechend Anfragen stellen um zu wissen, wie der Stand der Dinge ist und entsprechend forcieren zu können.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 26.07.2017 um 09:46:59
 
Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
Das scheitert aber an der Qualifikation der MA.... 

....und die qualifizierten Mitarbeiter warten alle nur sehnlichst darauf, von den Behörden einen Job angeboten zu bekommen.
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