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Unterlagen für Hochzeit mit Mongolin (Gelesen: 1.413 mal)
Polus
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen für Hochzeit mit Mongolin
19.07.2017 um 09:23:34
 
Hallo zusammen,

meine Verlobte (mongolisch) und ich (deutsch) beabsichtigen in DE zu heiraten (wir leben hier auch schon zusammen). Aus diesem Grund habe ich beim zuständigen Standesamt nach den benötigten Unterlagen gefragt und daraufhin ein (speziell für uns erstelltes) Merkblatt mit einer Auflistung erhalten.

Allerdings haben mich ein paar Punkte stutzig gemacht, weshalb ich mich über etwas Feedback freuen würde.

Zunächst einmal die wesentlichen Angaben zu uns:
- ich: deutsch, ledig, keine Kinder, in DE geboren und wohnhaft
- Verlobte: mongolisch, ledig, keine Kinder, in Mongolei geboren, in DE wohnhaft mit AT zur Studienvorbereitung (bescheinigte Sprachkenntnisse auf C1 Niveau), zur Zeit Arbeit auf 450€ Basis

Über folgendene Punkte habe ich mich gewundert:

Von uns beiden werden Staatsangehörigkeitsnachweise gefordert:
Laut Merkblatt können dies z.B. gültige Reisepässe, Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden sein. Mich irritiert ein wenig, dass von mir überhaupt ein Staatsangehörigkeitsnachweis gefordert wird, da ich seit Geburt deutsch bin. Ich habe vor den Reisepass zu beantragen, da ich denke, dass dies am schnellsten und einfachsten geht (und laut Merkblatt genügen sollte). Andererseits habe ich gelesen, dass nur ein Staatsangehörigkeitsausweis ein echter Nachweis ist.

Daher würde ich gerne wissen (als "Rückversicherung") was die Grundlage für die Forderung des Staatsangehörigkeitsnachweises ist (sein könnte) und ob der Reisepass tatsächlich als ausreichend erachtet wird.

Von meiner Verlobten wird ein Einkommensnachweis verlangt:
Hier weiß ich nicht in welcher Form der Nachweis zu erbringen ist (letzte Abrechnung?) und ob es sich dabei nur um eine Formalie handelt oder der Nachweis irgendeine Relevanz hat (und wenn ja, wofür?).


Beste Grüße
Polus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.07.2017 um 09:51:30
 
Ein Staatsangehörigkeitsausweis würde weniger als ein Pass kosten (25 vs. 59 €) und wäre auch schnell ausgestellt wenn du die entsprechenden Urkunden (vor allem Geburtsurkunden deiner Vorfahren) besorgen kannst. Allerdings solltest du nochmal beim Standesamt nachfragen, ob das wirklich nötig ist. Vll. brauchst du das überhaupt nicht.

Der Einkommensnachweis ist notwendig, weil sich daraus die Höhe der Kosten für die Befreiung von EFZ berechnet. Einfach einen geeigneten Nachweis beibringen, die Abrechnungen würden da ausreichen.

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Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.07.2017 um 10:08:43
 
zu Deiner Person: Personalausweis ist ausreichend, Reisepass und/oder Staatsangehörigkeitsnachweis nicht notwendig. Alternativ kannst Du noch die Geburtsurkunde vorlegen.

zum Gehalt:
sag einfach, Deine Frau verdient nichts. Fertig. Dann sind die Kosten vom OLG auf das minimum definiert, 10 Euro.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.07.2017 um 10:24:42
 
Wenn die Frau auf 450€-Basis arbeitet sollte man das auch so angeben.
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Polus
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.07.2017 um 10:57:16
 
So viele Antworten... Smiley

Zitat:
Ein Staatsangehörigkeitsausweis würde weniger als ein Pass kosten (25 vs. 59 €) und wäre auch schnell ausgestellt wenn du die entsprechenden Urkunden (vor allem Geburtsurkunden deiner Vorfahren) besorgen kannst. 

Günstiger mag es sein, aber in meinem Fall wäre die Beschaffung der entsprechenden Unterlagen wahrscheinlich unverhältnismäßig aufwendig (da die Eltern eingebürgert wurden) und ich würde vermuten, dass das länger dauert.

Zitat:
Allerdings solltest du nochmal beim Standesamt nachfragen, ob das wirklich nötig ist. Vll. brauchst du das überhaupt nicht.

Das werde ich machen - hat mich ohnehin verwirrt.

Zitat:
Der Einkommensnachweis ist notwendig, weil sich daraus die Höhe der Kosten für die Befreiung von EFZ berechnet. Einfach einen geeigneten Nachweis beibringen, die Abrechnungen würden da ausreichen.

Danke für die Erklärung wofür das gebraucht wird. Da sie ohnehin offiziell gemeldet ist, denke ich, dass es schon sinnvoll wäre das richtige Einkommen anzugeben.

Besten Dank für die schnelle Hilfe Smiley
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Polus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 20.07.2017 um 09:22:30
 
Nachtrag:
Ich habe beim Standesamt noch einmal nachgefragt. Dieses hat bestätigt, dass der Personalausweis in meinem Fall ausreicht.
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