Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Welches Visum für Heirat in Deutschland| Überprüfung von Heiratsunterlagen durch das OLG (Gelesen: 1.936 mal)
prusselise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welches Visum für Heirat in Deutschland| Überprüfung von Heiratsunterlagen durch das OLG
13.07.2017 um 13:32:16
 
Hallo liebe fachkundige Forumsuser,

mein Verlobter ( pakistanischer Staatsangehöriger mit italensichem Aufenthaltstitel premesso di soggiorno) und ich möchten gerne in Deutschland heiraten.
Hierfür mussten wir die nötigen Unterlagen ( Geburtsurkunde sowie Ledigkeitsbescheinigung) durch die deutsche Botschaft in Pakistan für die  Legalisation in Deutschland überprüfen lassen. Das Überprüfungsverfahren ist nun durch und die Urkunden beim zuständigen Standesamt.
Der nächste Schritt wäre nun das Verfahren der Befreiung von der Beibringuing des Ehefähigkeitszuegnisses durch das Oberlandesgericht.
Langsam aber sicher sind wir jedoch verwirrt darüber, welches Visum bzw. Nachweis über Aufenthaltstitel wir hierfür benötigen.
Muss mein Verlobter bei der deutschen Botschaft in Italien ein Schengenvisum benantragen? Bekommt er bei der Anreise nach D ein Einreisevermerk für den 90 tägigen gestatteten Aufenthalt in Deutschland? Und kann die Überprüfung durch das OLG eingeleitet werden bevor das Visum beantragt wurde..denn ein Visum ist ja nur für 3 Monate gültig und wir wissen noch nicht welchen Termin das Standesamt bereitstellen kann.

Ich bin leider absolut verwirrt und verstehe nur noch Bahnhof.

Über helfende Hinweise wären wir sehr dankbar

Juli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welches Visum für Heirat in Deutschland| Überprüfung von Heiratsunterlagen durch das OLG
Antwort #1 - 13.07.2017 um 14:58:11
 
prusselise schrieb am 13.07.2017 um 13:32:16:
Und kann die Überprüfung durch das OLG eingeleitet werden bevor das Visum beantragt wurde..

Das Visum kann erst beantragt werden, wenn alles überprüft ist,   das OLG die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erteilt hat, das Standesamt "grünes Licht" gibt und der Termin zur Eheschließung benannt werden kann.

prusselise schrieb am 13.07.2017 um 13:32:16:
welches Visum bzw. Nachweis über Aufenthaltstitel wir hierfür benötigen. 

Visum zur Eheschließung.

Nach erfolgter Eheschließung stellt Dein Mann dann bei der ABH den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis nach § 28.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
prusselise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welches Visum für Heirat in Deutschland| Überprüfung von Heiratsunterlagen durch das OLG
Antwort #2 - 13.07.2017 um 15:01:16
 
Vielen Dank. Kann ich alleine die Antragstellung beim Standesamt für die Überprüfung beimn Olg in Auftrag geben? Denn mein Verlobter befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Deutschland.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
prusselise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag für Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis durch das Olg
Antwort #3 - 13.07.2017 um 13:49:14
 
Hallo ihr Lieben,

mein Verlobter ( pakiatnischer Staatsangehöriger mit italienischem Aufenthaltstitel permesso di soggiorno) und ich haben für unsere Heirat in Deutschland die erforderlichen Unterlagen ( Geburtsurkunde sowie Ledigkeitsbescheinigung) durch die deutsche Botschaft zur Überprüfung vorgelegt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen und die Unterlagen liegen dem zuständigen Standesamt vor. Der Nächste Schritt wäre nun ja die Überprüfung durch das Oberlandesgericht.
Genügt für den Antrag zur Überprüfung der Nachweis ( Kopie) der permisso di soggiorno und des Reisepasses. Das Visum für Einreise zur Ehe können wir ja erst beantragen wenn wir einen Termin zur Eheschließung beim Standesamt haben.
Langsam sind wir durch verschiedene Infos immer verwirrter. Wäre schön wenn jemand sachdienliche Infos hierfür hat.

Liebe Grüße

Juli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welches Visum für Heirat in Deutschland| Überprüfung von Heiratsunterlagen durch das OLG
Antwort #4 - 14.07.2017 um 10:11:08
 
Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Beitrittserklärung Eurem Standesamt vorliegt. Die bereits geprüften Dokumente in beglaubigter Kopie reichen aus, die Beantragung der Befreiung erfolgt durch das Standesamt.

Hätte Dir Dein Standesamt vermutlich mittels Anrufs innerhalb einer Minute auch beantwortet.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema