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Freistellung als Schöffe (Gelesen: 4.249 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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12.07.2017 um 19:42:58
 
Moin,

Ich hab mal ne Frage zum Schöffenamt:
Wie läuft das mit der Freistellung durch den (privaten) AG.
Angestellter mit festem Monatsgehalt und eben keinem Stundenlohn.

Beim Verdienstausfall des Schöffen der ersetzt wird liest sich das immer so als wenn es um Freiberufler oder Selbstständige geht.

Bleibt der AG einfach so auf dem Schaden sitzen?
Der maximale Verdienstausfall ist ist ja 24€/Stunde brutto. Kann der Schöffe wenigstens den an den AG abtreten? (Der Satz reicht längst nicht).
Der Schöffe selbst hat ja in so einem Fall keinen finanziellen Schaden.

Es gibt viele Infos über das Schöffenamt aber Antworten auf meine Fragen konnte ich da nicht klar herauslesen.

Ich gehe zwar davon aus, daß das bundesweit einheitlich geregelt ist aber falls nicht: Hamburg.

Gruß,
Norbert

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Antwort #1 - 12.07.2017 um 20:48:59
 
nixwissen schrieb am 12.07.2017 um 19:42:58:
Angestellter mit festem Monatsgehalt und eben keinem Stundenlohn


Man teilt den Monatsverdienst durch die Anzahl der Monatsstunden....z. B. 21 Arbeitstage mit 8 Stunden = 168  Monatsstunden

168 Monatsstunden = Monatsgehalt (z. B. 5.000 €) ergibt 29,70 € / Std.

Nun addiert man die Stunden die man fehlt und diese werden vom Lohn abgezogen, dafür gibt es ja die Lohnersatzleistung vom Gericht!

http://www.schoeffen-bw.de/index.php/das-schoeffenamt/infos-fuer-arbeitgeber
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nixwissen
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Antwort #2 - 12.07.2017 um 21:31:32
 
Moin,

Ja, die Seite habe ich auch gelesen.
Also der AG reduziert wie in Deiner Rechnung (kommt gut hin das Beispiel) und ich schraube mir die 24€ rein?
Irgendwo stand auch noch was von Sozialversicherung und Steuern, das soll bei den 24€ ja alles drin sein.
Das ginge ja wieder vom Brutto (die 5k€) ab.
Nee, es wird nicht vom AG gezahlt sondern ich müsste das selber berechnen.
Irgendwo habe ich gelesen, man kann das dann an den AG abtreten.

Wer soll denn da durchblicken?
Ich sehe schon, die Buchaltung wird mich hassen wenn ich das wirklich mache.
Kein Wunder, daß ständig Mangel an Freiwilligen herrscht...

Gruß,
Norbert
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nixwissen
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Antwort #3 - 13.07.2017 um 00:28:45
 
Moin,

So, ich hab mir jetzt 5. von Deinem Link noch ein paar Mal durchgelesen (da war es, wo ich das mit dem Abtreten gelesen hatte und tatsächlich die beste Quelle, die ich gefunden habe).

Ich kapiere das immer noch nicht, wie das praktisch funktionieren soll.
Bleiben wir bei dem Beispiel, weil es ganz gut hinkommt:
Der AG zieht mir 8x 29,70 for den Tag ab.
Jetzt trete ich den Anspruch der 24€/h an den AG ab.
Geht schon damit los, daß das ja ev. nur 5h Verhandlung sind. Gibt es dann nur 5x 24€ oder 8x weil mir der Tag ja flöten gegangen ist?
Ok, dann führt der AG davon Steuern und SV ab. RV ist dann aber weniger, das wird dann von meinem Gehalt beibehalten und dadurch aufgefüllt oder wie?
Und den Rest bekomme ich dann doch wieder ausbezahlt?
Also wenn das auch nur ungefähr so gehen soll, dann wäre ich mir nicht sicher, ob unsere Personalbuchhalterin weiterhin die Ruhe selbst bleibt, die sie normalerweise ist.

Mit etwas Verlusten vereinfachen kann ich das ja auch nicht, die SV-Beiträge und Steuern müsste ich ja auch abführen, ohne den AG kann ich das ja kaum.

Und was, wenn der AG da nicht mitspielen will bei der Abrechnerei, was er dem Link zufolge ja nicht muss? Oder wenn ich das dem nicht zumuten will?

Ich bin doch ein üblicher Fall, locker 50% der in Frage kommenden Personen. Ich würde das gerne machen, möchte aber dabei meinen AG nicht übermässig strapazieren. Das beinhaltet natürlich auch, daß ich so grob umreissen kann, wie die finanzielle Kompensation aussieht und funktioniert. Ich bin nicht völlig unbedarft aber das erschliesst sich mir nicht ansatzweise.
50-100€ pro Monat will ich nicht auch noch mitbringen, wenn ich mich schon freiwillig melde. Dazu verpflichtet man sich auf 5 Jahre und da kommt man kaum wieder raus. Klar, man kann auch ausgelost werden, dann hat man gar keine Chance mehr.

Wer denkt sich denn so einen Mist aus?
Ich hab mich schon bei der Meldung geärgert. Ab Anfang 2018 gibt es die Formulare für die Meldung, das sollte bis 03/2018 dort eingehen, dann geht die Auswahl los. Für eine Amtszeit von 5 Jahren!
Bis zu diesem Zeitfenster muss man selber auf die Idee kommen, sich formlos per Email bei der entsprechenden Stelle vormerken zu lassen.

Als wenn Freiwillige abgeschreckt werden sollen.
Stattdessen werden dann Leute aus den Einwohnerzentralregister ausgelost, die das mit ihrer Lebensplanung so gar nicht vereinbaren können aber nur unter extremen Bedingungen aus der Nummer wieder rauskommen. So ganz grob entspricht das etwa dem ehemaligen Wehrdienst der BW.

So habe ich mir einen freiwilligen Dienst an der Gesellschaft wirklich nicht vorgestellt und wenn sich das mit der Freistellung und der Kompensation nicht halbwegs auflöst, lasse ich das bleiben.
Wäre sehr schade. schöne Idee aber so wie das jetzt aussieht, extrem schlecht umgesetzt.

Gruß,
Norbert

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Antwort #4 - 13.07.2017 um 02:36:59
 
nixwissen schrieb am 13.07.2017 um 00:28:45:
Und was, wenn der AG da nicht mitspielen will bei der Abrechnerei, was er dem Link zufolge ja nicht muss? Oder wenn ich das dem nicht zumuten will?


Das ganze ist ganz einfach. Du tritts deinen Anspruch gegenüber der Gerichtskasse an den Arbeitgeber ab. Der Arbeirgeber muss zustimmen das er das macht. Den Rest machen die Gerichtskasse und die Arbeitgeber für dich. Also die ganzen Berechnungen der Sozialabgaben und die Auszahlung an dich.

Machst du das nicht musst du das alles selber berechnen und die Sozialabgaben an dein Konto an der KV abführen. Die Daten dazu wirst du von der Lohnbuchhaltung beim Arbeitgeber bekommen. Den Rest musst du mit der KV selber klären.
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nixwissen
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Antwort #5 - 13.07.2017 um 02:50:13
 
grisu1000 schrieb am 13.07.2017 um 02:36:59:
Das ganze ist ganz einfach. Du tritts deinen Anspruch gegenüber der Gerichtskasse an den Arbeitgeber ab.


Moin,

Soweit so einfach.
Der AG muß den ganzen Zirkus aber ja auch mitmachen.
Das dürfte komplett neu sein, die Buchhalterin recherchiert sich nen Wolf oder setzt sich noch für teuer Geld ne Stunde beim Steuerberater hin.
Das ist einfach nur ärgerlich.
Ich will das meinem AG nicht aufdrücken.
Und wenn es doch recht einfach sein sollte: Warum kann man das nirgendwo so nachlesen?
Denken die Fachidioten nur an den ÖD, wo das sowieso alles egal ist?

Sorry, bin immer noch sauer wie schwierig das genau rauszukriegen ist.

Gruß,
Norbert


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Antwort #6 - 13.07.2017 um 08:20:17
 
Vielleicht ist es für die Buchhaltung auch Routine bzw. die Buchhaltungssoftware erledigt das heutzutage doch für die Buchhalterin ohne viel Aufwand?!

Freistellungen gibt es ja häufiger, z.b. wenn ein Angestellter eherenamtlich tätig ist oder in der freiwilligen Feuerwehr usw.

Also wenn der AG nicht so antiquiert ist und noch Lohnbuchhaltung auf Papier macht sehe ich da kein Problem!
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Antwort #7 - 09.01.2019 um 14:48:54
 
Hier in Berlin haben wir die Option, die Ansprüche an den AG abzutreten, der daraufhin das Gehalt voll weiterzahlt und sich die Schäden vom Gericht ersetzen lässt.  Diese Option wird aber dadurch ausgehöhlt, dass der Stundenlohn bei 24€ gedeckelt ist.  Mein Arbeitgeber wird diese Option vermutlich nicht wählen, wenn er mir volles Gehalt zahlt aber nur einen Teil meines Stundenlohns ersetzt bekommt.

Sieht im Moment ganz so aus, als würde ich da pro Sitzungsstunde einige Euros verlieren.  Ich finde derzeit nichts (nicht viel; das hier habe ich ja gefunden) zu diesem Thema.  Mal sehen, was am Ende dabei rauskommt.

Ich denke, die 24€ Deckelung halten effektiv die Besserverdiener davon ab, sich freiwillig für dieses Amt zu melden.  Mit meinem Rechtsverständnis ist das nur bedingt vereinbar.
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Antwort #8 - 09.01.2019 um 17:27:49
 
Alfe schrieb am 09.01.2019 um 14:48:54:
die 24€ Deckelung


Gerade entdeckt:  Nach §16 JVEG steht einem Schöffen außerdem noch eine Entschädigung für "Zeitversäumnis" von 6€/h zu.  Damit steigt die Deckelung de facto auf 30€/h.  Das macht es besser, wenn es auch noch nicht alle Probleme tilgt.
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Antwort #9 - 14.01.2019 um 03:44:08
 
Alfe schrieb am 09.01.2019 um 14:48:54:
Ich denke, die 24€ Deckelung halten effektiv die Besserverdiener davon ab, sich freiwillig für dieses Amt zu melden.Mit meinem Rechtsverständnis ist das nur bedingt vereinbar.


Warum freiwillig
Grundsätzlich kann der Schöffe gegen seinen Willen berufen werden. Ist aber eher die Ausnahme.
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Antwort #10 - 15.01.2019 um 01:24:07
 
Moin,

Der Sinn der Sache wäre eigentlich, daß sich jeder dort freiwillig melden kann.
Ohne monsterkomplizierte Kompensation, die nichtmal ein Durchschnittseinkommen abdeckt.
Zumindest das Offizielle Gehalt sollte ohne Abstriche ersetzt werden, das ist in den meisten Fällen doch einfach. Ein Tag Gericht = 1/252 des Jahresgehalts.
So ist das aber besch... geregelt. Jeder aus der freien Wirtschaft der etwas qualifizierter arbeitet wird durch den 24€-Deckel weggeekelt.
In einigen Branchen ist das schon fast das Einstiegsgehalt nach dem Studium.

Nun kann man sich überlegen, wer sich dann freiwillig meldet. Arbeitslose, Rentner, ÖD. Sicher nicht ein Querschnitt der Gesellschaft.
Das ist bestimmt nicht so gewollt...

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