Danke für die Antwort.
T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:die Fragen zu 3. + 5. sind doch in Threads, in denen Du selbst auch geschrieben hast, beantwortet worden, falls ich nicht irre.
Ja richtig, aber ich hatte schon an mir selbst gezweifelt, dass trotz Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Sache jetzt trotzdem "in die Hose" ging.
T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:Hintergrund ist, sollte Dir bekannt sein, das Stichwort "drohende Obdachlosigeit". Zahnloser Tiger.
Ich persönlich halte die Vorlage der Meldebescheinigung oder des Mietvertrags zumindest für sinnvoll, um die Dinge für alle Seiten zu vereinfachen.
Richtig, dies ist ja neben dem Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe einer der beiden Hauptgründe für eine evtl. Befristung der
AE bei Ersterteilung (28.1.6). Da will ich mir / uns kein Ei ins Nest legen. Frage: Ich wohne im Haus meiner Eltern in einem separaten Geschoß. Ein Mietvertrag besteht nicht oder wenn man so will allenfalls mündl. Ein formloser Zweizeiler, dass mir die Haus-Eigentümer Unterschlupf gewähren sollte hierfür ausreichend sein? Oder es einfach nur bei der bereits eingereichten normalen Meldebescheinigung (ohne Familienstand) belassen?
T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:Man kann es natürlich auch aus prinzipieller Erwägung heraus eskalieren.
Nein, darauf ziele ich nicht ab, sondern "nur" auf eine Abwicklung gem. gültiger Rechtsvorschriften.
T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:Aber da ja offensichtlich von Eurer Seite alles Erforderliche (und darüber hinaus) vorgelegt wurde, würde ich das dem SB zusammen mit der Tatsache Deiner StAng mitteilen und aus die Maus.
Wurde es. Die Unterlagen werd ich nochmal an die Email anhängen. Es könnte ja auch sein, dass die
AV sie nicht mitgeschickt hat.