Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unterlagen FZF / ABH (Gelesen: 3.236 mal)
frog
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen FZF / ABH
05.07.2017 um 21:10:57
 
Um an diesen Thread anzuknüpfen: hab heute Post von der ABH bekommen. Auch ich bin einer der "Wenigen" die "versehentlich" ein Standardschreiben erhalten haben.  Laut lachend Gefordert werden:
1. Nachweis zum Lebensunterhalt
2. Nachweis über ausreichenden Wohnraum (inkl. Formular für Vermieter)
3. Mietvertrag oder Grundsteuerbescheid / Grundbuchauszug
4. Nachweis KV meiner Frau nach Einreise
5. Erweiterte Meldebescheinigung (verheiratet)

Bevor ich der SB die Neuigkeit mitteile, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe, wollte ich hier nochmal nachfragen.
1.) entfällt für mich -> ( 28.1.1.0 VwV. Und 2.) ebenfalls, da nur bei ZFZ zu Ausländer (§29 Abs. 1 AufenthG). 4.) zählt ebenfalls zur Sicherung des LU und ist nicht nachzuweisen. Eine Bescheinigung (Aufnahme in FV) der KV hat meine Frau aber sowieso schon bei der Visabeantragung abgegeben.

Auf welchen gesetzl. Grundlagen wird 3.) und 5.) gefordert?

Zur Info: eine aktuelle Meldebescheinigung von mir hat meine Frau ebenfalls zusammen mit dem Antrag abgegeben. Die Eheurkunde (vom deutschen Standesamt) natürlich auch. Ein ausführliches Einladungsschreiben ebenso.
Entweder hat die ABH nicht alle Dokumente erhalten oder die wurden überhaupt nicht angeschaut...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #1 - 05.07.2017 um 22:54:16
 
Hallo,

die Fragen zu 3. + 5. sind doch in Threads, in denen Du selbst auch geschrieben hast, beantwortet worden, falls ich nicht irre.

Hintergrund ist, sollte Dir bekannt sein, das Stichwort "drohende Obdachlosigeit". Zahnloser Tiger.

Ich persönlich halte die Vorlage der Meldebescheinigung oder des Mietvertrags zumindest für sinnvoll, um die Dinge für alle Seiten zu vereinfachen.

Man kann es natürlich auch aus prinzipieller Erwägung heraus eskalieren. Geschmackssache.

Aber da ja offensichtlich von Eurer Seite alles Erforderliche (und darüber hinaus) vorgelegt wurde, würde ich das dem SB zusammen mit der Tatsache Deiner StAng mitteilen und aus die Maus.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
frog
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #2 - 06.07.2017 um 00:17:15
 
Danke für die Antwort.

T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:
die Fragen zu 3. + 5. sind doch in Threads, in denen Du selbst auch geschrieben hast, beantwortet worden, falls ich nicht irre.

Ja richtig, aber ich hatte schon an mir selbst gezweifelt, dass trotz Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Sache jetzt trotzdem "in die Hose" ging.  unentschlossen
T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:
Hintergrund ist, sollte Dir bekannt sein, das Stichwort "drohende Obdachlosigeit". Zahnloser Tiger.

Ich persönlich halte die Vorlage der Meldebescheinigung oder des Mietvertrags zumindest für sinnvoll, um die Dinge für alle Seiten zu vereinfachen.

Richtig, dies ist ja neben dem Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe einer der beiden Hauptgründe für eine evtl. Befristung der AE bei Ersterteilung (28.1.6). Da will ich mir / uns kein Ei ins Nest legen. Frage: Ich wohne im Haus meiner Eltern in einem separaten Geschoß. Ein Mietvertrag besteht nicht oder wenn man so will allenfalls mündl. Ein formloser Zweizeiler, dass mir die Haus-Eigentümer Unterschlupf gewähren sollte hierfür ausreichend sein? Oder es einfach nur bei der bereits eingereichten normalen Meldebescheinigung (ohne Familienstand) belassen?

T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:
Man kann es natürlich auch aus prinzipieller Erwägung heraus eskalieren.

Nein, darauf ziele ich nicht ab, sondern "nur" auf eine Abwicklung gem. gültiger Rechtsvorschriften.

T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 22:54:16:
Aber da ja offensichtlich von Eurer Seite alles Erforderliche (und darüber hinaus) vorgelegt wurde, würde ich das dem SB zusammen mit der Tatsache Deiner StAng mitteilen und aus die Maus.

Wurde es. Die Unterlagen werd ich nochmal an die Email anhängen. Es könnte ja auch sein, dass die AV sie nicht mitgeschickt hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #3 - 06.07.2017 um 05:59:02
 
frog schrieb am 06.07.2017 um 00:17:15:
Ein Mietvertrag besteht nicht oder wenn man so will allenfalls mündl. Ein formloser Zweizeiler, dass mir die Haus-Eigentümer Unterschlupf gewähren sollte hierfür ausreichend sein? Oder es einfach nur bei der bereits eingereichten normalen Meldebescheinigung (ohne Familienstand) belassen?

Eine Meldebestätigung reicht.
Voraussetzung nach §28(1) AufenthG ist der gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet.
Ausreichender Wohnraum aus §29(1) AufenthG richtet sich an den Nachzug zum Ausländer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
frog
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #4 - 06.07.2017 um 14:49:28
 
So, ich habe nun schon Antwort von der ABH bekommen. Auf den Nachweis einer Wohnung / Haus wird weiterhin bestanden. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung wurde nicht genannt.

Weiterhin kam der Hinweis, dass das A1 Zertifikat nicht älter als ein Jahr sein darf. Wo ist das nachzulesen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #5 - 06.07.2017 um 14:59:14
 
frog schrieb am 06.07.2017 um 14:49:28:
Auf den Nachweis einer Wohnung / Haus wird weiterhin bestanden. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung wurde nicht genannt.

Es soll damit nachgewiesen werden, dass keine Obdachlosigkeit vorliegt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #6 - 06.07.2017 um 15:09:05
 
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Behauptet wird in diesem Forum immer viel.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #7 - 06.07.2017 um 15:10:49
 
Nein, gibt es nicht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #8 - 06.07.2017 um 15:36:53
 
frog schrieb am 06.07.2017 um 14:49:28:
Weiterhin kam der Hinweis, dass das A1 Zertifikat nicht älter als ein Jahr sein darf. Wo ist das nachzulesen? 



Zitat:
30.1.2.3.4.3 Bei Vorlage von Sprachnachweisen über den
niedrigsten Sprachstand A 1 GER, deren Ausstellung
mehr als ein Jahr zurück liegt, ist wegen
des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit
stets die inhaltliche Plausibilität der
darin bezeichneten Sprachkenntnis zu überprüfen.


dürfte hier sein
http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
frog
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #9 - 06.07.2017 um 16:11:25
 
Aras schrieb am 06.07.2017 um 15:10:49:
Nein, gibt es nicht. 

Ist mir auch rätselhaft wie man durch einen (alten) Mietvertrag / Meldebescheinigung drohende Obdachlosigkeit ausschließen will. Bis der FZF Antrag durch ist kann der Vermieter schon gekündigt haben  Laut lachend

erne schrieb am 06.07.2017 um 15:36:53:
30.1.2.3.4.3 Bei Vorlage von Sprachnachweisen über den
niedrigsten Sprachstand A 1 GER, deren Ausstellung
mehr als ein Jahr zurück liegt, ist wegen
des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit
stets die inhaltliche Plausibilität der
darin bezeichneten Sprachkenntnis zu überprüfen. 


Danke für den Verweis. So wie ich das sehe wurde diese Plausibilitätsprüfung ja schon bei der Vorsprache in der Botschaft durchgeführt durch einige simple Fragen in deutsch bei der Antragstellung. Dass das jetzt nochmal in Frage gestellt wird wundert mich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
frog
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 98
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen FZF / ABH
Antwort #10 - 12.07.2017 um 23:06:59
 
So, mittlerweile ist das Visum erteilt - ob man doch noch in sich gegangen ist bei der ABH oder die Mail an den Datenschutzbeauftragten schon Wirkung zeigte weiß ich nicht.

Übrigens: meine Frau hatte nochmal bei der AV nachgefragt wegen des A1 Zertifikats und ihr wurde bestätigt, dass es anerkannt / nachgewiesen sei. Gut möglich, dass da auch die Umstände es plausibel erscheinen ließen, dass noch was von A1 vorhanden ist: Zertifikat "nur" 3 Wochen über der Jahresfrist, nahezu volle Punktzahl (9x) erreicht und danach noch Besuchsaufenthalte hier in D. Völlig haltlos hier ein neues Zertifikat nachzufordern.

Den Hinweis auf das "abgelaufene" Zertifikat empfand ich in dem Kontext bei der Diskussion um die geforderten Unterlagen schon fast als Nötigung.

An die Märchen mit dem aus Versehen verschickten Standardschreiben glaube ich nun nicht mehr - das Schreiben war persönlich unterzeichnet und es wurden beharrlich Nachweise gefordert (für die es keine gesetzl. Grundlage gibt). Und dann noch die Sache mit dem A1...

Ih finde das höchst bedenklich, dass Menschen die so handeln maßgeblich über die Zukunft eines Menschen und ggf. einer Familie enscheiden.  Lippen versiegelt

Leider hat das alle meine negativen Vorurteile bestätigt.

Vielleicht traut sich ein ABHler ja mal im Schutze der Anonymität hier im Forum den wahren Grund für dieses widerrechtliche Datensammeln zu nennen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema