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Schengen Visa für Profisportler (Gelesen: 2.070 mal)
Themen Beschreibung: Neuantrag nach Sperre und Art des Visums
StefHoh
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04.07.2017 um 13:00:59
 
Hallo zusammen,

ich habe über die Suchfunktion leider keinen passenden Beitrag gefunden.

Folgende Informationen zum Verständnis:

- Der Profisportler hat bis Ende März 2017 ein Schengenvisum für mehrere Jahre besessen. Bei der Neubeantragung wurde eine Überschreitung der 90 Tage innerhalb 180 Tage festgestellt und das neue Schengenvisum wurde abgelehnt.
- Der Sportler hat mit dem letzten Schengenvisum an verschiedensten Turnieren in ganz Europa (Schengenraum) teilgenommen. Er tritt dort für keinen Verein an und erzielt nur in Ausnahmefällen Einnahmen durch diese Turniere. Preisgelder gibt es meist erst ab dem Halbfinale und soweit kommt er eigentlich nie. Sein Lebensunterhalt ist durch Untersützung seines Heimatlandes und diverse Sponsoren gesichert
- Der Sportler würde gerne ab Oktober 2017 in der 1. Bundesliga in Deutschland spielen. Hierzu würde er nur zu den Spielen einreisen und Wohnung,Flüge sowie eine Aufwandsentschädigung pro Spiel erhalten. Es ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, da die Sportler als Freiberufler gelten. Laut Auslandsamt wird kein Arbeitsvisum benötigt.
- Laut allgemeiner Auskunft des auswärtigen Amts muss man nach Ablehnung des Visas wegen Überschreiten der 90 Tage eine komplette 180 Tage Frist abwarten und kann dann ein neues Schengenvisum beantragen.
- Es wurde keine Einreisesperre (Punkt 5 der Ablehnung) verhängt.

Meine Fragen lauten:

- Kann er problemlos für Oktober ein neues Schengenvisum beantragen? (es liegen dann 6 Monate zwischen Ablehnung und Neubeginn)
- Ist es korrekt, dass man das Visum 3 Monate im voraus beantragen kann? (Antragstellung ist geplant für Ende Juli)
- Ist das Schengenvisum auch für die Teilnahme an der 1. Bundesliga das Richtige? Wenn nicht, welches dann?
- Anfang Oktober reist der Sportler erst nach Frankreich zu einem Turnier und dann möchte er für 3 Tage in Deutschland Liga spielen.
Muss das Schengenvisum in seinem Fall in der französischen Botschaft beantragt werden oder es bei jeder Botschaft eines Schengenstaates möglich?
-Ist es möglich das er mit einem von der französischen Botschaft ausgestellen Schengenvisum trotzdem Probleme bei der Einreise nach Deutschland bekommt?


Ich würde mich über fachkundige Auskünfte sehr freuen.




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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 05.07.2017 um 00:48:28
 
StefHoh schrieb am 04.07.2017 um 13:00:59:
- Kann er problemlos für Oktober ein neues Schengenvisum beantragen? (es liegen dann 6 Monate zwischen Ablehnung und Neubeginn)


Hallo,

ja, er darf ein Visum beantragen.

Zitat:
- Ist es korrekt, dass man das Visum 3 Monate im voraus beantragen kann? (Antragstellung ist geplant für Ende Juli)


Korrekt. Das ist möglich.

Zitat:
- Ist das Schengenvisum auch für die Teilnahme an der 1. Bundesliga das Richtige? Wenn nicht, welches dann?


Das kann ich verbindlich auf dieser Faktenlage beruhend nicht beantworten. Dies wird die AV verbindlich beantworten können. Vielleicht auch ein Experte hier für diesen Bereich.

Zitat:
- Anfang Oktober reist der Sportler erst nach Frankreich zu einem Turnier und dann möchte er für 3 Tage in Deutschland Liga spielen.
Muss das Schengenvisum in seinem Fall in der französischen Botschaft beantragt werden oder es bei jeder Botschaft eines Schengenstaates möglich?


Die zuständige AV ist die, in deren Land der Hauptzweck des Aufenthalts realisiert werden soll. Wenn es sich, rein zweckbezogen (Turnier vs. Bundesligaauftritte), nicht eindeutig zuordnen lässt, kann auch die jeweilige Aufenthaltsdauer, Anzahl der jeweiligen Aufenthalte bei der Zuordnung hilfreich sein.

Zitat:
-Ist es möglich das er mit einem von der französischen Botschaft ausgestellen Schengenvisum trotzdem Probleme bei der Einreise nach Deutschland bekommt?


Sehr unwahrscheinlich. Auszuschließen ist das nie, wenn z.B. unterstellt werden kann, dass die "falsche AV" zur Visabeantragung genutzt wurde (Stichwort: "Hauptzweck", s.o.). Grundsätzlich ist aber mit dem Schengenvisum eines jeden beliebigen Schengenpartners das Reisen innerhalb des gesamten Schengenraums vorgesehen und i.d.R. auch unproblematisch.

Grundsätzlich: Wenn es sich um einen Profisportler und Teilnehmer einer 1. Bundesliga handelt, könnte man sich, außer an die Visaabteilung selbst, möglicherweise auch an eine auf solche VIPs / Halb-VIPs spezialisierte Abteilung der zuständigen AV wenden, um den Antrag wohlwollend begleiten zu lassen. Das wäre an deutschen AVen z.B. die Kulturabteilung, falls ich nicht irre.

Gruß
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Petersburger
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Antwort #2 - 05.07.2017 um 05:56:18
 
T.P.2013 schrieb am 05.07.2017 um 00:48:28:
Wenn es sich um einen Profisportler und Teilnehmer einer 1. Bundesliga handelt, könnte man sich, außer an die Visaabteilung selbst, möglicherweise auch an eine auf solche VIPs / Halb-VIPs spezialisierte Abteilung der zuständigen AV wenden, um den Antrag wohlwollend begleiten zu lassen. Das wäre an deutschen AVen z.B. die Kulturabteilung, falls ich nicht irre.

... und schafft der Visaabteilung zusätzliche Arbeit.

Naturgegeben sind weder Leiter einer AV noch Kulturabteilung die Zentren des ausländerrechtlichen Wissens im Hause. Sie haben ja auch andere Aufgaben.
"Wohlwollende Begleitung" ist nur dort erforderlich, wo in der Visastelle Wohlwollen prinzipiell fehlt - dann sollten sich die "Oberen" fragen, warum das in ihrem Hause so ist - und ersetzt keine vernünftig vorbereiteten Dokumente.


Solange wir nicht wissen, um welche Sportart es konkret geht, wird mehr auch nicht gesagt werden können.
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StefHoh
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Antwort #3 - 05.07.2017 um 08:25:45
 
Petersburger schrieb am 05.07.2017 um 05:56:18:
Solange wir nicht wissen, um welche Sportart es konkret geht, wird mehr auch nicht gesagt werden können. 


Die Sportart ist Badminton  Smiley
Der Sportler ist zweifacher Olympiateilnehmer in dieser Sportart.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 05.07.2017 um 19:30:06
 
Petersburger schrieb am 05.07.2017 um 05:56:18:
Naturgegeben sind weder Leiter einer AV noch Kulturabteilung die Zentren des ausländerrechtlichen Wissens im Hause. Sie haben ja auch andere Aufgaben.
"Wohlwollende Begleitung" ist nur dort erforderlich, wo in der Visastelle Wohlwollen prinzipiell fehlt - dann sollten sich die "Oberen" fragen, warum das in ihrem Hause so ist - und ersetzt keine vernünftig vorbereiteten Dokumente.


Ich habe ja auch nicht behauptet, dass andere Abteilungen Zentren des ausländerr. Wissens wären oder unzureichend vorbereitete Dokumente kompensieren könnten.
Es wird und kann doch aber wohl ggf. bei besonderem Interesse (z.B. bei VIPs, Prominenten, Bekannten / Familie von einflussreichen / hilfreichen Einwohnern des Gastlandes etc.) durchaus wohlwollend eingewirkt werden. Ob nun durch Straffung administrativer und zeitlicher Abläufe oder mittels "wohlwollend ausgeübten Ermessens". Natürlich formulieren die einzelnen Abteilungen, ob nun Ku, Wi, Pol oder Vw, ihre jeweils eigenen Bedürfnisse betreffs ihrer Klientel.

Dass das gelegentlich in der Visaabteilung als lästig empfunden wird, weiß ich. So wie ich aber dessen ungeachtet auch weiß, dass es grob so der Fall ist, wie von mir dargelegt. Zumindest bei jeder von mir genossenen AV und natürlich immer mit lokalen oder temporären Besonderheiten bzgl. der Abläufe.

Und genau deshalb erfolgte mein Hinweis an den TE aufgrund der von ihm geschilderten Umstände. Die Frage ist eher, ob man jemanden kennt, der jemanden kennt, der Zugang hat zu... (Stichwort "Netzwerk").

Mein Rat daher: Schön z.B. über den vorgesehenen BuLi-Verein den deutschen Badminton Verband einbinden. Hilft m.M.n. eher, als dass es schaden würde.
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