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schenkenvisum (Gelesen: 4.629 mal)
Themen Beschreibung: Überschreitung von 71 tagen
maxe013
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.07.2017 um 20:29:30
 
Hallo ...
Meine Freundin ist vor einer Woche nach algerien zurück und hatte ein drei monatiges touristenvisum ....schengenvisum...sie war in den 180 tagen mehrmals in Deutschland und ist wieder zurück ....jett kam herus ,damit sie ihr Visum um 71 tage überscritten hat ...was kann oder soll sie jetzt machen ?
24/10/2016    bis            14/12/2016
07/02/2017    bis             26/02/2017
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 03.07.2017 um 20:50:38
 
maxe013 schrieb am 03.07.2017 um 20:29:30:
was kann oder soll sie jetzt machen ?


Hallo,

es gibt nichts, was sie daran jetzt ändern kann.
Für die Zukunft: Regeln einhalten, falls es ein nächstes Mal gibt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #2 - 03.07.2017 um 21:55:34
 
Es macht es zwar nicht besser, aber es liegt mE "nur" ein Overstay von 19 Tagen und nicht von 71 Tagen vor.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nixwissen
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Antwort #3 - 03.07.2017 um 22:58:20
 
Moin,

Vielleicht habe ich die Berechnung nicht korrekt im Kopf aber beginnen nicht die 180 Tage nach 180 Tagen ab der ersten Einreise wieder neu?
Das wäre dann so 22/04/2017 (2016 dürfte ein Tippfehler sein) und damit würde die restliche Zeit bis 29/06/2017 in die nächsten 180 Tage fallen.
Damit käme ich auf genau einen Tag zuviel.

Gab es denn irgendeinen Ärger bei der Ausreise?

Gruß,
Norbert
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Petersburger
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Antwort #4 - 03.07.2017 um 23:01:40
 
nixwissen schrieb am 03.07.2017 um 22:58:20:
Vielleicht habe ich die Berechnung nicht korrekt im Kopf aber beginnen nicht die 180 Tage nach 180 Tagen ab der ersten Einreise wieder neu?

Sei mir nicht böse, aber liest Du hier im Forum auch selbst?

Das entsprechende Thema wird oft und oft verlinkt, zudem ist es angepinnt - und Du als "Senior Top-Member" kommst mit diesem Kram daher, der zudem so noch nie richtig war?
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nixwissen
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Antwort #5 - 03.07.2017 um 23:23:33
 
Moin,

Nein, ich bin nicht Dir böse sondern eher mir.
Keine Ahnung, woran ich da gedacht habe.
Jaaa, das war Quatsch.

Bleibt aber die Frage, was die BP bei der Ausreise dazu gesagt hat.

Gruß,
Norbert

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Antwort #6 - 04.07.2017 um 00:01:54
 
Also schengenrechtlich - www.germania.diplo.de/90tage - sind es tatsächlich nur 19 Tage unerlaubt, und zwar ab dem 20.04.2017

Auf mehr unerlaubte Tage kommt man nur, wenn das nicht mit einem Jahresvisum "absolviert" wurde, sondern mit einem oder mehreren kürzeren Visa.

Wobei die Angaben des TS selbst schon unlogisch sind: Ein Dreimonatsvisum gilt drei Monate und nicht 180 Tage, der Zeitraum von Okt.16 bis Jun.17 ist mehr als 180 Tage ...

Wie auch immer, wenn das "herauskommen" durch Grenzbeamte verursacht wurde, hängen die Folgen von deren Handlungen ab.
Wenn es auf andere Weise herauskam, dann ...
T.P.2013 schrieb am 03.07.2017 um 20:50:38:
Für die Zukunft: Regeln einhalten, falls es ein nächstes Mal gibt.

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Antwort #7 - 04.07.2017 um 07:36:17
 
Petersburger schrieb am 04.07.2017 um 00:01:54:
Also schengenrechtlich - www.germania.diplo.de/90tage - sind es tatsächlich nur 19 Tage unerlaubt, und zwar ab dem 20.04.2017


Die Zählweise der "illegalen Tage" ist aber dann auch seltsam. Es ist schon richtig, dass sie rückblickend am 29.6.2017 nur 19 Tage overstay hatte, aber insgesamt war sie vom 20.4.2017 -  29.6.2016  jeden Tag illegal hier.  Also 71 Tage, wie der TS gerechnet hat.
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Daddy
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Antwort #8 - 04.07.2017 um 07:55:39
 
hge2001 schrieb am 04.07.2017 um 07:36:17:
Also 71 Tage, wie der TS gerechnet hat. 

Ist korrekt...

BTW... die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen wurde im Maximum um 19 Tage (= 109 Tage) überschritten, allerdings hielt sich die Freundin an 71 Tagen länger als die erlaubten 90 Tage in jedem 180-Tageszeitraum auf. So erklärt sich die "seltsame" Zählweise verständlich... Zwinkernd
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Antwort #9 - 04.07.2017 um 07:57:51
 
Ein Dank meinerseits für die Klarstellung
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Antwort #10 - 04.07.2017 um 21:55:16
 
Daddy schrieb am 04.07.2017 um 07:55:39:
Ist korrekt...

BTW... die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen wurde im Maximum um 19 Tage (= 109 Tage) überschritten, allerdings hielt sich die Freundin an 71 Tagen länger als die erlaubten 90 Tage in jedem 180-Tageszeitraum auf. So erklärt sich die "seltsame" Zählweise verständlich... Zwinkernd



Vielen Dank !!!
Nur was kann der soll sie jetzt machen ? Darf sie je wiedermal nach Deutschland einreisen ?

Vielen Dank schon im vorraus
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lottchen
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Antwort #11 - 04.07.2017 um 22:22:43
 
Wenn Du Dich zu den im Thread gestellten Fragen mal äußern würdest könnte sich ein Wissender sicher dazu äußern, ob/wann  sie wieder einreisen kann. Wie ist die Überziehung rausgekommen?
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Antwort #12 - 05.07.2017 um 00:17:29
 
maxe013 schrieb am 04.07.2017 um 21:55:16:
Vielen Dank !!!
Nur was kann der soll sie jetzt machen ? Darf sie je wiedermal nach Deutschland einreisen ? 


Einreisen darf sie wieder. Falls sie ein Visum bekommen sollte. Daher gilt:

T.P.2013 schrieb am 03.07.2017 um 20:50:38:
Hallo,

es gibt nichts, was sie daran jetzt ändern kann.
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Gruß 


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