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Namensänderung nach Heirat in DK (Gelesen: 1.993 mal)
Themen Beschreibung: Standesamt fordert Urkundenüberprüfung
Jule170128
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung nach Heirat in DK
03.07.2017 um 14:05:59
 
Hallo zusammen,

ich denke, das Thema wurde schon oft im Forum diskutiert, allerdings finde ich keine passende Antwort für mein Anliegen.

Ich bin deutsche Staatsangehörige und mein Mann ist philippinischer Staatsbürger. Wir haben im Mai in Dänenmark geheiratet. Nach der Rückkehr haben wir die Heiratsurkunde mit Apostille der zuständigen Standesbeamtin vorgelegt. Diese hat dann auch meinen Familienstand geändert, meinte jedoch, dass wir für die Änderung meines Nachnamens alle Dokumente brauchen, die wir auch für die Eheschließung in DE gebraucht hätten.
D.h. Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde mit Überprüfung durch die deutsche Botschaft usw.

Nun meine Frage, handelt es sich dabei nicht um eine Nachbeurkundung der Ehe?
Dies wollten wir eigentlich nicht - sondern nur eine Namensänderung. Benötigt man auch für eine simple Namensänderung alle diese Dokumente oder reicht nicht einfach eine legalisierte Geburtsurkunde aus?
Wie sind eure Erfahrungen?
Wir wollen nicht den ganzen bürokratischen Aufwand betreiben für eine simple Namensänderung.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Julia  Smiley
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.07.2017 um 15:51:13
 
Also meine Erfahrungen sind:

Nach einer DK Heirat konnte ich beim selben Standesbeamten der uns vorher nicht ohne EFZ und UP trauen wollte die Namenserklärung abgeben, ohne Probleme.

Aber ich habe hier schon gelesen dass wir da wohl Glück hatten und es auch so kommen kann wie bei dir jetzt. Es liegt wohl am Ermessen des Standesbeamten ob es klappt oder nicht.

Ich denke du bekommst hier noch Antworten die auf das rechtliche näher eingenen werden.
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garfield2008
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www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #2 - 03.07.2017 um 19:39:39
 
In der Regel wirst du nicht um die Urkundenprüfung kommen, auch wenn einige nach einer Heirat in DK Grück hatten.
Eine Heirat in DK verschiebt nur den Papierkram in D auf die Zeit nach der Hochzeit.
Das örtliche Standesamt macht in der Regel keine Namenserklärung ohne Nachregistrierung. Ohne Nachregistrierung macht das nur das Standesamt 1 in Berlin, dort dauert es aber minimal 2 Jahre.
Spätestens wenn ihr Kinder bekommt wird das Standesamt wieder mit der Urkundenprüfung kommen. Und dann geht kein Weg dran vorbei. Also besser jetzt die Ehe nachregistrieren, dann habt ihr eine deutsche Urkunde und keinen Streß.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.07.2017 um 00:59:31
 
garfield2008 schrieb am 03.07.2017 um 19:39:39:
Das örtliche Standesamt macht in der Regel keine Namenserklärung ohne Nachregistrierung.



Für solch ein Verhalten des Standesamtes gibt es keine Rechtsgrundlage. Notfalls wendet man sich dann an die Standesamtaufsicht. Aber auch bei einer Namenserklärung kann das Standesamt eine Urkundenüberprüfung für die Urkunden fordern. Ebenso wie jede andere Behörde wenn sie Urkunden aus den Philippinen benutzt um eine Verwaltungsvorgang zu bearbeiten.

Drum macht eine einmalige Nachregistrierung schon Sinn. Dann hat man eine deutsche Urkunde und gut is.


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