Tina05 schrieb am 30.06.2017 um 09:34:33:Warum gebt ihr nicht noch eine Namenserklärung im Standesamt ab?
Wozu soll das gut sein?
Weder russisches Recht zwingt zu doppelter Transliteration, noch konnte mir bisher jemand ein internationales Abkommen (!) zur Transliteration zeigen.
Selbst wenn es das gäbe, würde Russland darauf pfeifen - die ändern die Transliterationsregeln alle paar Jahre.
Dass in Deutschland seit mehr als zwanzig Jahren nach ein und demselben internationalen Standard (!) transliteriert wird, ist ebenso erfreulich wie für andere Staaten irrelevant.
Bisher gelang es in jedem mir bekannten Fall, den deutschen "Ausgangsnamen" unverändert in russischen Pässen eintragen zu lassen, wenn das überhaupt möglich war.
Sprich: Bei ÄÖUß im Namen kann das gar nicht funktionieren, weil es die Buchstaben in der russischen Technik nicht gibt. Alles andere wurde immer übernommen.
Argumentation: Ich habe den Namen meines Verwandten. Dieser musste für den russischen Rechtsbereich in einen anders (kyrillisch) geschriebenen überführt werden. Aber das russische Recht schreibt nur die Transliteration russischer Namen ins Englische auf eine bestimmte Weise vor, nicht die Erzeugung einer dritten Namensschreibweise anstelle des lateinisch geschriebenen Ausgangsnamens.
Tina05 schrieb am 30.06.2017 um 09:34:33:Dann ist der Name im Melderegister so zu schreiben, wie er
- entweder transliteriert ist (darüber gibt es internationale Abkommen), also in der Übersetzung steht
- oder er kann (!) wie im Pass als sogenannte andere Urkunde geschrieben werden.
Auch hier gilt, dass die Erzeugung zusätzlicher Schreibweisen (anstelle der im Pass stehenden) weder vorgeschrieben noch sinnvoll ist.
Sie erschwert höchstens die Suche im Datenbestand nach dem Namen.