Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Krankenversicherung für Schengenvisum (Gelesen: 1.547 mal)
BMWfan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung für Schengenvisum
22.06.2017 um 09:26:03
 
Guten Tag an alle,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur der Krankenversicherung für ein Schengen Visum. Wir wollen die Mutter meines Mannes einladen nach Deutschland haben eine Krankenversicherung der Merkur Versicherung abgeschlossen und per Email die Versicherungunterlagen erhalten. Dabei will die Visastelle originale Belege von der Krankenversicherung sehen. Alternativ ein Ausdruck(also Emailausdruck) mit Zahlungsbeleg. Ich habe in den Unterlagen der Krankenkasse ein Zahlunsplan gesehen, worauf zu entnehmen ist, dass der Betrag von Konto abgebucht wird. Ist dies als Zahlungsbeleg zu bewerten?

viel Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Antwort #1 - 22.06.2017 um 19:18:27
 
Hallo,

als "Originaler Beleg" geht auch eine ausgedruckte Kopie des online (PDF) zugesandten Versicherungsscheines.

Alternative "Ausdruck des Zahlungsbelegs" bedeutet eigentlich, dass der Betrag nicht abgebucht wird, sondern wurde.
Der Zahlungsplan allein kann durchgehen, ein Ausdruck des Kontoauszugs (Girokonto) bzw. erfolgten Abbuchungs- / Überweisungsvorgangs zusätzlich macht das Ganze etwas sicherer.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Antwort #2 - 22.06.2017 um 20:13:07
 
Das bekommst Du schlüssig nur durch eine konkrete Frage an die konkrete AV heraus.

Dabei sollte man berücksichtigen, dass die auf allgemein formulierten Anfrage kommenden Antworten oft auf einheimische (=nichtdeutsche) KV und Erfahrungswerte mit bisher eingereichten Unterlagen abstellen, nicht so sehr auf den konkreten Fall.

Ich empfehle in solchen Situationen immer, mit einem Scan der Unterlagen eine ganz konkrete Frage zu stellen, zu der man die Antwort dann ausdrucken und dem Visumvorgang beilegen kann.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
BMWfan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Antwort #3 - 25.06.2017 um 21:07:40
 
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Das Problem hat sich gelöst, da die sofort nach Zusendung der Unterlagen einen Tag danach die Abbuchung haben vorgenommen. Ich habe einen Umsatznachweis meines Girokontos ausgedruckt den Unterlagen dazugepackt. Daraus geht ganz klar hervor, also die Abbuchung der Versicherung.

Ich habe mal eine Frage zum Ablauf der Verpflichtungserklärung. Wir haben eine Verpflichtungserklärung erhalten und ausgehändigt bekommen, weil wir Einkommen nachgewiesen haben.
Was wäre passiert, wenn das Einkommen garnicht ausgereicht hätte? So hätte das Amt solch ein Dokument garnicht erstellt und wir hätten solch ein Dokument garnicht erhalten bzw ausgehändigt oder doch?

Die Frage hört sich wohl blöd an, aber nicht das wir das beim Visaantrag diesen mitgeben aber es ist nicht ausreichend? Habe auch vergessen das Amt zu fragen Schockiert/Erstaunt
Bin halt unerfahren was das angeht

MFG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Antwort #4 - 25.06.2017 um 21:41:00
 
BMWfan schrieb am 25.06.2017 um 21:07:40:
So hätte das Amt solch ein Dokument garnicht erstellt und wir hätten solch ein Dokument garnicht erhalten bzw ausgehändigt oder doch?


Doch, dann wäre im schlechtesten Fall halt angekreuzt, dass die Leistungsfähigkeit "nicht nachgewiesen" wurde. Ihr habt schliesslich für die VE eine Gebühr bezahlt, daher wird es auch das entsprechende Dokument geben.
Diese VE kann man dann auf der Toilette verwenden, ein Visum gibt das damit nicht,
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
BMWfan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung für Schengenvisum
Antwort #5 - 25.06.2017 um 21:49:54
 
erne schrieb am 25.06.2017 um 21:41:00:
Doch, dann wäre im schlechtesten Fall halt angekreuzt, dass die Leistungsfähigkeit "nicht nachgewiesen" wurde. Ihr habt schliesslich für die VE eine Gebühr bezahlt, daher wird es auch das entsprechende Dokument geben.
Diese VE kann man dann auf der Toilette verwenden, ein Visum gibt das damit nicht, 



Laut lachend

Bei uns steht tatsächlich "wurde nachgewiesen"
toll, dann bin ich ja beruhigt

MFG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema