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Abschiebung und vaters ein kind (Gelesen: 6.497 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebung einer student
Christain
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkaner
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20.06.2017 um 16:30:08
 
Hallo zusammen,
Ich habe ein problem und möchte information bekommen, ob was ich machen soll.
Mein problem ist :
am 20.02.2015 bin ich nach Deutschland als Student visum eingereisen.
ich habe Deutschkurs niveau B2. besucht und ich habe am august.2015 eine prüfung in Hochschule Zittau teilzugenommen. Aber Leider habe ich nicht geschafft.
ab märz.2016 besuche ich einen kurs - vorbereitung studiennkolleg- und ich hätte am 06.juni.2016 eine prüfung in der Uni kiel haben.
am 02mai.2016 ich bin überraschen, dass die ABH Abschiebung gibt ab. und haben meine reisepass genommen und natürlisch darf ich nicht ohne reisepass die einstüfungstest in kiel teilzunehemen aber  besuche ich V.STK ohne gültig ausweiß nur mit grenzenbescheinigung.
Ich habe ein Anwalt gemacht, der eine klage gemacht hat. Aber es ist zu spät.
am 30.05.2016 ich hab deutschland verlassen, weil die grenzenbescheinigung abgeläuft ist.
ich habe mit einer freundin kennengelernt, die zu mir in Frankreisch besuchen.
meine freundin ist schwanger sechsten monate und ich bin der liebliche vater.
meine freundin ist ausländerin. Sie wohnt seit 8 jahren in Deutschland und im moment hat 3 jahre AFH und hat schon ein 5jähriger kind. Der Deutsch Staatsangehörigkeit hat.
meine freundin willst, ich komme zu ihr,weil sie hilfe braucht.
und die will vaterschaftsenerkenung machen außerdem sorgerrecht zusammen teilen.
ich bin illegal vater.
am 02.juli.2017 meine freundin kommt zu mir besuchen.

können Sie bitte helfen,ob was ich machen kann ? ich darf mit ihr nach Deutsland fahren und mit ABH erklären ?
Ich kann mit Bescheinigung von der ABH oder mit meinem Grenzenbescheinigung, trotz ist schon abgelauft vaterschaftsenerkennung und sorgerrecht machen ?
Die student darf azul antrag beantragen ?
vielen Dank im voraus
Ich warte gespannt auf eure Antwort.
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2017 um 17:04:33
 
Für die Einreise nach Deutschland ist ein Visum nötig.
Da Du dieses nicht hast, darfst Du auch nicht einreisen.
Da Du (wie Du schreibst) nicht der Vater des Kindes bist, würde eine Vaterschaftsanerkennung auf einer falschen Angabe beruhen.
Davon solltest Du m. E. auf jeden Fall die Finger lassen.
Auch ein Asylantrag, hätte m. E. keine Chancen auf Erfolg. Oder bist Du politisch verfolgt?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.06.2017 um 18:39:35
 
Vinzent2m schrieb am 20.06.2017 um 17:04:33:
Da Du (wie Du schreibst) nicht der Vater des Kindes bist, würde eine Vaterschaftsanerkennung auf einer falschen Angabe beruhen


Wie kommst du darauf? Der Te schreibt

Christain schrieb am 20.06.2017 um 16:30:08:
meine freundin ist schwanger sechsten monate und ich bin der liebliche vater.


Trotzdem brauchst du ein Visum, deine Freundin ist Ausländerin also muss der LU sichergestellt sein! Verdient Sie genug?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.06.2017 um 19:07:08
 
Christain schrieb am 20.06.2017 um 16:30:08:
die zu mir in Frankreisch besuchen.


du lebst in Frankreich?
Welchen "Aufenthaltstitel" hast du in Frankreich?
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.06.2017 um 19:33:54
 
Wenn die Freundin seit 8 Jahren in D lebt könnte das Kind doch eventuell auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? Was für eine AE hat die Freundin denn jetzt und was hatte sie früher für AE´s?

Und nochmal nachgefragt: Bist Du nun abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist? Hast Du eine Einreisesperre bekommen? Wo lebst Du jetzt und wenn in Frankreich mit was für einem Aufenthaltstitel? Oder lebst Du illegal dort?
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 20.06.2017 um 22:16:27
 
Christain schrieb am 20.06.2017 um 16:30:08:
Sie wohnt seit 8 jahren in Deutschland und im moment hat 3 jahre AFH



Moin,

Das klingt nach AuFentHaltserlaubnis 3 Jahre.
Würde die Mutter genug verdienen könnte sie mit dem deutschen Kind bereits eine NE haben.
Somit sieht das ziemlich düster aus, wenn das so stimmt.

Gruß,
Norbert

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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 20.06.2017 um 22:19:30
 
deerhunter schrieb am 20.06.2017 um 18:39:35:
Wie kommst du darauf? Der Te schreibt


Weiter unten schrieb er in Verbindung mit einer Vaterschaftsanerkennung: "ich bin illegal vater."

Aber vielleicht habe ich das falsch interpretiert und er ist ein lieblicher leiblicher Vater.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 20.06.2017 um 22:23:11
 
Moin,

Ich denke er meinte er ist rechtlich (noch) nicht der Vater (not legally). Sonst wäre es ja auch komplett abwegig auf die Idee zu kommen, durch das Kind nach D kommen zu können.

Gruß,
Norbert
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 20.06.2017 um 22:29:01
 
Ich vermute eher dass es um die Unehelichkeit geht
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Christain
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkaner
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Antwort #9 - 21.06.2017 um 03:32:43
 
Hallo zusammen,
mein Freundin arbeitest nicht, sie kriegt Geld von jobcenter.
Ich bin illegal auch in Frankreich.
Ich bin illegal Vater - ich meinte, dass ich illegal mann bin
Ich habe freiwillig ausgereist bekommen und ich lebe in Fr illegal.
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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.06.2017 um 10:41:15
 
Christain schrieb am 20.06.2017 um 16:30:08:
können Sie bitte helfen,ob was ich machen kann ? ich darf mit ihr nach Deutsland fahren und mit ABH erklären ?


Nein du darfst nicht nach Deutschland ohne Visum fahren. Du musst nach Marokko zurückkehren und von dort die richtige Visum beantragen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 21.06.2017 um 11:48:53
 
Wo wohnt Deine Freundin, die Mutter des Kindes?

Sie sollte dort, wo sie wohnt, eine "Migrationsberatung für Erwachsene" (MBE) suchen und sich dort beraten lassen. Die können dann Schritt für Schritt erklären, wie Ihr das machen könnt.

1) Der Vaterschaftserklärung zustimmen (macht sie)
2) Die Vaterschaft erklären (machst Du, aber nur in Marokko)
3) Klären, ob Du einreisen darfst. Das ginge dann, sobald sie genug verdient.

Aber ich glaube, in solch einem Forum bekommst Du zwar allgemeine Informationen, Ihr braucht aber konkretere Unterstützung. Die kann die Mutter bekommen.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.06.2017 um 12:49:16
 
Christain schrieb am 20.06.2017 um 16:30:08:
Die student darf azul antrag beantragen ?

Nein, ein Asylantrag würde abgelehnt.
Außerdem: Du bist kein Student und dein *Studien-Vorbereitungs-Visum* ist schon lange abgelaufen.

Wenn du als Marokkaner einen Asylantrag in F oder D stellst, wird der auch abgelehnt.
Du kannst es jetzt nur über die Vaterschaft machen.
Dazu musst du aber nach Marokko. Das ist dein Problem.
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Holzer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #13 - 21.06.2017 um 12:49:53
 
Christain schrieb am 21.06.2017 um 03:32:43:
Hallo zusammen,
mein Freundin arbeitest nicht, sie kriegt Geld von jobcenter.


Damit wird es kaum ein Visum geben, denn wenn ein Ausländer einen Familienzuzug möchte muss er i.d.R. den LU sicherstellen. D.h. die Frau muss arbeiten gehen und genug für Euch alle verdienen!

Christain schrieb am 21.06.2017 um 03:32:43:
Ich bin illegal auch in Frankreich.

Da geht dann überhaupt nichts....du musst ein Visum in deinem Heimatland stellen, wenn deine Freundin alle Bedingungen erfüllt!

PS: Lass dich nicht illegal erwischen, sonst gibt es eine Einreisesperre
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 21.06.2017 um 15:17:28
 
Holzer schrieb am 21.06.2017 um 12:49:53:
Damit wird es kaum ein Visum geben, denn wenn ein Ausländer einen Familienzuzug möchte muss er i.d.R. den LU sicherstellen. D.h. die Frau muss arbeiten gehen und genug für Euch alle verdienen!


Ich mag mich irren, aber weiter oben schrieb er, dass die Mutter bereits ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit hat. Die Mutter kann ihren Aufenthalt also von diesem Kind ableiten. Da sie 8 Jahre in Deutschland wohnt könnte  sie sich einbürgern lassen und das neue Kind könnte in dem Zuge die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wovon der Vater dann seinen Aufenthalt ableiten kann. Die Mutter müsste so "nur" den Unterhalt für sich und das erste Kind selbst sichern (was aktuell aber nicht gegeben ist).
Btw. aus welchem Land stammt die Frau?
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