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Abschiebung verhindern (Gelesen: 7.780 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe! Kann Vater meines Sohnes trotz Aufenthaltstitels abgeschoben werden?
okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 19.06.2017 um 10:40:37
 
Keine Sorge, sein Asylantrag ist nun offenbar negantiv beschieden und er wurde deswegen zur Ausreise aufgefordert, wohl in Unkenntnis dass er sich schon längst rechtmäßig mit AE aufhält.

Also wenn man so will ein Missverständnis / Kommunikationsproblem zwischen den Behörden und ganz einfach aus der Welt zu schaffen wenn man mit dem Behörden redet.

Einfach Antwort mit Kopie der AE wie oben empfohlen reicht da schon aus.
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reinhard
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Antwort #16 - 19.06.2017 um 10:59:40
 
Das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" entscheidet ja über seinen Asylantrag. Da werden Textbausteine genutzt, und es arbeiten dort nicht gerade Spezialisten.

Der Asylantrag ist abgelehnt, das hat aber keine Folgen für die Aufenthaltserlaubnis. Das war ein Parallelverfahren.

Dein Mann kann gegen den Bescheid (auch getrennt vom Aufenthaltsrecht) klagen. Das sollte er aber nur tun, wenn er wirklich verfolgt ist und sein Recht haben will. Wenn der Asylantrag nicht wirklich zu begründen war, sollte er die Ablehnung akzeptieren, es passiert nichts weiter.
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Liju
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 19.06.2017 um 14:37:32
 
Es steht halt drin dass keinerlei Grund besteht dass er asyl erhält und er deshalb die Bundesrepublik binnen 30 Tagen verlassen soll.
Alles abgelehnt irgendwie.
Er kann nun Klage einreichen. Aber ich verstehe nicht ganz ob es nötig ist.
Und das verwirrt mich.
Griesgrämig
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Liju
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Antwort #18 - 19.06.2017 um 14:38:58
 
Ohhh ich Danke euch für die schnellen Antworten! Smiley
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reinhard
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Antwort #19 - 19.06.2017 um 16:15:10
 
Liju schrieb am 19.06.2017 um 14:37:32:
Es steht halt drin dass keinerlei Grund besteht dass er asyl erhält und er deshalb die Bundesrepublik binnen 30 Tagen verlassen soll.
Alles abgelehnt irgendwie.
Er kann nun Klage einreichen. Aber ich verstehe nicht ganz ob es nötig ist.
Und das verwirrt mich.
Griesgrämig



Klage ist nur nötig, wenn er zwei Aufenthaltserlaubnisse haben will.

Den als Vater behält er, das ist gar kein Problem.

Den für's Asyl bekommt er jetzt nicht – und auch vom Gericht nur, wenn er wirklich gute Gründe (klare Verfolgung) hat.
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Liju
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Antwort #20 - 19.06.2017 um 17:29:40
 
Danke vielmals!!!!!
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