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Abschiebung aus der Haft raus. (Gelesen: 12.299 mal)
MuratClk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.06.2017 um 02:19:28
 
Hallo zusammen,ich hab mir eure Beiträge durhgelesen bevor ich mich hier registriert habe,und mir schien das ihr Ahnung habt.
Mein Anliegen ist das ich nach einer Straftat (versuchter Totschlag) nach 4jahren Haft  aus mein Geburtsland Deutschland abgeschoben wurde in die Türkei wo ich sehr unglücklich mit der Situation bin derweil bin ich schon 2jahre hier und hab eine Einreise Sperre von 6jahren bekommen gibt es möglichkeiten die zu verkürzen und wenn ja was muss ich da beantragen und wo? Wärst mir eine grosse Hilfe.. ich hab in Deutschland mein Realschulabschluss gemacht wurde zu 4,5 Jahren jugendhaft mit 15 verurteilt und dann nach 4 Jahren abgeschoben ein paar Eckdaten bin geboren in de und meine Familie lebt da hab hier Tanten mit denen ich nichts zutun habe kenne die nicht, was für Informationen berichtet ihr noch um mir eine gute Antwort zugeben?. Ich will nur zurück meine Familie braucht mich.. könntet ihr bitte mir bisien behilflich sein ich danke euch im voraus
MFG
Murat C.
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Aras
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Antwort #1 - 15.06.2017 um 04:45:36
 
Das Problem ist, dass du
1. Entkräften musst, dass du weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bist
2. Ein Aufenthaltsrecht erwerben musst

Zu 1. in Anbetracht des versuchten Totschlags mit einer Verurteilung von 4,5 Jahren wäre also eine relativ lange straffreie Lebensführung notwendig. Darum hast du wohl auch eine Einreisesperre von 6 Jahren und nicht von normalen 5 Jahren.

Zu 2. Es gibt 4 Kategorien von Aufenthaltsrechten:
- Familiärer Grund (Ehe, deutsche Kinder..)
- Arbeit
- Ausbildung (universitär, schulisch, berufsschulisch etc.)
- humanitärer Aufenthalt (Asyl, Flüchtling, subs. Schutzbedürftige etc.)

Von deiner Familie kannst du nichts mehr ableiten.
Für eine Ausbildung würde man ggf. das öffentliche Interesse abwägen und wahrscheinlich gegen dich urteilen.
Humanitär wirst du wohl nix geltend machen können.

Du solltest schauen, ob du eine Ausbildung in einem relativ gutbezahlten Mangelberuf in der Türkei absolvieren kannst, sofern du noch keinen solchen Beruf hast.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw...

Also 2-3 Jahre ausbilden lassen, paar Monate arbeiten, Antrag auf Entfristung mit Antrag auf Arbeitsvisum stellen, nachweisen dass du die Zeit in der Türkei genutzt hast um dein Leben zu ordnen und rechtstreu zu verhalten. Dann hast du meines Erachtens auch eine realistische Chance als gebranntes Kind wieder in Deutschland leben zu können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 15.06.2017 um 13:38:41
 
Du musst aber auch bedenken:

Wenn Du zu 15 Jahren Haft verurteilt wurdest, nach vier Jahren abgeschoben wurdest, sind 11 Jahre noch offen.

Richtig?

Falls Du also ein Visum für Deutschland bekommst, z.B. weil Du jemanden von hier geheiratet hast, wirst Du bei der Einreise verhaftet, um die übrigen 11 Jahre noch abzusitzen.
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Antwort #3 - 15.06.2017 um 13:39:57
 
Ich gehe davon aus, dass die 15 sich aufs Lebensalter beziehen und nicht auf die Höhe der Verurteilung.
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Antwort #4 - 15.06.2017 um 13:51:19
 
MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 02:19:28:
wurde zu 4,5 Jahren jugendhaft mit 15 verurteilt und dann nach 4 Jahren abgeschoben


Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Jugendhaft wäre auch max. 10 Jahre.
Sich mit 15 schon fast die Hälfte davon einzufangen ist schon heftig. Versuchter Totschlag mag sich nach heftiger Schlägerei anhören aber dafür gibt es mit 15 Jahren nicht mal eben 4,5 Jahre Knast. Selbst ein Erwachsener fährt für sowas nicht so lange ein. Da war sicherlich mehr.
Da sollte der TS schon viele Argumente beibringen um zu belegen, daß er sich komplett geändert hat.
Sonst wird das (zum Glück, sorry) nichts mit D.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 15.06.2017 um 14:06:43
 
Stimmt, Ihr habt Recht.

Trotzdem: Falls nach vier Jahren noch eine Reststrafe offen ist, dauert es ein paar Jahre bis zur Vollzugs-Verjährung. Das sollte man bedenken, wenn man zurück will.
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Antwort #6 - 15.06.2017 um 14:10:07
 
Moin,

Stimmt auch.
Ich behaupte aber mal, daß bei der vermuteten Vorgeschichte irgendwas mit Ausbildung o.ä. ohnehin nicht reichen wird im kürzer zu befristen bzw. überhaupt ein Visum zu bekommen.
Mehr verkneife ich mir...

Gruß,
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Antwort #7 - 15.06.2017 um 14:28:35
 
Norbert wieso verkneifst du dir nicht einfach mal weiter hier zu posten? Dein erster Beitrag wurde schon geschrottet, weil er aus Unterstellungen bestand. Genauso wie deine jetzigen nur Unterstellungen sind, und du nur die weiteren Ausführungen verkneifst... Wir verstehen schon: Nach deiner Meinung soll es nicht so einfach sein, dass er zurück kommt. Das ist eine politische Meinung und keine rechtliche.
Man man man.

4 Jahre Haft und 4,5 Jahre Verurteilung sind 0,5 Jahre die man ggf. noch absitzen müsste. Wenn überhaupt. Er ist vorbestraft, ja. Aber nicht fürs Leben stigmatisiert.

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Antwort #8 - 15.06.2017 um 14:30:01
 
MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 02:19:28:
wurde zu 4,5 Jahren jugendhaft mit 15 verurteilt und dann nach 4 Jahren abgeschoben 

Bei einer solchen Strafe ist die Abschiebung per Gesetz unerlässlich und um wieder nach Deutschland zum dauerhaften Aufenthalt einreisen zu können, bedarf es schon gewichtiger Gründe.

MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 02:19:28:
Ich will nur zurück meine Familie braucht mich.. 

Deine Eltern, Geschwister oder sonstige Anverwandte zählen für Dich als inzwischen Volljähriger, nach deutschen Recht,  nicht mehr zur Familie. Darauf kannst Du nicht bauen und daraus eine Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland begründen, da müssen schwerwiegendere Gründe angeführt werden, die aber in Deinem Fall kaum zu finden sein werden.
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Antwort #9 - 15.06.2017 um 17:02:35
 
nixwissen schrieb am 15.06.2017 um 13:51:19:
Jugendhaft wäre auch max. 10 Jahre.

Auch wenn es mit dem geschilderten Fall nichts direkt zu tun, der Vollständigkeit halber der Hinweis, dass bei besonders schweren Straftaten z. B. Mord mit bes. schwere der Schuld auch nach Jugenstrafrecht eine höhere Strafe als 10 Jahre verhängt werden kann.
Kommt aber Gott sei dank recht selten vor.
Zum Fall selber ist m. E. alles Erforderliche gesagt worden. Ganz wichtig ist es für Dich zu wissen, dass allein der Ablauf der Einreisesperre kein Einreiserecht begründet, sondern dass es dafür einen separaten Aufenthaltsgrund geben müsste.
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Antwort #10 - 15.06.2017 um 20:24:38
 
Danke für eure so schnelle Antworten 🤗
Ansicht hab ich mein Realschulabschluss in Deutschland gemacht eine Ausbildung hab ich nicht angefangen da man mir in Haft dazu riet damit ich bessere Chancen habe gegen eine Abschiebung würde am Ende nichts..
Was müsste ich denn besitzen für ein arbeits visum ausser eine ausbildung,und mir sagte der Richter damals nach 6jahren kann bzw darf ich wieder einreisen.. das stimmte also nicht? Auch nicht nach Beendigung meiner strafe, und ja ich würde mit 15 verurteilt zu 4jahren und 6 monaten.
Wisst ihr vll wie lange ich Einreise Sperre in Schenengal Staaten habe sind das auch 6jahre oder gibt's da eine andere Frist weil bekamm auch diese Sperre so das ich kaum bzw nie meine Familie zu Gesicht kriege.grossen Dank an Aras und Vincent eure Antwort waren immerhin hilfreich
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Antwort #11 - 15.06.2017 um 20:50:55
 
MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:
...mir sagte der Richter damals nach 6jahren kann bzw darf ich wieder einreisen.. das stimmte also nicht?

Selbstverständlich darfst Du nach 6 Jahren wieder einreisen, wenn Du einen triftigen Grund hast, umso mehr wenn ein dauerhafter Aufenthalt angestrebt wird.
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Antwort #12 - 15.06.2017 um 20:51:30
 
Du darfst nach Ablauf Deiner Einreisesperre wieder einreisen wie jeder andere Nicht-EU-Ausländer auch. Also mit einem Visum. Einfach herkommen und bleiben geht nicht. Dazu bräuchtest Du eine AE oder NE und die hast Du ja nun nicht (mehr).
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Antwort #13 - 15.06.2017 um 20:52:45
 
Ich gehe jetzt mal hart ins Gericht mit dir, ist aber nichts persönliches

MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:
Ansicht hab ich mein Realschulabschluss in Deutschland gemacht eine Ausbildung hab ich nicht angefangen da man mir in Haft dazu riet damit ich bessere Chancen habe gegen eine Abschiebung würde am Ende nichts..


Wer auch immer das geraten hat, jetzt bringt dir das ja nix. Ist nur eine Entschuldigung für dich selber 4 Jahre nicht genutzt zu haben. Aber... wir sprechen hier von 2 Jahren, die du in der Türkei lebst. Was hast du denn bis jetzt gemacht? Auf der Couch gesessen?

Hättest du bspw. vor 2 Jahren eine Schweißer-Lehre in der Türkei angefangen, so hättest du ja jetzt bereits eine Berufsausbildung in einem Mangelberuf.

MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:
Was müsste ich denn besitzen für ein arbeits visum ausser eine ausbildung


Einen Reisepass und natürlich keine Einreisesperre.

MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:
Wisst ihr vll wie lange ich Einreise Sperre in Schenengal Staaten habe sind das auch 6jahre oder gibt's da eine andere Frist weil bekamm auch diese Sperre so das ich kaum bzw nie meine Familie zu Gesicht kriege


Na 6 Jahre Einresperre für Schengen. Deine Familie kann ja auch in die Türkei kommen und dich  besuchen. Und die Frist jetzt auch nicht übertrieben lang. Manche kriegen bei so einer schweren Straftat 10 Jahre Einreisesperre.

Fazit:
Es ist viel Wasser den Rhein hinab geflossen. Du solltest die Zeit nutzen und eine sinnvolle Ausbildung in einem Mangelberuf abschließen. Und dann kann man auch weiter reden. Als unqualifizierte Arbeitskraft wird absolut nix.
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Antwort #14 - 15.06.2017 um 21:17:29
 
Ließ dir bitte nochmal in Ruhe #2 durch und nutze auch den dort angefügten Link der Arbeitsagent.

Aras hat in #2 sehr ausführlich beschrieben, welche Möglichkeiten du nach Ablauf deine Sperre hast, erneut in Deutschland leben zu dürfen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 16.06.2017 um 17:24:19
 
Danke nur es ist wirklich schwer in den Wohnort wo ich lebe eine Ausbildung zu finden.. ich schau mir das da Mal an danke für eure antworten und Aras das war nicht hard war richtig ich hab als möbeltzsteller gearbeitet Aufbau Montage etc. Ist heit aber keine Ausbildung dabei könnte ich alles aufbauen Durchgedreht auch beim Elektriker habe ich gearbeitet nur sind das heit keine Ausbildungen ich weiss leider nicht wie das hier geht :/
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Antwort #16 - 16.06.2017 um 17:25:55
 
Aras dein Link ist ein Download denn mein Handy nicht öffnen kann :/ gibst da auch vll eine Handy Seite davon
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Antwort #17 - 16.06.2017 um 18:00:14
 
Diese pdf ist die amtliche Liste der Mangelberufe.  Es gibt jedoch bspw. diese private Seite, die aber definitiv nicht aktuell ist bzw. unvollständig.

http://www.mangelberufe.de/facharbeiter.html

Achte darauf, dass sich die Liste der Mangelberufe über die Zeit ändern kann. Bspw. sind Berufe in der Pflege Dauerbrenner. Leider bist du erheblich vorbestraft, wodurch du trotz Ausbildung in einem Pflegeberuf wohl wahrscheinlich in Deutschland keine Berufserlaubnis bekommen würdest. Aber ich gehe davon aus, dass Berufe in der Industrie wie Mechatroniker immer sehr gefragt sein werden. 

Wie man eine Ausbildung in der Türkei macht, weiß ich leider nicht. Aber hier gibt es paar Hinweise wie es wohl läuft. Ggf. musst du in eine andere Stadt ziehen und ggf. Geld von deiner Familie anfordern damit du deinen Lebensunterhalt sichern kannst.

https://www.bq-portal.de/de/db/berufsbildungssysteme/703

Weißt du was eine erfolgreiche Person von einer nicht-erfolgreichen Person unterscheidet?

Die nicht-erfolgreiche Person hat viele Ziele, die er - wenn überhaupt - halbherzig verfolgt.

Eine erfolgreiche Person setzt sich genau ein Ziel und ordnet sein gesamtes Leben diesem Ziel unter. Von dem Moment an, indem er aufwacht bis zum Moment in dem er schläft, wird nur an der Realisierung seines Zieles/Traumes gearbeitet.

Ich kann dir nicht bei der Realisierung deines Traumes helfen. Aber du musst dir jetzt bewusst werden, dass es nur klappen kann wenn du auch anfängst und du auch 100% gibst.

Wenn ich du wäre... ich würde jetzt in ein Internet Cafe gehen und die verlinkte PDF ausdrucken und dann recherchieren wie diese Berufe auf türkisch heißen und ob sie dir gefallen. Und natürlich dann nach Ausbildungsplätzen suchen. Dir steht die gesamte Türkei zur Verfügung. Es ist egal wo in der Türkei du die Ausbildung machst, Hauptsache du machst einen anerkannten(!) Abschluss in einem Mangelberuf.

Frag Freunde und Bekannte, wo man die gewünschte Ausbildung machen kann. Und dem Ausbildungsbetrieb nicht direkt auf die Nase binden, dass man nach Deutschland gehen will. Ausbildungsbetriebe bilden für ihren eigenen Bedarf aus. Also deinen Wunsch zurückzukehren nicht überall hinausposaunen sondern schweigen und hart daran arbeiten. Und immer fleißig sein und hart lernen. Du willst mit Besten Noten deine Chance auf eine Arbeit in Deutschland maximieren. Mit schlechten Noten hat man schlechtere Chancen.

Du musst ständig das Ziel vor Augen haben: Deutschland.

Leben heißt kämpfen und Opfer erbringen. Also kämpfe überlegt und vorbereitet und erbringe die richtigen Opfer. D.h. keine Partys, kein Saufen, keine Drogen, keine strafrechtliche Dummheiten, keine Frauen mit der Konsequenz dass diese ggf. schwanger werden und dich an die Türkei bindet, Ggf. Wehrdienst ableisten (oder aussetzen?), damit du auch deinen Pass bekommst um ausreisen zu können. Wenn bspw. du den Wehrdienst leisten musst, damit du ausreisen kannst, dann solltest du den Wehrdienst jetzt ableisten statt nach der Ausbildung. Denn eine Pause in der Erwerbstätigkeit von 2 Jahren sieht schlecht aus im Lebenslauf und das verringert die Chancen für einen Job in Deutschland.

Verstehst? Also ich könnte hier viel über Motivation schreiben... aber man muss sich selber bewusst machen was man erreichen will.

An meiner Wand hängt eine motivierende Postkarte und darauf steht geschrieben:
"Jeder Mensch kann alles, aber er muß auch zu allem bereit sein."
von Alma Maria Mahler-Werfel
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Antwort #18 - 17.06.2017 um 00:05:44
 
Danke Aras das stimmt ich muss mein wehrdienst wohl dieses Jahr antreten und danke für die Liste mit den Mangel berufen hier ist das mehr schulischen irgend wie hab mein Ex Chef gefragt Durchgedreht ich such mir da was passendes raus zurzeit arbeite ich in einem deutschen Call Center seid 1/2monaten der an Deutschland gebunden ist,ich finde schon das passende für mich was hältst du eig davon das ich mich Mal mit der deutschen Botschaft hier in Istanbul unterhalte? Würde das irgend wie Licht ins dunkle bringen?
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Antwort #19 - 17.06.2017 um 00:38:59
 
Moin,

Aras, nicht alles kann man plötzlich mit harter Arbeit erreichen. Zumindest hier dürfte das noch ziemlich dauern, wenn es überhaupt was wird.
Erstmal Wehrdienst in der Türkei.
Dann müsste eine Ausbildung aufgenommen werden, die in D als Mangelberuf gilt und auch anerkannt wird.
Die 6 Monate Reststrafe stehen auch noch im Raum und müssten entweder ausgesetzt oder abgesessen werden.
Sorry, die Chancen auf Rückkehr nach D sind einfach sehr gering bei diesen Umständen. Zumindest in den nächsten Jahren.

Gruß,
Norbert

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Antwort #20 - 17.06.2017 um 08:28:15
 
@MuratClk
MuratClk schrieb am 17.06.2017 um 00:05:44:
was hältst du eig davon das ich mich Mal mit der deutschen Botschaft hier in Istanbul unterhalte? Würde das irgend wie Licht ins dunkle bringen?

Ich gehe nicht von aus, dass diese entsprechende Beratung leisten.

Am besten wäre es tatsächlich erstmal den Wehrdienst abzuleisten. Vielleicht sogar früher melden, damit du das schneller von der Backe hast.

Aber ich will dich natürlich nicht in einen Krieg schicken. Ich weiß nicht ob du als Wehrpflichtiger in den Kurdengebieten eingesetzt wirst o.ä.. Vielleicht solltest du dich bei der Armee beraten lassen ob du ggf. mit einem Beruf auch spezifischer eingesetzt wirst. Also bspw. als Mechatroniker dann auch in den Werkstätten der Armee. Wenn ja, dann würde ich zuerst die Ausbildung machen und dann in der Armee dienen. Dann kann man das auch als Berufserfahrung in den Lebenslauf schreiben.

@Norbert

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 00:38:59:
Aras, nicht alles kann man plötzlich mit harter Arbeit erreichen. 


Wir reden hier faktisch von einem 5 jährigen Projekt. Was ist daran "plötzlich"???

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 00:38:59:
Die 6 Monate Reststrafe stehen auch noch im Raum und müssten entweder ausgesetzt oder abgesessen werden.

Er wurde nach der 2/3 Strafe abgeschoben. Es kann gut sein, dass man den Rest auf Bewährung aussetzt.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 00:38:59:
Sorry, die Chancen auf Rückkehr nach D sind einfach sehr gering bei diesen Umständen. Zumindest in den nächsten Jahren.

Jetzt sind die Chancen bei 0. Aber durch harte Arbeit und Opfer kann man die Voraussetzungen für eine Arbeitsmigration schaffen.

Ganz ehrlich: Dein Verlierer-Talk kannst du für dich behalten. Nur Versager hören auf bevor sie angefangen haben. Das ist genauso wie im Bodybuilding, wo man als dünner Typ anfängt und so massig wie bspw. Ronny Coleman werden will. Da braucht man mind. 10 Jahre intensiven Trainings um nur Ansatzweise dahin zu kommen. Und die Versager fangen erst garnicht an zu trainieren oder haben nicht die Disziplin die man benötigt über Jahre dranzubleiben. Nur irgendwann muss man anfangen. Und man fängt am Besten heute an und nicht morgen.

Die die dranbleiben und ernsthaft ihr Ziel verfolgen werden am Ende ihr Ziel auch erreichen. Aber die die nicht mal anfangen... wie traurig sind die denn?

Also wie man das zu meiner Wehrdienstzeit noch sagen durfte: "klagt nicht, kämpft!".

Ich geh jetzt zum Kraftraum und mache meine 140 kg Kreuzheben in Sätzen. Weil mein Ziel sind ja irgendwann 200 kg auf Wiederholungen. Das dauert wohl auch ca. 3 Jahre um das zu schaffen. Aber man muss dranbleiben. Vom Reden bewegt sich das Gewicht nicht. Und hätte ich vor 10 Jahren nicht mit schlechtester Genetik nicht angefangen, dann wäre ich immernoch ein Lauch. Und hätte ich nicht 4 Jahre vom Eisen gelassen, dann wäre ich heute schon bei 200 kg auf Wiederholungen. Aber ich weine der Zeit nicht nach sondern nutze die Zeit die ich jetzt habe. Nur Verlierer schauen ständig mit bereuendem Blick in die Vergangenheit.
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Antwort #21 - 17.06.2017 um 10:35:44
 
Das stimmt Aras , danke und ja ich hoffe kann endlich antreffen gehe nächste Woche Mal dahin , und zum Thema deutsche Botschaft ,da stellt man doch solche Anträge oder?
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Antwort #22 - 17.06.2017 um 10:39:11
 
Meinst nächste Woche gehst du zur Wehrberatung?

Was für Anträge möchtest du in der Botschaft stellen?
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Antwort #23 - 17.06.2017 um 11:23:09
 
Aras schrieb am 17.06.2017 um 08:28:15:
Wir reden hier faktisch von einem 5 jährigen Projekt. Was ist daran "plötzlich"???



Hallo Aras,

Dann sind wir uns wenigstens bei den Fakten einig. Bei dem Zeithorizont gehe ich konform, nur scheint das Murat nicht ganz klar zu sein, wenn er jetzt schon mit der deutschen Botschaft sprechen will.
Deine Motivation in allen Ehren aber momentan gibt es ausser seinen Deutschkenntnissen doch keinerlei Vorraussetzung für ein Übersiedeln nach D.
Du hast zwar Recht wenn Du schreibst, daß das machbar wäre aber das wird ein extrem harter und langer Weg mit ungewissem Ausgang.
Dafür müsste er realistisch seine Situation erkennen aber die Idee, jetzt mit der Botschaft zu sprechen, sieht eher nach Realitätsverlust aus. Die wollen momentan sicher nichts von ihm wissen.

Gruß,
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Antwort #24 - 17.06.2017 um 13:07:29
 
Sachverhaltsquetsche
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Antwort #25 - 17.06.2017 um 13:48:55
 
Moin Aras,

Wo lebst Du denn?
Jeder soll seine Chance bekommen aber bei der Vorgeschichte - soweit wir sie kennen - stehen oder standen die Weichen denkbar schlecht.
4,5 Jahre Jugendstrafe für versuchten Totschlag, ich bitte Dich. Das gibt es ja kaum für vollendeten Totschlag in dem Alter.
Das wird alles berücksichtigt werden, vor allem wenn er "nur" per Arbeitsvisum nach D kommen will.
Das wäre ja selbst deutsch verheiratet kein Selbstgänger.
Mach' ihm doch keine falschen Illusionen.
Wir sind hier nicht vor Gericht und kennen nicht alle Fakten aber diese massive Vorstrafe lässt doch ein paar begründete Vermutungen zu, was da alles falsch gelaufen ist.
Das türkische Militär wird ihn natürlich auch mit Kusshand in eine Ausbildung stecken. Klar.
Daß er wegen einer massiven Straftat aus D abgeschoben wurde dürften die auch mitbekommen haben.
Murat, es ist machbar aber vermutlich musst Du Dein Leben komplett auf links drehen und dann viel Geduld und Ausdauer zeigen. Mit 20 suchst Du Dir vielleicht jemanden, der etwas drauf achtet was Du tust bzw. nicht tust. Einen Onkel, Freund der Familie oder so.

Gruß,
Norbert
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Antwort #26 - 17.06.2017 um 14:10:57
 
Du schreibst viel, aber aussagen tust du nix.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Das türkische Militär wird ihn natürlich auch mit Kusshand in eine Ausbildung stecken. Klar.

Blödsinn. Von einer beruflichen Ausbildung in der Armee hat niemand gesprochen. Es ging darum, dass man seine Chancen auf einen technischen Dienst ggf. verbessert wenn man vorher eine Ausbildung in der freien Wirtschaft abschließt. Und diesem technischen nicht-militärischen Dienst kann man auch als Berufserfahrung führen. Wenn man aber eh in den militärischen Dienst eingesetzt wird, dann sollte man die Ausbildung nach dem Wehrdienst machen.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Daß er wegen einer massiven Straftat aus D abgeschoben wurde dürften die auch mitbekommen haben.

UUUND? In meiner Wehrdienstzeit beim Bund gab es auch ehemalige Drogendealer in meiner Einheit. Das interessierte aber nicht.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
4,5 Jahre Jugendstrafe für versuchten Totschlag, ich bitte Dich. Das gibt es ja kaum für vollendeten Totschlag in dem Alter.

Was soll das? Bist du besoffen? Ein Versuch kann milder als eine vollendete Straftat bestraft werden. Es muss aber nicht milder bestraft werden.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Das wird alles berücksichtigt werden, vor allem wenn er "nur" per Arbeitsvisum nach D kommen will.

Ja "nur". Hast du etwa einen sinnvolleren Vorschlag? Nein? Ja dann.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Das wäre ja selbst deutsch verheiratet kein Selbstgänger.

Was du nicht sagst.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Mach' ihm doch keine falschen Illusionen.

Illusionen? Er will nach Deutschland. Ich zeige ihm einen möglichen und realistischen Weg. Was ist daran Illusion? Etwa  weil es etwas ist was du nicht für dich selber akzeptieren kannst?

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Murat, es ist machbar aber vermutlich musst Du Dein Leben komplett auf links drehen und dann viel Geduld und Ausdauer zeigen. Mit 20 suchst Du Dir vielleicht jemanden, der etwas drauf achtet was Du tust bzw. nicht tust. Einen Onkel, Freund der Familie oder so.

hast du nur Lebensberatung drauf? Es geht darum ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Er hatte 4 Jahre im Gefängnis jemanden gehabt der ihm gesagt hat was er tun oder lassen soll. Pah. Wie erbärmlich muss das Leben sein mit 20 nicht selbstständig  seinen Traum realisieren zu dürfen.

zu guter Letzt:

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Wo lebst Du denn?

In Düsseldorf. Deutschland.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 13:48:55:
Jeder soll seine Chance bekommen aber bei der Vorgeschichte - soweit wir sie kennen - stehen oder standen die Weichen denkbar schlecht.

Denkbar schlecht in der norbertschen Welt. Aber es gibt eine Chance und das ist eben ein gezieltes heranarbeiten ans Ziel.Niemand sagt, dass es einfach sei. Niemand sagt, das einem etwas geschenkt wird. Nur muss Murat eben bereit sein etwas dafür zu machen.

nixwissen schrieb am 17.06.2017 um 11:23:09:
Dafür müsste er realistisch seine Situation erkennen aber die Idee, jetzt mit der Botschaft zu sprechen, sieht eher nach Realitätsverlust aus. 

Eher sprechen deine Beiträge für einen Realitätsverlust. Der junge Mann will ein 5 jähriges Projekt starten, weil ihm irgendein Typ auf info4alien.de das vorgeschlagen hat. Er will sich natürlich alle Informationen über die Chancen eines Erfolges beschaffen. Also will er bei der Botschaft fragen ob eine solche Arbeitsmigration möglich sei etc..

Jedoch muss man eben auch sagen, dass die Deutsche Botschaft keine Beratungsstelle ist. Die werden ggf. sogar verneinen. Aber wie so oft im Leben muss man erstmal vorarbeiten und dann kann man sich darauf berufen. D.h. wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, dann kann man auch wirklich sein Glück versuchen. Dann kann man auch mit der Staatsanwaltschaft schreiben und die Aussetzung des Strafrests vereinbaren etc.. Gibt ja auch Beispiele hierfür im Forum. 

Aber was du quasi verlangst ist einfach den Kopf in den Sand zu stecken und zu sagen: "Wird nix". Und an so einen Mist glaube ich nicht.
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Antwort #27 - 17.06.2017 um 14:27:59
 
Aras schrieb am 17.06.2017 um 14:10:57:
Jedoch muss man eben auch sagen, dass die Deutsche Botschaft keine Beratungsstelle ist. Die werden ggf. sogar verneinen. Aber wie so oft im Leben muss man erstmal vorarbeiten und dann kann man sich darauf berufen. D.h. wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, dann kann man auch wirklich sein Glück versuchen. Dann kann man auch mit der Staatsanwaltschaft schreiben und die Aussetzung des Strafrests vereinbaren etc.. Gibt ja auch Beispiele hierfür im Forum.


Moin,

Ev. verstehen wir uns falsch.
Das Obige unterschreibe ich sofort.
Daß er sich jetzt über 5 Jahre hinweg am eigenen Schopf rauszieht ist doch nicht realistisch.
Bis 15 hat er nichts akzeptiert, höchstens seine Kumpels. Dann 4 Jahre Knast.
Und nun die 180°-Wende ganz aus eigenem Antrieb?
Wäre ja toll aber ist leider ziemlich unrealistisch. Deswegen ja mein Rat sich Hilfe zu suchen. Ich fürchte in der Türkei geht das nur mit einer Art Mentor wie z.B. Onkel.
In dem Alter hat er sicherlich seine zweite Chance verdient aber alleine schafft das in dem Alter fast niemand.

Ansonsten bitte Ruhe bewahren und Forumsmitglieder nicht der Unzurechnungsfähigkeit durch Alkoholkonsum bezichtigen, nur weil Du anderer Meinung bist. Das ist grob unsachlich.

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Antwort #28 - 17.06.2017 um 14:46:04
 
Aras schrieb am 17.06.2017 um 14:10:57:
Du schreibst viel, aber aussagen tust du nix.

Das ist auch nicht notwendig, denn das Forum ist sicher nicht dazu gedacht, eine umfassende Lebensberatung zu veranstalten, so wie Du es gerade anscheinend für erforderlich erachtest.
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Antwort #29 - 17.06.2017 um 19:48:04
 
@Saxonicus
Ich wollte garnicht soviel schreiben. In meinem ersten Beitrag hier habe ich ausreichend geantwortet. Aber Herr Nixwissen hat ständig seine Unterstellungen und Interpretation gepostet, welche eben nicht vertretbar sind. Darum musste ich ausschweifen, damit Murat den Schrott von nixwissen nicht vorbehaltslos akzeptiert.

@nixwissen

Ach bitte. Erspare uns deine Ergüsse.
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Antwort #30 - 26.06.2017 um 19:32:39
 
Hey nobert ich nehme es nicht so locker wie du es versuchst es darzustellen. Ich dachte mir nur vll würde ich konkrete bzw anweisungrn von dee Botschaft kriegen es war nur eine frage entspann dich ubd aras dur danke ich sehr es war sehr hilfrehch was du mir zusagen hattesr und  hab mein leben komplet geändert hab an Resozialisierung s Programmen teilgenommen etc naja ich werde ja segen wie es endet werde es euch sicher mitteilen Durchgedreht
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Antwort #31 - 16.07.2017 um 11:45:15
 
Aras schrieb am 15.06.2017 um 04:45:36:
Du solltest schauen, ob du eine Ausbildung in einem relativ gutbezahlten Mangelberuf in der Türkei absolvieren kannst, sofern du noch keinen solchen Beruf hast.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw
...

Also 2-3 Jahre ausbilden lassen, paar Monate arbeiten, Antrag auf Entfristung mit Antrag auf Arbeitsvisum stellen, nachweisen dass du die Zeit in der Türkei genutzt hast um dein Leben zu ordnen und rechtstreu zu verhalten. Dann hast du meines Erachtens auch eine realistische Chance als gebranntes Kind wieder in Deutschland leben zu können. 


Sehr sehr guter Rat, m.E.! Hinzufügen möchte ich aber, dass 6 Jahre Einreisesperre - 2 Jahre schon in der Türkei - 3 Jahre Ausbildung = 1 Jahr verbleibend ist. Das ist dann die Zeit, die das Gerichtsverfahren dauert, in dem du gegen die Ablehnung der ABH klagst, denn 6 Jahre erscheinen schon relativ milde und ohne Kosten zu zahlen werden dir die meisten ABHs (so meine Erfahrung) keine Verkürzung in diesem Sachverhalt geben. Was ich damit sagen will: Den Antrag auf Verkürzung kannst du dir bei diesem Weg vermutlich sparen und einfach 1 Jahr versuchen, schon mal in der Türkei in deinem neuen Ausbildungsberuf Geld zu verdienen.

Zur Nachholung der Strafe müsste man übrigens auch wissen, ob du eine Belehrung nach § 456a II StPO erhalten hast. Diese - und weitere - Fragen kann bestimmt ein qualifizierter Fachanwalt für dich eruieren.

Aras schrieb am 15.06.2017 um 20:52:45:
Einen Reisepass und natürlich keine Einreisesperre.


Und eine Arbeitsstelle (konkret!), bei der du genug verdienst, um deinen Lebensunterhalt selbstständig zu sichern.

MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:
Ansicht hab ich mein Realschulabschluss in Deutschland gemacht eine Ausbildung hab ich nicht angefangen da man mir in Haft dazu riet damit ich bessere Chancen habe gegen eine Abschiebung würde am Ende nichts..

Das war - Entschuldigung - ein ganz ganz mieser Rat, wer auch immer dir den gegeben haben mag.
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