Das Problem ist, dass du
1. Entkräften musst, dass du weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bist
2. Ein Aufenthaltsrecht erwerben musst
Zu 1. in Anbetracht des versuchten Totschlags mit einer Verurteilung von 4,5 Jahren wäre also eine relativ lange straffreie Lebensführung notwendig. Darum hast du wohl auch eine
Einreisesperre von 6 Jahren und nicht von normalen 5 Jahren.
Zu 2. Es gibt 4 Kategorien von Aufenthaltsrechten:
- Familiärer Grund (Ehe, deutsche Kinder..)
- Arbeit
- Ausbildung (universitär, schulisch, berufsschulisch etc.)
- humanitärer Aufenthalt (Asyl, Flüchtling, subs. Schutzbedürftige etc.)
Von deiner Familie kannst du nichts mehr ableiten.
Für eine Ausbildung würde man ggf. das öffentliche Interesse abwägen und wahrscheinlich gegen dich urteilen.
Humanitär wirst du wohl nix geltend machen können.
Du solltest schauen, ob du eine Ausbildung in einem relativ gutbezahlten Mangelberuf in der Türkei absolvieren kannst, sofern du noch keinen solchen Beruf hast.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw...Also 2-3 Jahre ausbilden lassen, paar Monate arbeiten, Antrag auf Entfristung mit Antrag auf Arbeitsvisum stellen, nachweisen dass du die Zeit in der Türkei genutzt hast um dein Leben zu ordnen und rechtstreu zu verhalten. Dann hast du meines Erachtens auch eine realistische Chance als gebranntes Kind wieder in Deutschland leben zu können.