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Abschiebung aus der Haft raus. (Gelesen: 12.297 mal)
MuratClk
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung aus der Haft raus.
Antwort #30 - 26.06.2017 um 19:32:39
 
Hey nobert ich nehme es nicht so locker wie du es versuchst es darzustellen. Ich dachte mir nur vll würde ich konkrete bzw anweisungrn von dee Botschaft kriegen es war nur eine frage entspann dich ubd aras dur danke ich sehr es war sehr hilfrehch was du mir zusagen hattesr und  hab mein leben komplet geändert hab an Resozialisierung s Programmen teilgenommen etc naja ich werde ja segen wie es endet werde es euch sicher mitteilen Durchgedreht
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #31 - 16.07.2017 um 11:45:15
 
Aras schrieb am 15.06.2017 um 04:45:36:
Du solltest schauen, ob du eine Ausbildung in einem relativ gutbezahlten Mangelberuf in der Türkei absolvieren kannst, sofern du noch keinen solchen Beruf hast.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw
...

Also 2-3 Jahre ausbilden lassen, paar Monate arbeiten, Antrag auf Entfristung mit Antrag auf Arbeitsvisum stellen, nachweisen dass du die Zeit in der Türkei genutzt hast um dein Leben zu ordnen und rechtstreu zu verhalten. Dann hast du meines Erachtens auch eine realistische Chance als gebranntes Kind wieder in Deutschland leben zu können. 


Sehr sehr guter Rat, m.E.! Hinzufügen möchte ich aber, dass 6 Jahre Einreisesperre - 2 Jahre schon in der Türkei - 3 Jahre Ausbildung = 1 Jahr verbleibend ist. Das ist dann die Zeit, die das Gerichtsverfahren dauert, in dem du gegen die Ablehnung der ABH klagst, denn 6 Jahre erscheinen schon relativ milde und ohne Kosten zu zahlen werden dir die meisten ABHs (so meine Erfahrung) keine Verkürzung in diesem Sachverhalt geben. Was ich damit sagen will: Den Antrag auf Verkürzung kannst du dir bei diesem Weg vermutlich sparen und einfach 1 Jahr versuchen, schon mal in der Türkei in deinem neuen Ausbildungsberuf Geld zu verdienen.

Zur Nachholung der Strafe müsste man übrigens auch wissen, ob du eine Belehrung nach § 456a II StPO erhalten hast. Diese - und weitere - Fragen kann bestimmt ein qualifizierter Fachanwalt für dich eruieren.

Aras schrieb am 15.06.2017 um 20:52:45:
Einen Reisepass und natürlich keine Einreisesperre.


Und eine Arbeitsstelle (konkret!), bei der du genug verdienst, um deinen Lebensunterhalt selbstständig zu sichern.

MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:
Ansicht hab ich mein Realschulabschluss in Deutschland gemacht eine Ausbildung hab ich nicht angefangen da man mir in Haft dazu riet damit ich bessere Chancen habe gegen eine Abschiebung würde am Ende nichts..

Das war - Entschuldigung - ein ganz ganz mieser Rat, wer auch immer dir den gegeben haben mag.
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