Aras schrieb am 15.06.2017 um 04:45:36:Du solltest schauen, ob du eine Ausbildung in einem relativ gutbezahlten Mangelberuf in der Türkei absolvieren kannst, sofern du noch keinen solchen Beruf hast.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw...
Also 2-3 Jahre ausbilden lassen, paar Monate arbeiten, Antrag auf Entfristung mit Antrag auf Arbeitsvisum stellen, nachweisen dass du die Zeit in der Türkei genutzt hast um dein Leben zu ordnen und rechtstreu zu verhalten. Dann hast du meines Erachtens auch eine realistische Chance als gebranntes Kind wieder in Deutschland leben zu können.
Sehr sehr guter Rat, m.E.! Hinzufügen möchte ich aber, dass 6 Jahre
Einreisesperre - 2 Jahre schon in der Türkei - 3 Jahre Ausbildung = 1 Jahr verbleibend ist. Das ist dann die Zeit, die das Gerichtsverfahren dauert, in dem du gegen die Ablehnung der
ABH klagst, denn 6 Jahre erscheinen schon relativ milde und ohne Kosten zu zahlen werden dir die meisten ABHs (so meine Erfahrung) keine Verkürzung in diesem Sachverhalt geben. Was ich damit sagen will: Den Antrag auf Verkürzung kannst du dir bei diesem Weg vermutlich sparen und einfach 1 Jahr versuchen, schon mal in der Türkei in deinem neuen Ausbildungsberuf Geld zu verdienen.
Zur Nachholung der Strafe müsste man übrigens auch wissen, ob du eine Belehrung nach § 456a II StPO erhalten hast. Diese - und weitere - Fragen kann bestimmt ein qualifizierter Fachanwalt für dich eruieren.
Aras schrieb am 15.06.2017 um 20:52:45:Und eine Arbeitsstelle (konkret!), bei der du genug verdienst, um deinen Lebensunterhalt selbstständig zu sichern.
MuratClk schrieb am 15.06.2017 um 20:24:38:Ansicht hab ich mein Realschulabschluss in Deutschland gemacht eine Ausbildung hab ich nicht angefangen da man mir in Haft dazu riet damit ich bessere Chancen habe gegen eine Abschiebung würde am Ende nichts..
Das war - Entschuldigung - ein ganz ganz mieser Rat, wer auch immer dir den gegeben haben mag.