Hallo zusammen,
ich bin seit 5 Jahren in Deutschland und habe seit einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs 3. Davor lief das Asylverfahren, welches mit einer Ablehnung des Antrags, aber Feststellung eines humanitären Grundes endete.
Nach dem ich vor 5 Jahren nach Deutschland gekommen bin, besuchte ich 3 Jahre die Schule, machte hier einen Schulabschluss und mache nun seit 2 Jahren eine Berufsausbildung.
Ich möchte nun eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Offene Fragen habe ich in Bezug auf § 9 Niederlassungserlaubnis Absatz 2:
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
in Kombination mit
(3) 1Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. 2
Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt
. 3Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend.Ich habe jetzt die letzen beiden Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Davor war ich 3 Jahre in der Schule und hab einen Schulabschluss gemacht. Wird hier die Zeit des Schulabschlusses auf die Erfüllung der Rentenversicheurngszeit angerechnet, d.h. ich erfülle mit 3+2 Jahren schon die vollen 5 Jahre (=60 Monate)?
zudem bin ich mir nicht sicher, ob ich folgendes erfülle:
1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
Meine eigentliche Aufenthalterlaubnis habe ich ja erst seit einem Jahr. Davor hatte ich eine Gestattung, da ja das Asylverfahren lief. Wird hier die Zeit des Asylverfahrens angerechnet und ich hab die 5 Jahre dann schon komplett erfüllt?
Alle anderen Kriterien erfülle ich. Es wäre also super, wenn ich die beiden oben genannten Dinge auch bereits erfülle oder irgendwie schneller erfüllen kann, weil ich dann jetzt schon die Niederlassungserlaubnis beantragen könnte.
Hat jemand damit Erfahrung und kann mit helfen?
Vielen Dank
Zola