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Abschiebung (Gelesen: 3.405 mal)
Petra Meinhardt
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11.06.2017 um 15:04:23
 
Mein Verlobter ist Kosovo Albaner und wurde letztes Jahr aus Deutschland abgeschoben, er hat 2 Jahre Einreisesperre bekommen und nun zu meiner Frage ,hat jemand eine Ahnung wie hoch die Abschiebungskosten sind ,er war nicht in Abschiebehaft, er wurde von der Polizei abgeholt und dann ins Flugzeug gebracht und wie es nach Ablauf der Einreisesperre weitergeht damit er wieder nach Deutschland kann .Die Ausländerbehörde kann oder will mir nicht sagen was auf uns zukommt
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reinhard
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Antwort #1 - 11.06.2017 um 15:50:15
 
Er kann selbst die Ausländerbehörde fragen, falls er bezahlen will.

Andere können es nicht sagen. Wir wissen zum Beispiel nicht, ob er Papiere hatte oder der Ausländerbehörde Kosten bei der Beschaffung von Ersatzpapieren entstanden sind. Wir wissen nicht, wie viele Polizeibeamte eingesetzt waren, wie viele Fahrzeuge, wie viele Kilometer und wie viele Dienststunden angefallen sind. Wir wissen nicht, ob es eine oder mehrere Buchungen bei der Fluglinie gab, wir wissen auch nicht bei welcher.

Falls er nichts weiter gemacht hat als die Ausreise zu verweigern, aber friedlich auf die Polizei gewartet hat, ist es ein mittlerer bis hoher vierstelliger Betrag. Falls er Tricks benutzt hat, um den Behörden die Abschiebung zu erschweren, kann der Betrag ein niedriger fünfstelliger sein.

Wie gesagt: Sobald er sich dafür interessiert, kann er es erfahren.


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Petra Meinhardt
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Antwort #2 - 11.06.2017 um 16:50:37
 
Ich hab schon mehrfach bei der Ausländerbehörde nachgefragt wegen den Kosten ,angeblich sind sie noch nicht berechnet worden ,weil sie dort so viel zu tun haben ,wegen den vielen Abschiebungen ,aber es ist jetzt schon fast ein Jahr her ,da muss sich doch mal was tun
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Aras
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Antwort #3 - 11.06.2017 um 18:01:15
 
Wahrscheinlich gibt es auch keinen Zeitdruck, da es ggf. auch keinen Befristungsantrag gibt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petra Meinhardt
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Antwort #4 - 12.06.2017 um 20:54:48
 
Nein einen solchen Antrag gibt es nicht ,also ist es dann normal das das so lange dauert?
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Antwort #5 - 12.06.2017 um 21:12:41
 
Würde ich schon behaupten. Denn es ist ja nicht mal absehbar, dass das Geld in Zukunft überhaupt eingetrieben werden kann. Wenn man es mit einem Befristungsantrag koppeln würde, dann wäre ja die (baldige) Einreise in das Bundesgebiet ja wieder im Bereich des möglichen. Und dann lohnt es sich auch für die Behörde. Bzw. wenn ihr heiratet und eine Familienzusammenführung plant und es nur an der Befristung /Gebührenbescheid der Abschiebung scheitert, dann sind wir im Bereich der Grundrechte. Und da will keine Behörde einen Klatscher bekommen. Derzeit wird ja nicht mal spürbar in die allgemeine Handlungsfreiheit des Ausländers eingegriffen, da er ja sowieso die nächste Zeit nicht in die BRD einreisen wird.

Die Behörde muss ja auch ökonomisch handeln. Und da liegen Befristungsanträge vor wo auch die Gebühren berechnet werden müssen. Die werden priorisiert.
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Antwort #6 - 13.06.2017 um 21:07:18
 
Ich muss dazu sagen ,wir haben vor zu heiraten, den Antrag auf das Ehefähigkeitszeugnis hatten wir schon gestellt ,war alles schon in Frankfurt zur Überprüfung, er ist aber vorher abgeschoben worden .Nun versuchen wir im Kosovo zu heiraten, das wird uns aber schwer gemacht, da mein Freund eine Beziehung mit einer Albanerin hatte ,mit ihr hat er 4 Kinder und sie waren schon mal hier in Deutschland, das alles genau zu erklären würde jetzt den Rahmen sprengen, er hat nun Schwierigkeiten zu beweisen das er ledig ist
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Antwort #7 - 13.06.2017 um 21:45:54
 
Gibt es im Kosovo keine Scheidung?
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Antwort #8 - 13.06.2017 um 22:34:20
 
Falls Ihr irgendwann verheiratet seid, kann er sofort einen Antrag auf Neubefristung der Sperre stellen, weil sich die Grundlage geändert hat. Dann kommt bestimmt auch irgendwann der Kostenbescheid.

Sie müssen tatsächlich viele Belege von unterschiedlichen Stellen zusammentragen: Ausländerbehörde, Rechtsamt, Landespolizei, Bundespolizei, eventuell JVA etc. Das ist oft erst nach zwei, drei Jahren alles beisammen.
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