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Ausweis Pflicht (Gelesen: 14.088 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #60 - 09.06.2017 um 10:04:15
 
AlexVen schrieb am 09.06.2017 um 09:55:05:
Was denkt ihr wenn ich es über den Jugendamt versuche die Unterschrift zu holen?


Versuche es, aber es wird nichts bringen...kein deutsches Amt und kein deutscher Richter kann einen Deutschen zwingen Unterschriften für einen ausländischen Rechtskreis zu leisten!
Versuche es mit freiwilliger Unterschriftsleistung gegen eine Prämie (cash on delivery) und gut! Alles andere wird nicht zum Erfolg führen


PS:Oder klage gegen deinen eigenen Staat
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #61 - 09.06.2017 um 10:18:18
 
AlexVen schrieb am 09.06.2017 um 09:55:05:
Was denkt ihr wenn ich es über den Jugendamt versuche die Unterschrift zu holen?

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine ernsthafte Ansprache durch einen Vertreter des Jugendamtes oder einen Richter durchaus einen Sinneswandel bei der Mutter des Kindes bewirken könnte und sie sich zur Unterschrift überreden ließe.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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AlexVen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #62 - 09.06.2017 um 10:37:25
 
@deerhunter
Ich denke, bevor ich gegen was Italienisches Klage, wäre Sinnvoller zu warten, dass die kleine 18 ist.
Laut Ital. Forum sind bei klagen gegen die Behörden Wartezeiten von 4 bis 7 Jahren

@ grisu1000
grisu1000 schrieb am 09.06.2017 um 00:53:08:
Die Frage ist ob der Vater ggf. das Land verlassen muss. Spätenstens wenn die ABH eine Entzug der EU-Freizügigkeit abuspricht, muss der Vater aufgrund fehlenden Ausweis Deutschland und sein Kind verlassen und damit ist unmittlebar deutsches Recht betroffen. Das Kind hat das Recht mit seinem Vater aufzuwachsen. Die Entscheidung ob der Kindesvater hier bleiben darf, kann das Gericht nicht auf ein italienisches Konsulat abwälzen. 


Wie wäre denn so ein Szenario, damit ich beim Jugendamt vorsprechen konnte und die Situation klarmachen kann

@lottchen
Ausbürgern? Geht doch nicht, laut ital. Grundgesetz ist es nicht möglich, dort steht, wenn jemand als Ital. geboren wird, bleibt sein ganzes Leben Italiener.

Ich habe mich bei  italienisches Familienrechtsforum informiert und die sagte ich sollte mal bei den Deutschen Fragen, da es bei den Italiener klagen sehr lange dauert und normalerweise. wäre meine Ex auch Italienerin hätten wir uns die Unterschrift gegenseitig tauschen können.

Mein Fehler was meine Tochter während der Trennung im Italienischen Konsulat anzumelden, mittlerweile ist mir bekannt dass fast alle Familienrecht Anwälte, dies nur empfehlen wenn die Kindern aus Nicht EU Länder kommen.
Meine Tochter hatte durch diese Meldung keinen einziges Vorteil, eher Nachteile

Saxonicus schrieb am 09.06.2017 um 10:18:18:
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine ernsthafte Ansprache durch einen Vertreter des Jugendamtes oder einen Richter durchaus einen Sinneswandel bei der Mutter des Kindes bewirken könnte und sie sich zur Unterschrift überreden ließe. 



Ich denke, es konnte zur jetzigen Situation die sinnvollste Lösung sein, denn das Jugendamt geht es um den Wohl des Kindes
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #63 - 09.06.2017 um 12:47:39
 
Zuerstmal hast du ein Problem mit deinem Staat bzw. deinem Konsulat.

Die einzige Lösung besteht doch darin den offiziellen Weg einzuhalten also schriftlich zu erklären warum die Mutter die Unterschrift nicht leistet und deren Namen und Adresse anzugeben und dann schauen was die ital. Behörde daraus macht.

Bevor du das zumindest nicht nachweisbar versuchst, also alles zumutbare was du selbst machen kannst versuchst, wird doch niemand die Sache ernst nehmen, kein deutsches Jugendamt und kein deutsches Gericht. Die erklären sich im Zweifel für unzuständig bzw. sehen deine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt bevor sie eine Deutsche zur Unterschrift auf ein ausl. Formular zwingen, was meiner Meinung nach sowieso nie passieren wird.

Bei einer Ablehnung durch ital. Konsulat kannst du immer noch dich an den Vorgesetzen oder übergeordnete Behörde wenden und dich dort beschweren bevor es zu einer Klage kommt. In Deutschland wäre das das z.b. Auswärtige Amt. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Konsularbeamte keinen Vorgesetzen hat.
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grisu1000
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Antwort #64 - 11.06.2017 um 00:38:19
 
deerhunter schrieb am 09.06.2017 um 09:40:32:
Und da kein deutscher Richter die auswirkungen dieser Unterschrift im italienischen Rechtskreis garantieren kann, wird das nicht gehen! Das schmettert jeder Jurastudent im 3. Semester ab 


Deutsche Richter prüfen ausländische Scheidungsurteile, ob sie im deutschen Rechtskreis gültig sind. Und die sind deutlich komplizierter als ein italienisches Formular, Warum geht das dann?

Alternativ kann das Gericht natürlich der ABH untersagen eine Ausweisung zu vollziehn. Dann lebt halt der Kindesvater, bis das Kind 18 ist, hier in einer Duldung auf Staatskosten. Oder die ABH anweisen einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Lösunge gibt es dergleichen viele.  Aber, eine Ausweisung des italinischen Staatsbürger würde gegen das Kindeswohl verstoßen und Kindeswohl wiegt IMHO schwerer als Passpflicht.
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deerhunter
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Antwort #65 - 11.06.2017 um 08:20:10
 
Das Gericht könnte auch dem italiener auftragen in seine Heimat zu gehen und seine Sachen in Ordnung zu bringen,oder? Italien ist ja nun nicht auf der anderen Seite des Erdballs und ein 15 (fünfzehn) jähriges Kind ist ja nun auch nicht mehr so in Gefahr, wenn es mal ein paar Wochen ohne Papa auskommt (ich war mit 15 ein Jahr in USA ohne Eltern und da gab es keine Email, Whatapp und Handys...eine Minute telefonieren kostete 4 DM)....aber warten wir ab! Ich sehe das Problem und dieLösung zu 100% beim Vater und seinem Land
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KaGe
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Antwort #66 - 11.06.2017 um 08:40:53
 
Seltsam.
Ich sehe das Problem bei der störrischen Mutter.
Umgang wird ja wohl nicht heimlich praktiziert vom Kind.
Vielleicht geht es auch ohne Zwang mit dem Jugendamt? Sondern mit sachlicher Erklärung und Überzeugung?

Warum sollte man einen Berg verrücken, wenn man drumherum gehen kann?
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deerhunter
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Antwort #67 - 11.06.2017 um 10:01:06
 
KaGe schrieb am 11.06.2017 um 08:40:53:
Seltsam.
Ich sehe das Problem bei der störrischen Mutter.


Warum...beide sind geschieden und die Exfrau, die wohl auch keinen Unterhalt bekommt, soll ein "italienisches" Dokument unterschreiben für den Ex Mann...nicht für das Kind! Ich sehe da nichts störrisches, ich würde nicht anders handeln
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Mick
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Antwort #68 - 11.06.2017 um 11:10:07
 
Mangels weiterer Fragen nach der Rechtslage...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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