@deerhunter
Ich denke, bevor ich gegen was Italienisches Klage, wäre Sinnvoller zu warten, dass die kleine 18 ist.
Laut Ital. Forum sind bei klagen gegen die Behörden Wartezeiten von 4 bis 7 Jahren
@ grisu1000
grisu1000 schrieb am 09.06.2017 um 00:53:08:Die Frage ist ob der Vater ggf. das Land verlassen muss. Spätenstens wenn die
ABH eine Entzug der EU-Freizügigkeit abuspricht, muss der Vater aufgrund fehlenden Ausweis Deutschland und sein Kind verlassen und damit ist unmittlebar deutsches Recht betroffen. Das Kind hat das Recht mit seinem Vater aufzuwachsen. Die Entscheidung ob der Kindesvater hier bleiben darf, kann das Gericht nicht auf ein italienisches Konsulat abwälzen.
Wie wäre denn so ein Szenario, damit ich beim Jugendamt vorsprechen konnte und die Situation klarmachen kann
@lottchen
Ausbürgern? Geht doch nicht, laut ital. Grundgesetz ist es nicht möglich, dort steht, wenn jemand als Ital. geboren wird, bleibt sein ganzes Leben Italiener.
Ich habe mich bei italienisches Familienrechtsforum informiert und die sagte ich sollte mal bei den Deutschen Fragen, da es bei den Italiener klagen sehr lange dauert und normalerweise. wäre meine Ex auch Italienerin hätten wir uns die Unterschrift gegenseitig tauschen können.
Mein Fehler was meine Tochter während der Trennung im Italienischen Konsulat anzumelden, mittlerweile ist mir bekannt dass fast alle Familienrecht Anwälte, dies nur empfehlen wenn die Kindern aus Nicht EU Länder kommen.
Meine Tochter hatte durch diese Meldung keinen einziges Vorteil, eher Nachteile
Saxonicus schrieb am 09.06.2017 um 10:18:18:Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine ernsthafte Ansprache durch einen Vertreter des Jugendamtes oder einen Richter durchaus einen Sinneswandel bei der Mutter des Kindes bewirken könnte und sie sich zur Unterschrift überreden ließe.
Ich denke, es konnte zur jetzigen Situation die sinnvollste Lösung sein, denn das Jugendamt geht es um den Wohl des Kindes